Aufforstungs- und Pflegeförderung
NEU ab April: Digitale Förderplattform mit ID Austria
Bei der Förderabwicklung gibt es mit der Förderperiode LE 2023-27 für Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter gravierende Neuerungen. Anträge können ausschließlich über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA eingebracht werden. Auch benötigte Beilagen und etwaige Nachreichungen können nur über diese Plattform hochgeladen werden. Für den Einstieg in die Online-Plattform, ist zusätzlich zur AMA-Betriebs- bzw. Klientennummer eine ID Austria notwendig. Die ID Austria ist die persönliche, elektronische Identität und hat 2023 die Handysignatur und Bürgerkarte abgelöst. Sollten Sie noch keine "ID Austria" haben, müssen Sie sich diese organisieren, da ansonsten kein Förderantrag gestellt werden kann. Unterstützung im Zusammenhang mit der ID Austria erhalten Sie bei den Passbehörden und bei zur Entgegennahme von Passanträgen ermächtigten Gemeinden. Erkundigen Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung bzw. welche Unterlagen erforderlich sind.
Förderuntergrenze von 1.000 Euro
Für Waldbau- und Forstschutzaktivitäten gilt ab April eine Untergrenze von 1.000 Euro Projektkosten, die erreicht werden muss, um eine Förderung zu beantragen. Allerdings können innerhalb der neuen Intervention "73-04 Waldbewirtschaftung" verschiedene Waldbau-, Forstschutz- und Biodiversitäts-Maßnahmen (z.B. Aufforstung, Pflege, Fangbaumvorlage) kombiniert und die Kosten summiert werden. Inhaltlich sind im Wesentlichen dieselben Aktivitäten förderbar wie in der letzten Förderperiode. Der Standardfördersatz beträgt 60% der Standardkosten, der erhöhte Fördersatz von 80% wird bei hoher Wohlfahrtsfunktion sowie bei erhöhter und hoher Schutzfunktion gemäß Waldentwicklungsplan gewährt.
Dieselben Fördervoraussetzungen (Untergrenze, Fördersatz) gelten auch im Waldfonds. Aufforstungen und Waldschutzzäune können in M1 oder M2 beantragt werden, Jungbestandspflege und Durchforstungen in M2. Forstschutzvorhalben sind in M5 zu beantragen. Die einzelnen Maßnahmen in M5 (Forstschutz) können allerdings nicht kombiniert werden, um die Förderuntergrenze von 1.000 Euro zu überschreiten.
Dieselben Fördervoraussetzungen (Untergrenze, Fördersatz) gelten auch im Waldfonds. Aufforstungen und Waldschutzzäune können in M1 oder M2 beantragt werden, Jungbestandspflege und Durchforstungen in M2. Forstschutzvorhalben sind in M5 zu beantragen. Die einzelnen Maßnahmen in M5 (Forstschutz) können allerdings nicht kombiniert werden, um die Förderuntergrenze von 1.000 Euro zu überschreiten.