Vorgaben und Anerkennung der verpflichtenden Bodenuntersuchung im ÖPUL
Anerkennung der untersuchten Proben
Die Vorgaben zur Bodenuntersuchung in den ÖPUL-Maßnahmen "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" und "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" beinhalten, dass die Untersuchung der Proben in einem akkreditierten Labor durchgeführt werden muss. Anrechenbar sind Proben, die ab 1. Jänner 2022 gezogen und in den Laboren der AGES, cewe GmbH oder Agrolab Group untersucht wurden. Auch Proben, welche ab 1. Jänner 2022 von der Agrolab Group untersucht wurden und bis Ende 2024 nicht anerkannt wurden, werden nun vollständig anerkannt. Hier wurde die notwendige Akkreditierung von Agrolab nachgereicht.
Vorgaben
ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"
- Mindestens eine Bodenprobe je angefangener 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse bis spätestens 31. Dezember 2026
- Untersuchung gemäß den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder EUF-Methode
- Parameter: Stickstoff (nachlieferbar/mineralisch) Phosphor, Kalium, pH-Wert, Humus
- Untersuchung in einem akkreditierten Labor
- Anrechnung von Bodenuntersuchungen ab 1. Jänner 2022, sofern in akkreditiertem Labor untersucht
- Erfassung der Proben im eAMA INVEKOS-GIS
ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland"
- Mindestens eine Bodenprobe je angefangener 5 ha förderfähige Grünlandfläche unter 18% Hangneigung bis spätestens 31. Dezember 2025
- Untersuchung gemäß den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder EUF-Methode
- Parameter: Phosphor, Kalium, pH-Wert, Humus
- Untersuchung in einem akkreditierten Labor
- Anrechnung von Bodenuntersuchungen ab 1. Jänner 2022, sofern in akkreditiertem Labor untersucht
- Erfassung der Proben im eAMA INVEKOS-GIS
Weitere Informationen dazu auf der Homepage der Boden.Wasser.Schutz.Beratung.