Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett
Aufgrund der EU-Bestimmung sind Erzeugnisse wie Wein, Schaumwein und aromatisierte Weine, die nach dem 08.12.023 hergestellt werden, mit einer Nährwertkennzeichnung und einer Zutatenliste zu versehen. Damit sind Umstellungen am Etikett, in Bestelllisten und im Onlineshop nötig.
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Dieser Artikel beruht auf der derzeit absehbaren Rechtslage betreffend die bevorstehenden Anforderungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein Produkt gilt als hergestellt, wenn es nach Anwendung aller erforderlichen önologischen Verfahren die für das Produkt erforderlichen Eigenschaften gemäß EU-Marktordnung erreicht hat. Bei Wein wäre das z.B. das Erreichen des erforderlichen Alkoholgehalts (bzw. Säuregehalts).
ACHTUNG: Bei Schaumwein, der durch eine zweite Gärung hergestellt wird, muss definitionsgemäß diese Gärung erfolgt sein und das Produkt den geforderten Alkoholgehalt und Überdruck gem. EU-Marktordnung erreicht haben (Stichtag 08.12.2023). Nur die Vinifizierung der Grundweine (oder die Herstellung einer Cuvée) vor dem 08.12.2023 befreit nicht von der Kennzeichnungspflicht. Selbiges gilt für Frizzante – dieser ist hergestellt, wenn er den Kohlensäureüberdruck erreicht hat.
Der Spritzer ist ein weinhaltiges Getränk gemäß österreichischem Weingesetz und wird von keiner EU-Verordnung geregelt. Aus diesem Grund besteht für diesen weiterhin keine Verpflichtung einer Nährwertkennzeichnung bzw. eines Zutatenverzeichnisses.
Erzeuger:innen steht es frei, die Angaben direkt am Etikett oder via "Off-Label"-Lösung, z.B. mittels eines QR-Codes zu kommunizieren - wobei dies nicht auf die Angabe der Kilokalorien/Kilojoule und der allergenen Stoffe zutrifft - diese müssen auf jeden Fall direkt am Etikett angegeben werden.
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Dieser Artikel beruht auf der derzeit absehbaren Rechtslage betreffend die bevorstehenden Anforderungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein Produkt gilt als hergestellt, wenn es nach Anwendung aller erforderlichen önologischen Verfahren die für das Produkt erforderlichen Eigenschaften gemäß EU-Marktordnung erreicht hat. Bei Wein wäre das z.B. das Erreichen des erforderlichen Alkoholgehalts (bzw. Säuregehalts).
ACHTUNG: Bei Schaumwein, der durch eine zweite Gärung hergestellt wird, muss definitionsgemäß diese Gärung erfolgt sein und das Produkt den geforderten Alkoholgehalt und Überdruck gem. EU-Marktordnung erreicht haben (Stichtag 08.12.2023). Nur die Vinifizierung der Grundweine (oder die Herstellung einer Cuvée) vor dem 08.12.2023 befreit nicht von der Kennzeichnungspflicht. Selbiges gilt für Frizzante – dieser ist hergestellt, wenn er den Kohlensäureüberdruck erreicht hat.
Der Spritzer ist ein weinhaltiges Getränk gemäß österreichischem Weingesetz und wird von keiner EU-Verordnung geregelt. Aus diesem Grund besteht für diesen weiterhin keine Verpflichtung einer Nährwertkennzeichnung bzw. eines Zutatenverzeichnisses.
Erzeuger:innen steht es frei, die Angaben direkt am Etikett oder via "Off-Label"-Lösung, z.B. mittels eines QR-Codes zu kommunizieren - wobei dies nicht auf die Angabe der Kilokalorien/Kilojoule und der allergenen Stoffe zutrifft - diese müssen auf jeden Fall direkt am Etikett angegeben werden.
Nährwertdeklaration
Die Nährwertdeklaration umfasst Angaben zum Brennwert, zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Bei Weinerzeugnissen ist bei der Angabe am Etikett eine Tabellenform vorgeschrieben, in der sich die Angaben auf 100 ml beziehen.
Beispiel der neuen verpflichtenden Angaben am Etikett (Mindestschriftgröße des kleinen "x" = 1,2 mm) mit Zutatenliste und Angabe von Brennwert direkt am Etikett.
Die Reihenfolge ist einzuhalten und die genannten Einheiten sind zu verwenden.
Die Angaben müssen in Tabellenform angegeben werden, wobei die Zahlen untereinanderstehen.
Die Nährwertangaben beziehen sich immer auf 100 ml.
Die Angabe des Brennwerts in kJ und kcal sowie der Kohlenhydrate und Zucker über 10 g je 100 ml erfolgt ohne Dezimalstelle. Werte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß jeweils unter 10 g je 10 ml erfolgen auf 0,1 g genau; Kochsalz auf 0,01 g genau.
Beispiel der neuen verpflichtenden Angaben am Etikett (Mindestschriftgröße des kleinen "x" = 1,2 mm) mit Zutatenliste und Angabe von Brennwert direkt am Etikett.
Die Reihenfolge ist einzuhalten und die genannten Einheiten sind zu verwenden.
Die Angaben müssen in Tabellenform angegeben werden, wobei die Zahlen untereinanderstehen.
Die Nährwertangaben beziehen sich immer auf 100 ml.
Die Angabe des Brennwerts in kJ und kcal sowie der Kohlenhydrate und Zucker über 10 g je 100 ml erfolgt ohne Dezimalstelle. Werte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß jeweils unter 10 g je 10 ml erfolgen auf 0,1 g genau; Kochsalz auf 0,01 g genau.
Beispiel der neuen verpflichtenden Angaben am Etikett (Mindestschriftgröße des kleinen „x“ = 1,2 mm) mittels QR-Code
Weg zu den einzelnen Werten
Der Brennwert in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) ist künftig am Bescheid für die Qualitätswein-Prüfnummer angegeben. Dieser wird aus den Parametern Alkoholgehalt, Restzuckergehalt, Säuregehalt und Glycerin (bzw. bei Obstweinen zusätzlich Sorbit) errechnet. Für Weine ohne Qualitätswein-Prüfnummer wurde auf der Homepage der Bundeskellereiinspektion eine Formel veröffentlicht, mit der jeder auf Basis der genannten Parameter den Brennwert selbst ermitteln kann: https://shorturl.at/oqzCY . Bei aromatisierten Weinen wird eine Analyse des Produkts bei einem Lebensmittellabor wie Analytec oder LVA empfohlen, um den Brennwert zu bestimmen.
Bei Kohlehydraten und Zucker kann die Angabe des Werts auf dem Restzuckergehalt des Weines basieren, da die Angabe des Restzuckergehaltes (trocken, halbtrocken ...) für österreichische Weine verpflichtend ist und KonsumentInnen einen Bezug zwischen der Angabe des Restzuckergehaltes und den Kohlehydraten in g/100ml herstellen können. Der Wert für Kohlenhydrate errechnet sich aus dem Restzuckergehalt plus dem Glyceringehalt des Weins (gem. Definition der EU beinhaltet der Begriff "Kohlenhydrate" auch mehrwertige Alkohole). Der Glyceringehalt kann für Weine (ausgenommen Prädikatsweine) mit 8 g/l angenommen werden. Bei Prädikatsweinen ist der Glyceringehalt dem Prüfnummernbescheid zu entnehmen.
Bsp. Qualitätswein mit z.B. 4 Gramm Restzucker*: 8 Gramm Glycerin pro Liter = 0,8 Gramm Glycerin pro 100 ml Wert für Kohlenhydrate = 0,4* + 0,8 = 1,2 g/100 ml Wert für Zucker = Restzuckergehalt, also 0,4 g/ 100 ml
Aromatisierte Weine sollten in einem Lebensmittellabor analysiert werden.
Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz sind im Wein aus technologischen Gründen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis nur in vernachlässigbar geringen Mengen enthalten. Eine aktuelle Analyse dieser Werte ist daher in der Regel nicht notwendig. Bei geringfügigen Mengen sind die Gehalte in der Form "< …g" anzugeben. Alternativ darf statt dieser Angabe auch "Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz" unterhalb der Tabelle angegeben werden. Wobei dies für österr. Weine empfohlen wird, da es sicherlich der Konsument:innenerwartung entspricht und eine Angabe in Gramm pro 100 ml eher verwirrend wäre.
Die zulässigen Toleranzen sind in der EU harmonisiert.
Demnach ist bei der Angabe der Zucker/Kohlenhydrate bei Weinen unter 100 g/l (somit in der Regel alle Weine außer edelsüße Weine) eine Toleranz von 2 g/100 ml zulässig (entspricht 20 g/l). Für edelsüße Weine mit mehr als 100 g/l Zucker sind ± 20% Abweichungen bei der Angabe der Kohlenhydrate/Zucker tolerierbar. Für den Brennwert wird keine EU-weit harmonisierte Toleranz festgelegt. Mögliche Abweichungen ergeben sich aber schon aus den einzelnen Toleranzen bei Alkoholgehalt, Restzucker und Säure, sodass natürlich auch bei der Angabe des Brennwerts ein gewisser Schwankungsbereich akzeptiert wird.
Bei Kohlehydraten und Zucker kann die Angabe des Werts auf dem Restzuckergehalt des Weines basieren, da die Angabe des Restzuckergehaltes (trocken, halbtrocken ...) für österreichische Weine verpflichtend ist und KonsumentInnen einen Bezug zwischen der Angabe des Restzuckergehaltes und den Kohlehydraten in g/100ml herstellen können. Der Wert für Kohlenhydrate errechnet sich aus dem Restzuckergehalt plus dem Glyceringehalt des Weins (gem. Definition der EU beinhaltet der Begriff "Kohlenhydrate" auch mehrwertige Alkohole). Der Glyceringehalt kann für Weine (ausgenommen Prädikatsweine) mit 8 g/l angenommen werden. Bei Prädikatsweinen ist der Glyceringehalt dem Prüfnummernbescheid zu entnehmen.
Bsp. Qualitätswein mit z.B. 4 Gramm Restzucker*: 8 Gramm Glycerin pro Liter = 0,8 Gramm Glycerin pro 100 ml Wert für Kohlenhydrate = 0,4* + 0,8 = 1,2 g/100 ml Wert für Zucker = Restzuckergehalt, also 0,4 g/ 100 ml
Aromatisierte Weine sollten in einem Lebensmittellabor analysiert werden.
Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz sind im Wein aus technologischen Gründen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis nur in vernachlässigbar geringen Mengen enthalten. Eine aktuelle Analyse dieser Werte ist daher in der Regel nicht notwendig. Bei geringfügigen Mengen sind die Gehalte in der Form "< …g" anzugeben. Alternativ darf statt dieser Angabe auch "Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz" unterhalb der Tabelle angegeben werden. Wobei dies für österr. Weine empfohlen wird, da es sicherlich der Konsument:innenerwartung entspricht und eine Angabe in Gramm pro 100 ml eher verwirrend wäre.
Die zulässigen Toleranzen sind in der EU harmonisiert.
Demnach ist bei der Angabe der Zucker/Kohlenhydrate bei Weinen unter 100 g/l (somit in der Regel alle Weine außer edelsüße Weine) eine Toleranz von 2 g/100 ml zulässig (entspricht 20 g/l). Für edelsüße Weine mit mehr als 100 g/l Zucker sind ± 20% Abweichungen bei der Angabe der Kohlenhydrate/Zucker tolerierbar. Für den Brennwert wird keine EU-weit harmonisierte Toleranz festgelegt. Mögliche Abweichungen ergeben sich aber schon aus den einzelnen Toleranzen bei Alkoholgehalt, Restzucker und Säure, sodass natürlich auch bei der Angabe des Brennwerts ein gewisser Schwankungsbereich akzeptiert wird.
Zutatenverzeichnis
Unter dem Zutatenverzeichnis ist alles, was zur Herstellung eines Weinerzeugnisses verwendet wird und im Endprodukt verbleibt, anzuführen. Davon ausgenommen sind sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe, welche bei der Herstellung verbraucht oder wieder entfernt werden.
Dem Verzeichnis der Zutaten ist das Wort „Zutaten:“ voranzustellen. Dann folgen die verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Menge (Masse). Zur Bezeichnung der Zutaten sind die offiziellen Bezeichnungen (entweder rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche) oder auch – falls vorhanden – die entsprechende E-Nummer zu verwenden. Weiters ist zu jedem Zusatzstoff die zugehörige Zusatzstoffklasse anzugeben.
Als Erstes steht im Zutatenverzeichnis immer der Begriff "Trauben" bzw. auch "Traubenmost" (wenn noch nicht behandelt). Bei einer Anreicherung folgt dann in der Regel der Begriff "Zucker". Werden mehrere Weine verschnitten, dann empfiehlt es sich, alle verwendeten Zutaten in Summe anzugeben (z.B. Zucker, Weinsäure oder Schwefeldioxid nur einmal im Verzeichnis nennen). Alle Zutaten, welche weniger als 2% des Endproduktes betragen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge angegeben werden (betrifft viele Zusatzstoffe/Behandlungsmittel).
Alle Allergene müssen im Zutatenverzeichnis korrekt bezeichnet und hervorgehoben werden - hier hat sich im Allgemeinen der Fettdruck etabliert. Die Angabe der Allergene erfolgt dabei folgendermaßen: "Schwefeldioxid" bzw. "E220 (Sulfite)", "Kaliumbisulfit", "Kaliummetabisulfit", "Lysozym (Ei)", "Eialbumin", "Casein (Milch)" - Letzteres ist ggf. auch als Verarbeitungshilfsstoff aufzuführen.
Wird das Zutatenverzeichnis explizit am Etikett angeführt, so entfällt die Angabe "Enthält Sulfite". Wird allerdings ein QR-Code am Etikett verwendet, so ist wie bisher auch die Angabe "Enthält Sulfite" am Etikett erforderlich.
In Anhang I Teil A Tabelle 2 der EU-Verordnung 2019/934 werden die önologischen Behandlungsstoffe hinsichtlich der Zuordnung als Zusatzstoffe gelistet (auffindbar in Google-Suche nach VO [EU] Nr. 2019/934 - auf "consolidated version" klicken; im Anhang finden sich alle önologischen Stoffe, unterschieden nach "Zusatzstoff" und "Verarbeitungshilfsstoff").
Dem Verzeichnis der Zutaten ist das Wort „Zutaten:“ voranzustellen. Dann folgen die verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Menge (Masse). Zur Bezeichnung der Zutaten sind die offiziellen Bezeichnungen (entweder rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche) oder auch – falls vorhanden – die entsprechende E-Nummer zu verwenden. Weiters ist zu jedem Zusatzstoff die zugehörige Zusatzstoffklasse anzugeben.
Als Erstes steht im Zutatenverzeichnis immer der Begriff "Trauben" bzw. auch "Traubenmost" (wenn noch nicht behandelt). Bei einer Anreicherung folgt dann in der Regel der Begriff "Zucker". Werden mehrere Weine verschnitten, dann empfiehlt es sich, alle verwendeten Zutaten in Summe anzugeben (z.B. Zucker, Weinsäure oder Schwefeldioxid nur einmal im Verzeichnis nennen). Alle Zutaten, welche weniger als 2% des Endproduktes betragen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge angegeben werden (betrifft viele Zusatzstoffe/Behandlungsmittel).
Alle Allergene müssen im Zutatenverzeichnis korrekt bezeichnet und hervorgehoben werden - hier hat sich im Allgemeinen der Fettdruck etabliert. Die Angabe der Allergene erfolgt dabei folgendermaßen: "Schwefeldioxid" bzw. "E220 (Sulfite)", "Kaliumbisulfit", "Kaliummetabisulfit", "Lysozym (Ei)", "Eialbumin", "Casein (Milch)" - Letzteres ist ggf. auch als Verarbeitungshilfsstoff aufzuführen.
Wird das Zutatenverzeichnis explizit am Etikett angeführt, so entfällt die Angabe "Enthält Sulfite". Wird allerdings ein QR-Code am Etikett verwendet, so ist wie bisher auch die Angabe "Enthält Sulfite" am Etikett erforderlich.
In Anhang I Teil A Tabelle 2 der EU-Verordnung 2019/934 werden die önologischen Behandlungsstoffe hinsichtlich der Zuordnung als Zusatzstoffe gelistet (auffindbar in Google-Suche nach VO [EU] Nr. 2019/934 - auf "consolidated version" klicken; im Anhang finden sich alle önologischen Stoffe, unterschieden nach "Zusatzstoff" und "Verarbeitungshilfsstoff").
Übersicht über die Zusatzstoffe
Säureregulatoren (Klassenname)
Stabilisatoren (Klassenname)
Citronensäure#, E 330
Metaweinsäure, E 353
Gummiarabikum, E 414
Hefe-Mannoproteine, keine E-Nummer
Carboxymethylcellulose, E 466
Kaliumpolyaspartat, E 456
Fumarsäure (E 297)
auch "enthält" X, Y "und/oder" Z, wenn mindestens ein Stabilisator enthalten ist
Gase und Packgase (kein Klassenname anzugeben)
Evtl. alternativ "unter Schutzatmosphäre abgefüllt" (allerdings nicht bei CO2-Zusatz!)
Die Zusatzstoffklasse von Citronensäure richtet sich nach dem Anwendungsziel (Säuern oder Stabilisieren).
Lysozym kann sowohl als Zusatzstoff (verbleibt) als auch als Verarbeitungshilfsstoff (entfernt) Verwendung finden.
- Weinsäure (L[+]-), E 334
- Äpfelsäure (D,L-; L-), E 296
- Milchsäure, E 270
- Calciumsulfat, E 516
- Citronensäure#, E330
- Schwefeldioxid, E 220
- Kaliumbisulfit, E 228
- Kaliummetabisulfit, E 224
- Kaliumsorbat, E 202
- Lysozym (Ei)*, E 1105
- L-Ascorbinsäure, E 300
- Dimethyldicarbonat (DMDC), E 242
Stabilisatoren (Klassenname)
Citronensäure#, E 330
Metaweinsäure, E 353
Gummiarabikum, E 414
Hefe-Mannoproteine, keine E-Nummer
Carboxymethylcellulose, E 466
Kaliumpolyaspartat, E 456
Fumarsäure (E 297)
auch "enthält" X, Y "und/oder" Z, wenn mindestens ein Stabilisator enthalten ist
Gase und Packgase (kein Klassenname anzugeben)
- Argon, E 938
- Stickstoff, E 941
- Kohlendioxid, E290
Evtl. alternativ "unter Schutzatmosphäre abgefüllt" (allerdings nicht bei CO2-Zusatz!)
Die Zusatzstoffklasse von Citronensäure richtet sich nach dem Anwendungsziel (Säuern oder Stabilisieren).
Lysozym kann sowohl als Zusatzstoff (verbleibt) als auch als Verarbeitungshilfsstoff (entfernt) Verwendung finden.
Stoffe zur Entsäuerung verbleiben üblicherweise nicht im Endprodukt und sind deshalb als Verarbeitungshilfsstoffe eingestuft. Somit sind diese nicht in der Zutatenliste zu nennen.
Den Zusatzstoffen ist im Zutatenverzeichnis wie bereits beschrieben die zugehörige Zusatzstoffklasse (Überschrift in vorangehender Liste - z.B. "Säureregulator:", "Antioxidant:") voranzustellen, gefolgt von ihrer korrekten Bezeichnung oder der entsprechenden E-Nummer (Bsp. "Stabilisator: E 466" bzw. "Säureregulatoren: L-Weinsäure und D,L-Äpfelsäure"). Bei Schaumweinen dürfen die Begriffe "Fülldosage" und "Versanddosage" auch ohne weitere Angabe der einzelnen Inhaltsstoffe angeführt werden.
Den Zusatzstoffen ist im Zutatenverzeichnis wie bereits beschrieben die zugehörige Zusatzstoffklasse (Überschrift in vorangehender Liste - z.B. "Säureregulator:", "Antioxidant:") voranzustellen, gefolgt von ihrer korrekten Bezeichnung oder der entsprechenden E-Nummer (Bsp. "Stabilisator: E 466" bzw. "Säureregulatoren: L-Weinsäure und D,L-Äpfelsäure"). Bei Schaumweinen dürfen die Begriffe "Fülldosage" und "Versanddosage" auch ohne weitere Angabe der einzelnen Inhaltsstoffe angeführt werden.
Beispiele für Zutatenliste zu österr. Weinen
Beispiel 1 "Klassische Weißweinbereitung": Anreicherung mit Saccharose, Säurezusatz in fertigem Wein, Zusatz von Schwefeldioxid und Ascorbinsäure, Weinsteinstabilisierung mit Metaweinsäure oder CMC, Zusatz von RTK zur Restsüßeverleihung, Zusatz von CO2 im Zuge der Abfüllung, CO2-Überlagerung (in der Praxis oft als Absaugevorrichtung bezeichnet) im Zuge der Abfüllung: in der Regel nach dem Füller und unmittelbar vor dem Verschließen, um alle leicht unterschiedlich überfüllten Flaschen "abzusaugen" und auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Dabei wird der Luftraum über dem Wein auch durch ein Inertgas ersetzt.
Die Zutatenliste für Bsp. 1 könnte folgendermaßen lauten: Zutaten: Trauben, Zucker, Konzentrierter Traubenmost; Stabilisatoren: Metaweinsäure und/oder Carboxymethylcellulose; Säureregulatoren: Weinsäure (L[+]-); Kohlendioxid; Antioxidantien: Schwefeldioxid, L-Ascorbinsäure; unter Schutzatmosphäre verpackt
Beispiel 2 "Klassische Rotweinbereitung": Anreicherung mit Saccharose, Zusatz von Schwefeldioxid, Zusatz von Gummi arabicum, Weinsteinstabilisierung mit Metaweinsäure, Zusatz von RTK zur Restsüßeverleihung, Stickstoff-Überlagerung im Zuge der Abfüllung.
Die Zutatenliste für Bsp. 2 könnte folgendermaßen lauten: Zutaten: Trauben, Zucker, Konzentrierter Traubenmost, Stabilisatoren: Gummi arabikum, Metaweinsäure; Antioxidantien: Schwefeldioxid; unter Schutzatmosphäre verpackt.
Beispiel 3 "Prädikatswein": süße Auslese, Restzucker durch Gärungsunterbrechung, Weinsteinstabilisierung mit Metaweinsäure, CO2-Überlagerung im Zuge der Abfüllung
Die Zutatenliste für Bsp. 3 könnte folgendermaßen lauten: Zutaten: Trauben, Stabilisatoren: Metaweinsäure; Antioxidantien: Schwefeldioxid; unter Schutzatmosphäre verpackt.
Die Zutatenliste für Bsp. 1 könnte folgendermaßen lauten: Zutaten: Trauben, Zucker, Konzentrierter Traubenmost; Stabilisatoren: Metaweinsäure und/oder Carboxymethylcellulose; Säureregulatoren: Weinsäure (L[+]-); Kohlendioxid; Antioxidantien: Schwefeldioxid, L-Ascorbinsäure; unter Schutzatmosphäre verpackt
Beispiel 2 "Klassische Rotweinbereitung": Anreicherung mit Saccharose, Zusatz von Schwefeldioxid, Zusatz von Gummi arabicum, Weinsteinstabilisierung mit Metaweinsäure, Zusatz von RTK zur Restsüßeverleihung, Stickstoff-Überlagerung im Zuge der Abfüllung.
Die Zutatenliste für Bsp. 2 könnte folgendermaßen lauten: Zutaten: Trauben, Zucker, Konzentrierter Traubenmost, Stabilisatoren: Gummi arabikum, Metaweinsäure; Antioxidantien: Schwefeldioxid; unter Schutzatmosphäre verpackt.
Beispiel 3 "Prädikatswein": süße Auslese, Restzucker durch Gärungsunterbrechung, Weinsteinstabilisierung mit Metaweinsäure, CO2-Überlagerung im Zuge der Abfüllung
Die Zutatenliste für Bsp. 3 könnte folgendermaßen lauten: Zutaten: Trauben, Stabilisatoren: Metaweinsäure; Antioxidantien: Schwefeldioxid; unter Schutzatmosphäre verpackt.
Anforderungen an die Art und Weise der Kennzeichnung
Die verwendete Sprache für das Verzeichnis der Zutaten und auch die Nährwertkennzeichnung müssen für die Verbraucher:innen des Vermarktungslandes leicht verständlich sein. In Österreich und Deutschland muss daher in Deutsch gekennzeichnet werden. In anderen EU-Ländern ist in leicht verständlicher Landessprache zu kennzeichnen (z.B. auch online mit E-Label).
Die Kennzeichnung muss gut lesbar und unverwischbar sein und sich deutlich vom Hintergrund abheben. Als Mindestschriftgröße ist für den Kleinbuchstaben x eine Größe von 1,2 mm vorgeschrieben. Alle Angaben müssen im gleichen Sichtfeld wie die übrigen obligatorischen Angaben (Alkoholgehalt, Nennvolumen, Abfüller, …) erfolgen.
Die Kennzeichnung muss gut lesbar und unverwischbar sein und sich deutlich vom Hintergrund abheben. Als Mindestschriftgröße ist für den Kleinbuchstaben x eine Größe von 1,2 mm vorgeschrieben. Alle Angaben müssen im gleichen Sichtfeld wie die übrigen obligatorischen Angaben (Alkoholgehalt, Nennvolumen, Abfüller, …) erfolgen.
Preislisten und Internetseiten
Achtung: Werden auf einer Preisliste, einem Prospekt, einem Flyer, im Online-Shop etc. Weine mit der Möglichkeit zum direkten Bestellen durch den Endverbraucher angeboten (z.B. telefonisch, schriftlich, per Fax), so ist auch hier das Verzeichnis der Zutaten und die Nährwertinformation anzugeben.
Es ist erforderlich, dass der Kunde beim Bestellvorgang Zugriff auf alle relevanten Kennzeichnungsinformationen hat. Ist dabei zu wenig Platz für eine Angabe der Nährwerte in Tabellenform, dann dürfen die Nährwerte ausnahmsweise auch hintereinander aufgeführt werden. Eine gute Lesbarkeit muss jedoch weiterhin gewährleistet sein.
Es ist erforderlich, dass der Kunde beim Bestellvorgang Zugriff auf alle relevanten Kennzeichnungsinformationen hat. Ist dabei zu wenig Platz für eine Angabe der Nährwerte in Tabellenform, dann dürfen die Nährwerte ausnahmsweise auch hintereinander aufgeführt werden. Eine gute Lesbarkeit muss jedoch weiterhin gewährleistet sein.
Nährwertkennzeichnung und Zutatenliste elektronisch
Mit Ausnahme des Brennwerts (kJ, kcal) und der bisher auch schon geforderten Allergenkennzeichnung (in der Regel "enthält Sulfite") dürfen die neuen Kennzeichnungselemente auch elektronisch/online angegeben werden. Dies erfolgt in der Regel über einen QR-Code am Etikett.
Hierzu gibt es drei Auflagen:
Ein simples Verlinken auf die Homepage des eigenen Betriebs ist nicht möglich!
Auch ein simpler Link am Etikett z.B. auf eine eigens gestaltete Homepage, auf der die Nährwerte und Zutaten angeführt sind, ist nicht möglich, da per Definition ein maschinenlesbarer Code verwendet werden muss, der direkten Zugriff auf die relevanten Informationen bietet. Eine universelle Zugriffsmaschine, wie ein Smartphone, muss in der Lage sein, einen Code zu lesen/scannen und ihn sofort in eine URL für eine Website umzuwandeln. Weiters muss der elektronische Hinweis jedes einzelnen Etiketts eindeutig zu den spezifischen Informationen eines einzelnen Weins führen, und zwar klar differenziert und über einen für den Verbraucher leicht zu schaffenden Zugang.
Es bieten bereits zahlreiche Firmen sogenannte "E-Labels" (elektronisches Etikett) an, wo professionell und in allen EU-Sprachen die Nährwertkennzeichnung und die Zutatenliste über einen QR-Code am Etikett abgerufen werden künnen. Tipp: Auf YouTube gibt es ein aufschlussreiches offizielles Video des DLR Rheinland-Pfalz über die Erstellung der Nährwertkennzeichnung und der Zutatenliste (in der Suchleiste von YouTube "nährwerttabelle wein" eingeben). Siehe auch: www.youtube.com/watch?v=V7m6bz-MYIA
- 1. Es dürfen keine Nutzerdaten erhoben werden (Stichwort: Cookies).
- 2. Es dürfen keine Informationen zu Vermarktungszwecken (Links zu Shop[s] bzw. Werbung jeglicher Art) auf der gleichen Seite erfolgen.
- 3. Es muss einen Hinweis auf dem Etikett geben, dass Zutaten und Nährwerte online deklariert werden, gefolgt von einem entsprechenden QR-Code mit den verlinkten Daten.
Ein simples Verlinken auf die Homepage des eigenen Betriebs ist nicht möglich!
Auch ein simpler Link am Etikett z.B. auf eine eigens gestaltete Homepage, auf der die Nährwerte und Zutaten angeführt sind, ist nicht möglich, da per Definition ein maschinenlesbarer Code verwendet werden muss, der direkten Zugriff auf die relevanten Informationen bietet. Eine universelle Zugriffsmaschine, wie ein Smartphone, muss in der Lage sein, einen Code zu lesen/scannen und ihn sofort in eine URL für eine Website umzuwandeln. Weiters muss der elektronische Hinweis jedes einzelnen Etiketts eindeutig zu den spezifischen Informationen eines einzelnen Weins führen, und zwar klar differenziert und über einen für den Verbraucher leicht zu schaffenden Zugang.
Es bieten bereits zahlreiche Firmen sogenannte "E-Labels" (elektronisches Etikett) an, wo professionell und in allen EU-Sprachen die Nährwertkennzeichnung und die Zutatenliste über einen QR-Code am Etikett abgerufen werden künnen. Tipp: Auf YouTube gibt es ein aufschlussreiches offizielles Video des DLR Rheinland-Pfalz über die Erstellung der Nährwertkennzeichnung und der Zutatenliste (in der Suchleiste von YouTube "nährwerttabelle wein" eingeben). Siehe auch: www.youtube.com/watch?v=V7m6bz-MYIA
Umsetzung Off-Label mit E-Labels: Angebote professioneller Firmen (Angaben ohne Gewähr)
Weinlabel.at
Ein junges, österreichisches Unternehmen aus dem Seewinkel im Burgenland hat eine praxistaugliche Lösung zur Umsetzung der EU-Kennzeichnungsverordnung erarbeitet (E-Label und QR Code) und eine neue Plattform aufgebaut.
Hauptaugenmerk der Entwicklung lag dabei auf einer besonders einfach zu bedienenden Oberfläche, schnell und effizient und dabei auch kostengünstig.
Gemeinsam mit lokalen Winzer:innen wurde die Plattform Weinlabel.at für Winzer:innen kreiert. Link: Label erstellen
QR Codes können vorab bereits ausgedruckt - die Daten nachträglich einfach und simpel geändert werden. Mittels Plattform fällt es leicht, einen umfassenden Überblick über den Status der betriebseigenen E-Labels zu behalten.
Außerdem werden folgende zusätzliche Services angeboten:
Ausfüllservice: Das Eintragen der Daten wird für die Winzer:innen übernommen Link: Ausfüllservice
Weblinkservice: Auf der Plattform kann ein Link zum entsprechenden E-Label auf dem Wenlabel.at Server generiert werden, den der eigene Webadministrator ganz einfach in den eigenen Onlineshop einpflegen kann – da nicht alle Daten nochmals im Onlineshop eingepflegt werden müssen, hat dies eine erhebliche Zeitersparnis zur Folge. Link: Weblinkservice
Preise: Preise – Weinlabel.at
Nähere Informationen unter: www.weinlabel.at bzw. fragen@weinlabel.at
Fritz Urbaschek
Feldgasse 35
7141 Podersdorf am See
Hauptaugenmerk der Entwicklung lag dabei auf einer besonders einfach zu bedienenden Oberfläche, schnell und effizient und dabei auch kostengünstig.
Gemeinsam mit lokalen Winzer:innen wurde die Plattform Weinlabel.at für Winzer:innen kreiert. Link: Label erstellen
QR Codes können vorab bereits ausgedruckt - die Daten nachträglich einfach und simpel geändert werden. Mittels Plattform fällt es leicht, einen umfassenden Überblick über den Status der betriebseigenen E-Labels zu behalten.
Außerdem werden folgende zusätzliche Services angeboten:
Ausfüllservice: Das Eintragen der Daten wird für die Winzer:innen übernommen Link: Ausfüllservice
Weblinkservice: Auf der Plattform kann ein Link zum entsprechenden E-Label auf dem Wenlabel.at Server generiert werden, den der eigene Webadministrator ganz einfach in den eigenen Onlineshop einpflegen kann – da nicht alle Daten nochmals im Onlineshop eingepflegt werden müssen, hat dies eine erhebliche Zeitersparnis zur Folge. Link: Weblinkservice
Preise: Preise – Weinlabel.at
Nähere Informationen unter: www.weinlabel.at bzw. fragen@weinlabel.at
Fritz Urbaschek
Feldgasse 35
7141 Podersdorf am See
Der Österreichische Weinbauverband hat mit zwei Unternehmen aus Deutschland und der Schweiz Gespräche geführt und Sonderkonditionen vereinbart.
Bottlebooks E-Labels
Bottlebooks ist der globale Marktführer für das Datenmanagement von Wein und Spirituosen. Viele Weingüter kennen Bottlebooks bereits von Veranstaltungen wie VieVinum, Prowein oder aus dem Handel. Bottlebooks E-Labels ergänzt das Produktportfolio um ein einfach zu bedienendes System zur Erstellung von E-Labels für Wein.
Die Vorteile:
EU-konforme Nährwerttabelle und Zutatenliste, automatisch übersetzt in die 24 EU-Sprachen, garantiert abrufbar, solange der Wein existiert.
Unterstützt länderspezifische Regulierungen wie die italienische Recyclingverordnung und geplante nationale Regulierungen.
GS1-konforme QR-Codes für den Handel (GS1 Digital Link).
Support in Österreich durch das Team von unserwein.at, dem Spezialisten für QR-Codes auf Weinetiketten seit zwölf Jahren.
Weiterverwenden der Daten für Handel und große Veranstaltungen wie VieVinum, Prowein, Wein-Burgenland-Events und Landesweinprämierung.
Jederzeit einfacher und kostenloser Wechsel zu anderen Anbietern.
Gründungsmitglied SAFE-E-Label-Initiative für Fairness u. Transparenz.
Nahtlose Integration in Bottlebooks-Portfolio, um z.B. Weindatenblätter automatisiert zu erzeugen und mit Geschäftspartnern zu teilen. Über den Weinbauverband erhalten Sie mit dem Rabattcode "WEINBAU50" minus 50% lebenslang auf alle Paketpreise, auch bei Paketwechsel:
20 E-Labels/Jahr: 125 Euro statt 250 Euro
35 E-Labels/Jahr: 150 Euro statt 300 Euro
50 E-Labels/Jahr: 200 Euro statt 400 Euro
100 E-Labels/Jahr: 375 Euro statt 750 Euro
unlimitiert: 1.250 Euro statt 2.500 Euro
Kontakt: DI Thomas Ungrad, Tel.-Nr.: +43 676 464 24 33, www.unserwein.at
Die Vorteile:
EU-konforme Nährwerttabelle und Zutatenliste, automatisch übersetzt in die 24 EU-Sprachen, garantiert abrufbar, solange der Wein existiert.
Unterstützt länderspezifische Regulierungen wie die italienische Recyclingverordnung und geplante nationale Regulierungen.
GS1-konforme QR-Codes für den Handel (GS1 Digital Link).
Support in Österreich durch das Team von unserwein.at, dem Spezialisten für QR-Codes auf Weinetiketten seit zwölf Jahren.
Weiterverwenden der Daten für Handel und große Veranstaltungen wie VieVinum, Prowein, Wein-Burgenland-Events und Landesweinprämierung.
Jederzeit einfacher und kostenloser Wechsel zu anderen Anbietern.
Gründungsmitglied SAFE-E-Label-Initiative für Fairness u. Transparenz.
Nahtlose Integration in Bottlebooks-Portfolio, um z.B. Weindatenblätter automatisiert zu erzeugen und mit Geschäftspartnern zu teilen. Über den Weinbauverband erhalten Sie mit dem Rabattcode "WEINBAU50" minus 50% lebenslang auf alle Paketpreise, auch bei Paketwechsel:
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Kontakt: DI Thomas Ungrad, Tel.-Nr.: +43 676 464 24 33, www.unserwein.at
Scantrust
Scantrust betreibt als globaler Leader für QR-Management seit zehn Jahren eine Plattform zu Rückverfolgung und Fälschungsschutz. Scantrust E-Label erweitert das System um ein Modul für Compliance mit der neuen Etikettennorm.
Vorteile:
E-Label-Compliance von einem großen multinationalen Unternehmen rechtlich geprüft
Automatische Übersetzung in 24 Sprachen
Lösung basiert auf einer QR-Plattform, die bereits seit zehn Jahren existiert - Stabilität und Sicherheit ist garantiert
Hohe Investitionen in die Benutzerfreundlichkeit und Unterstützung für länderspezifische Regelungen
Dynamische QR Codes - Anbieterwechsel jederzeit möglich
Spezielle Funktionen für Großbetriebe: Nutzung von QR-Codes für Marketing außerhalb von Europa; Massen-Upload von E-Labels über Excel/CSV und Schnittstellen
Die Lösung kann in Zukunft mit Funktionen aus der Scantrust-Suite erweitert werden für Fälschungsschutz oder für QR-basierte Marketingkampagnen.
Alle Angebote haben Support auf Deutsch inklusive.
Zusätzlich wird angeboten: zwei Webinare für Mitglieder; Onboarding Guideline. Sie erhalten mit dem Code BUSINESS70 & PREMIUM100 folgende Konditionen, Business Version:
Bis 3 E-Labels/Jahr: 0 Euro/a
Bis 30 E-labels/Jahr: 120 Euro/a
Bis 50 E-labels/Jahr: 230 Euro/a
Bis 100 E-labels/Jahr: 380 Euro/a
Premium Version (unbegrenzte Anzahl E-Labels): 890 Euro/a
Enterprise Version: Preis auf Anfrage
Kontakt: Ricardo Garcia, Direktor Europa, Tel.-Nr.: +41 79 277 63 62,
E-Mail: ricardo.garcia@scantrust.com
Registrierung: https://portal.scantrust.com/#/signup
F-Label:
Ein weiterer deutscher Anbieter mit österreichischem Vertriebspartner (Wine to Web):
F-Label, https://www.f-label.eu. Für österreichische WinzerInnen wurden zwei Pakete geschnürt.
Dieser Artikel beinhaltet Passagen des Artikels "Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett" aus der Ausgabe "Der Winzer 06/2023".
Vorteile:
E-Label-Compliance von einem großen multinationalen Unternehmen rechtlich geprüft
Automatische Übersetzung in 24 Sprachen
Lösung basiert auf einer QR-Plattform, die bereits seit zehn Jahren existiert - Stabilität und Sicherheit ist garantiert
Hohe Investitionen in die Benutzerfreundlichkeit und Unterstützung für länderspezifische Regelungen
Dynamische QR Codes - Anbieterwechsel jederzeit möglich
Spezielle Funktionen für Großbetriebe: Nutzung von QR-Codes für Marketing außerhalb von Europa; Massen-Upload von E-Labels über Excel/CSV und Schnittstellen
Die Lösung kann in Zukunft mit Funktionen aus der Scantrust-Suite erweitert werden für Fälschungsschutz oder für QR-basierte Marketingkampagnen.
Alle Angebote haben Support auf Deutsch inklusive.
Zusätzlich wird angeboten: zwei Webinare für Mitglieder; Onboarding Guideline. Sie erhalten mit dem Code BUSINESS70 & PREMIUM100 folgende Konditionen, Business Version:
Bis 3 E-Labels/Jahr: 0 Euro/a
Bis 30 E-labels/Jahr: 120 Euro/a
Bis 50 E-labels/Jahr: 230 Euro/a
Bis 100 E-labels/Jahr: 380 Euro/a
Premium Version (unbegrenzte Anzahl E-Labels): 890 Euro/a
Enterprise Version: Preis auf Anfrage
Kontakt: Ricardo Garcia, Direktor Europa, Tel.-Nr.: +41 79 277 63 62,
E-Mail: ricardo.garcia@scantrust.com
Registrierung: https://portal.scantrust.com/#/signup
F-Label:
Ein weiterer deutscher Anbieter mit österreichischem Vertriebspartner (Wine to Web):
F-Label, https://www.f-label.eu. Für österreichische WinzerInnen wurden zwei Pakete geschnürt.
Dieser Artikel beinhaltet Passagen des Artikels "Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett" aus der Ausgabe "Der Winzer 06/2023".
e-label.io
E-label.io ist eine Lösung des Software Start-ups IMERO mit Sitz in München. Seit 2021 bietet IMERO innovative Software-Lösungen an, um physische Produkte nahtlos mit digitalen Labeln zu verknüpfen. E-label.io erweitert das Portfolio des Unternehmens, um eine einfache und schnelle Erfüllung der neuen EU-Weinetikettenverordnung zu ermöglichen.
Vorteile:
Alle Angebote haben Support auf Deutsch inklusive.
Mitglieder des Österreichischen Weibauverbandes erhalten mit dem Rabatt-Code: DERWINZER20 die Pakete zu folgenden Konditionen:
T +49 159 06541991
E schenk@imero.de
Registrierung: https://e-label.io
- Rechtssicherheit: Rechtskonforme Erfüllung aller EU-Vorschriften sowie nationaler Gesetze und dynamische Anpassung an Gesetzesänderungen abgesichert durch den Weinrechtsexperten Dr. Eichele
- Automatische Übersetzung: E-Labels werden automatisch in alle 27 EU-Sprachen übersetzt, und länderspezifische Informationen werden je nach Geolokalisierung angezeigt.
- Hohe Benutzerfreundlichkeit: Einfache Erstellung von E-Labels innerhalb weniger Minuten durch eine selbsterklärende Benutzeroberfläche in nur fünf Schritten • Automatische Nährwertberechnung: Beim Upload des Standard-Laborberichts werden die Nährwerte automatisch berechnet
- Transparente Kostenstruktur: Es gibt keine versteckte Kosten
- Jederzeit kündbar: Bereits erstellte Etiketten bleiben auch bei einem Wechsel aktiv
- Unkomplizierte Datenintegration: Vorhandene Daten des Webshops oder des ERP-Systems können problemlos integriert werden. Auch eine Einbindung des E-Labels in den eigenen Webshop und die Preisliste ist möglich.
Alle Angebote haben Support auf Deutsch inklusive.
Mitglieder des Österreichischen Weibauverbandes erhalten mit dem Rabatt-Code: DERWINZER20 die Pakete zu folgenden Konditionen:
- Test - 1 E-Label/Jahr: 0 Euro/a
- Starter - 5 E-Label/Jahr: 72 Euro/a
- Bronze – 15 E-Label/Jahr: 104 Euro/a
- Silber - 30 E-Label/Jahr: 152 Euro/a
- Gold - 50 E-Label/Jahr: 240 Euro/a
- Platin - 100 E-Label/Jahr: 360 Euro/a
- Weitere Pakete – 150 – 400 E-Label/Jahr: Zwischen 520 und 960 Euro/a
- Unlimited – unbegrenzte Anzahl an E-Labeln: 1.160 Euro/a
T +49 159 06541991
E schenk@imero.de
Registrierung: https://e-label.io