Wipfelbrüche als Risiko für Borkenkäferbefall

Befallenes und bruttaugliches Material entfernen
Die rechtzeitige Aufarbeitung von Wipfelbrüchen sowie von geworfenen und gebrochenen Bäumen ist die wirksamste Vorbeugung gegen einen Borkenkäferneubefall. Ebenso kann das Umrändeln von aufgearbeiteten Schadflächen aus dem Vorjahr und die Schlägerung von Bestandesresten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Borkenkäfer leisten. Spätestens bis zum Frühling müssen zudem befallene Bäume mit darin überwinternden Käfern entfernt werden. Steigt die Temperatur über 16,5 Grad Celsius und werden die Tage länger - ungefähr Ende März/Anfang April - beginnen die Borkenkäfer erneut auszuschwärmen und neue Bäume zu befallen.
Förderung für Verhacken von Restholz und Fangbaumvorlage
Vielerorts werden gebrochene Wipfel auf Energieholzhaufen für eine spätere Verwertung in Biomasseheizwerken zwischengelagert. Aus Forstschutzsicht ist dies problematisch, insbesondere dann, wenn sich die Restholzhaufen in unmittelbarer Nähe zu Fichtenbeständen befinden. Es handelt sich dabei um eine Brutquelle für Borkenkäfer, wovon ausgehend wiederum gesunde Fichten befallen werden.
Um dem entgegenzuwirken, gibt es im Programm der ländlichen Entwicklung eine Förderung fürs Verhacken von befallenem und befallstauglichem Fichtenrestholz. Darüber hinaus wird auch die Fangbaumvorlage gefördert. Wichtig ist es, die Förderung schon vor der Umsetzung zu beantragen, also noch bevor der Hacker beauftragt wird bzw. die Fangbäume vorgelegt werden.
Der Kostensatz (pauschale Standardkosten) beim Verhacken beträgt 15 Euro pro Atrotonne, wobei 6,5 Schüttraummeter einer Atro-Tonne entsprechen. Der Kostensatz beim Buchdrucker-Fangbaum beträgt 30 Euro pro Baum. Die Kostenuntergrenze beträgt 500 Euro. Das heißt man braucht über 217 Schüttraummeter Hackgut bzw. mehr als 17 Fangbäume. Die beiden Maßnahmen können auch gemeinsam beantragt werden, wodurch sich die Zahlen reduzieren können - die Kosten (Standardkosten) von 500 Euro müssen aber in Summe überschritten werden. Der Förderauszahlungsbetrag beträgt 80 Prozent der Standardkosten.
Der Kostensatz (pauschale Standardkosten) beim Verhacken beträgt 15 Euro pro Atrotonne, wobei 6,5 Schüttraummeter einer Atro-Tonne entsprechen. Der Kostensatz beim Buchdrucker-Fangbaum beträgt 30 Euro pro Baum. Die Kostenuntergrenze beträgt 500 Euro. Das heißt man braucht über 217 Schüttraummeter Hackgut bzw. mehr als 17 Fangbäume. Die beiden Maßnahmen können auch gemeinsam beantragt werden, wodurch sich die Zahlen reduzieren können - die Kosten (Standardkosten) von 500 Euro müssen aber in Summe überschritten werden. Der Förderauszahlungsbetrag beträgt 80 Prozent der Standardkosten.
Schadholzaufarbeitung birgt erhöhtes Unfallrisiko
Bei der Schadholzaufarbeitung ist höchste Vorsicht geboten. Geworfene Bäume sind meist verspannt. Mit Traktor und Seilwinde müssen die Bäume zuerst entzerrt werden, bevor mit der eigentlichen Aufarbeitung begonnen werden kann. Die Druck- und Zugverhältnisse im Stamm müssen beurteilt werden. Der Schnitt muss immer an der Druckseite begonnen und an der Zugseite fertiggeschnitten werden. Wurzelballen müssen beim Trennschnitt mit einer Seilwinde gegen Überkippen gesichert werden. Eventuell ist auch anstelle der motormanuellen Aufarbeitung ein Harvestereinsatz zu überlegen.