Wasserschutz- und -schongebiete: Kontrollen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz durch Land OÖ
Dieses Verbot wird laufend durch das Land OÖ kontrolliert. Dabei werden auf Flächen in Wasserschutz- bzw. Wasserschongebieten durch Mitarbeiter des Landes OÖ (Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft) Blatt- und Bodenproben gezogen.
Bei den Bodenproben wird ausschließlich an der Bodenoberfläche Material händisch abgeschabt und im Landeslabor auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht. Diese Kontrollen erfolgen unangekündigt, da das Land OÖ über keine aktuellen Bewirtschaftungsdaten verfügt. Es wird aber versucht, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Bewirtschafter der Flächen zu informieren.
Diese Kontrollen dienen einerseits zur Bewusstseinsbildung, andererseits ist die Sicherstellung, dass das Anwendungsverbot der besonders auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe Metazachlor, Dimethachlor und Terbuthylazin eingehalten wird, besonders wichtig in der Trinkwasservorsorge.
Bei den Bodenproben wird ausschließlich an der Bodenoberfläche Material händisch abgeschabt und im Landeslabor auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht. Diese Kontrollen erfolgen unangekündigt, da das Land OÖ über keine aktuellen Bewirtschaftungsdaten verfügt. Es wird aber versucht, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Bewirtschafter der Flächen zu informieren.
Diese Kontrollen dienen einerseits zur Bewusstseinsbildung, andererseits ist die Sicherstellung, dass das Anwendungsverbot der besonders auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe Metazachlor, Dimethachlor und Terbuthylazin eingehalten wird, besonders wichtig in der Trinkwasservorsorge.