Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Oberösterreich
      • Offene Stellen
      • News und Einblicke
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Webinar Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer(current)2
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Steuer

Wann ein Zukauf steuerschädlich ist

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
15.09.2022 | von Dr. Erich Moser

Bei Vermarktung zugekaufter Erzeugnisse stellt sich die Frage: Wird dadurch ein (steuerlicher) Gewerbebetrieb begründet, und ändern sich steuerlich relevante Gewinnermittlungsvorschriften.

Weinlese.jpg © Für Weinbaubetriebe gelten spezielle Zukaufsgrenzen.
stock.adobe.com © Für Weinbaubetriebe gelten spezielle Zukaufsgrenzen.
Zur Landwirtschaft gehört nicht nur die Gewinnung, sondern auch der Verkauf der gewonnenen Erzeugnisse. Insbesondere zur Abrundung des Sortiments und zum Ausgleich von Produktionsausfällen – beispielsweise bedingt durch Hagel- und Dürreschäden – sind insbesondere viele Direktvermarkter, aber auch Gartenbau- und Weinbaubetriebe wirtschaftlich genötigt, auch zugekaufte Waren anzubieten.
Werden im Rahmen eines landwirtschaftlichen Hauptbetriebes auch Umsätze aus zugekauften Erzeugnissen erzielt (zum Beispiel Zwiebeln, Kartoffeln, Schnittblumen), so ist ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb auch dann anzunehmen, wenn der Einkaufswert des Zukaufes fremder Erzeugnisse nachhaltig nicht mehr als 25 % des Umsatzes (jeweils netto ohne Umsatzsteuer) dieses Betriebes bzw. Betriebsteiles beträgt. Abweichend davon ist für den Weinbau eine Sonderregelung im Bewertungsgesetz vorgesehen. Um feststellen zu können, wie hoch der Zukauf ist, müssen Einkaufsrechnungen für zugekaufte Waren aufbewahrt werden. Überdies sei darauf verwiesen, dass eine Rechnungslegungspflicht zwischen Unternehmern im Umsatzsteuergesetz vorgesehen ist. 
Beispiel 1:
Ein Land- und Forstwirt bewirtschaftet 17 ha (allgemeine) Landwirtschaft und 7 ha Forst. Der Umsatz (netto) aus Landwirtschaft (einschließlich Zukaufsware) beträgt 32.000 Euro. Der Einkaufswert des Zukaufes darf daher nachhaltig nicht mehr als 8000 Euro jährlich betragen. Andernfalls entsteht ein Gewerbebetrieb, der jedoch die Forstwirtschaft nicht erfasst. 
Für die Beurteilung ist das dem Feststellungszeitpunkt vorangehende Kalenderjahr maßgebend, sofern aus der Art der Betriebsführung eine Nachhaltigkeit (Wiederholung) zu erwarten ist. Für die Beurteilung eines nachhaltigen Überschreitens der Grenze ist auch das laufende Jahr miteinzubeziehen und eine Vorschau zu machen. Ein einmaliges Überschreiten der Zukaufsgrenze bewirkt noch keine Änderung der Einkunftsart. Wenn in den zwei folgenden Jahren die Zukaufsgrenze neuerlich überschritten wird, ist ab dem dritten Jahr von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen, es sei denn, die Überschreitung der Grenze wurde durch nicht kalkulierbare Ernteausfälle veranlasst. Eine Glaubhaftmachung, dass die Überschreitungen nur vorübergehend waren, ist darüber hinaus möglich. 
Nicht als zugekaufte Erzeugnisse zählen Produktionsmittel für die eigene Erzeugung, wie zum Beispiel Saatgut, Jungpflanzen, Düngemittel, Treibstoff, Verpackungsmaterial und zur Mast bestimmtes Jungvieh. 
Beispiel 2:
Gärtner G kauft „halbfertige“ Jungpflanzen an und zieht diese im Betrieb zu verkaufsfertigen Blumen weiter. Der Einkaufspreis der Jungpflanzen ist auf die 25%-Grenze nicht anrechenbar. Nach der Verkehrsauffassung wird nämlich kein Umsatz aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, sondern der Verkaufserlös stammt von gärtnerisch bearbeiteten, im Betrieb wesentlich veränderten Produkten.
Werden Produktionsmittel unmittelbar weiterveräußert (zum Beispiel Verkauf von Blumenerde), sind sie auch in die Zukaufsgrenze einzurechnen. Der Verkauf zugekaufter Produkte ohne Verarbeitung hebt sich im Regelfall nicht vom Verkauf hofeigener Produkte ab, sodass diesbezüglich keine Nebentätigkeit vorliegt und daher bei einem Zukauf über das zulässige Ausmaß hinaus insgesamt ein Gewerbebetrieb entsteht. Die tatsächliche Höhe des Rohaufschlages zugekaufter Handelsware ist bei der Ermittlung der 25%-Grenze unmaßgeblich. Gehören zu einem landwirtschaftlichen Betrieb auch Betriebsteile, die gesondert zu bewerten sind (Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, übriger land- und forstwirtschaftlicher Betriebsteil), so ist die 25%-Zukaufsregelung auf jeden dieser Betriebsteile gesondert anzuwenden. Ein das zulässige Ausmaß übersteigender schädlicher Zukauf führt nur in jenem Betriebsteil zu einem Gewerbebetrieb, in dem der schädliche Zukauf (Handel) durchgeführt wird.
Beispiel 3:
Beim überhöhtem Schnittblumenzukauf wird zwar der Gartenbau gewerblich, nicht hingegen ein etwaig vorhandener Weinbau oder die übrige Land- und Forstwirtschaft.
Eine Gewerbeberechtigung für einen Blumenhandel indiziert zwar auch steuerlich einen Gewerbebetrieb. Bei Zutreffen aller Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche (Neben-)Tätigkeit kann es sich aber dennoch steuerlich um einen Landwirtschaftsbetrieb handeln.

Spezielle Zukaufsgrenzen

Bei Weinbaubetrieben gelten abseits der allgemeinen Zukaufsgrenze spezielle Zukaufsgrenzen für Wein, Most und Trauben. So darf der diesbezügliche Zukauf 2000 kg frische Weintrauben oder insgesamt 1500 l Wein aus frischen Weintrauben oder Traubenmost pro Hektar weinbaulich genutzter Flächen nicht überschreiten. Für die anderen Zukäufe in Weinbaubetrieben (zum Beispiel Lebensmittel) gilt die 25%-Grenze. Hierbei sind die Einkaufswerte von Wein, Most und Trauben bei der Ermittlung der 25%-Grenze einzubeziehen. Wird diese nachhaltig überschritten, so ist hier ebenfalls ab dem dritten Kalenderjahr ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen.

Weitere Fachinformation

  • Erhöhte Einnahmengrenze für den land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb
  • Steuerliche Begünstigung für Neueinsteiger
  • Umsatzsteuer bei gemeinsamem Maschinenkauf
  • Progressionsabgeltung im Jahr 2025
  • Erleichterte Versteuerung von Entschädigungen für Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Pensionspferdehaltung: Erhöhung des Vorsteuerpauschales und der Umsatzgrenze
  • Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung
  • Alkoholsteuergesetz: Besteuerung der landwirtschaftlichen Abfindungsbrennerei
  • Die Steuererklärungen für 2023
  • Rechtstipp: Aufzeichnungspflichten in der Teilpauschalierung
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 2 von 4
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
35 Artikel | Seite 2 von 4

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 26.05.2025

    Basisseminar Landwirtschaft (blended learning)

  • alle Kurse Sozial- und Steuerrecht anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Weinlese.jpg © Für Weinbaubetriebe gelten spezielle Zukaufsgrenzen.

stock.adobe.com © Für Weinbaubetriebe gelten spezielle Zukaufsgrenzen.