Umsetzung der Agrarstruktur – Teilerhebung 2026 in OÖ
Wer wird in die Erhebung einbezogen?
Für diese Stichprobenerhebung werden 36.600 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für ganz Österreich ausgewählt, etwas mehr als 4.100 davon aus OÖ, die mindestens über drei Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche verfügen bzw. die spezifische Erhebungsschwellen in den Bereichen Spezialkulturen, Viehhaltung und Forst erreichen. Reine forstwirtschaftliche Betriebe werden ab 2 ha erfasst.
Alle ausgewählten Betriebe erhalten dazu ein Anschreiben mit den notwendigen Detailinformationen und Zugangsdaten für den elektronischen Fragebogen zugesandt. Dabei ist zu beachten, dass die Zustellung der Unterlagen per Post oder auch digital per e-Zustellung „Mein Postkorb“ erfolgen kann. Das heißt, all jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, erhalten die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch.
Alle ausgewählten Betriebe erhalten dazu ein Anschreiben mit den notwendigen Detailinformationen und Zugangsdaten für den elektronischen Fragebogen zugesandt. Dabei ist zu beachten, dass die Zustellung der Unterlagen per Post oder auch digital per e-Zustellung „Mein Postkorb“ erfolgen kann. Das heißt, all jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, erhalten die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch.
Inhalt der Erhebung
Bei dieser Erhebung wird ein beträchtlicher Anteil der Merkmale durch Nutzung von vorhandenen Verwaltungsdaten, wie beispielsweise die MFA-Daten und die Viehbestandsdaten aus der Rinderdatenbank genutzt, sodass die Auskunftspflichtigen nur mehr Fragen zu jenen Merkmalen zu beantworten haben, wo nicht auf vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen werden kann. Der Umfang und Inhalt der Fragen wird somit wieder ähnlich der Teilerhebung 2023 aufgebaut sein.
Die Merkmale werden grundsätzlich zum Stichtag 1. April 2026 erhoben.
Die Merkmale werden grundsätzlich zum Stichtag 1. April 2026 erhoben.
Durchführung der Erhebung
Wie üblich wird die Bundesanstalt Statistik Österreich (ST.AT) mit der Abwicklung beauftragt.
Die Durchführung der Erhebung erfolgt - wie schon bei der letzten Teilerhebung im Jahr 2023 - ausschließlich auf Basis eines elektronischen Fragebogens im Portal Statistik, der von den Auskunftspflichtigen selbst ausgefüllt werden kann.
Jene Betriebe, die diese elektronische Meldung selbst nicht nachkommen können, erhalten Unterstützung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich, ausgenommen jene Betriebe, die einen Mehrfachantrag 2026 abgegeben haben. Diese können sich bei Bedarf an die Bezirksbauernkammern um Hilfestellung wenden.
Jene Betriebe, die diese elektronische Meldung selbst nicht nachkommen können, erhalten Unterstützung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich, ausgenommen jene Betriebe, die einen Mehrfachantrag 2026 abgegeben haben. Diese können sich bei Bedarf an die Bezirksbauernkammern um Hilfestellung wenden.
Telefonische Auskunft
Ergeben sich zu einzelnen Erfassungspunkten Fragen, so stehen folgende Telefonnummern für eine Hilfestellung zur Auswahl:
- Bei inhaltlichen oder technischen Fragen: Hotline der Bundesanstalt Statistik Österreich 0800 799 766
- Bei inhaltlichen Fragen (für MFA-Betriebe): INVEKOS-Service der LK OÖ 050 6902-1600
Termin für die Hilfestellung in der Bezirksbauernkammer – Terminvereinbarung notwendig
Für all jene MFA-Betriebe, denen es aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, den Fragebogen selbst online zu bearbeiten, wird in der Bezirksbauernkammer ein Erfassungstermin angeboten. Es wird dazu um rasche und rechtzeitige Terminvereinbarung ersucht.
Zu diesem Termin ist unbedingt das Anschreiben der Bundesanstalt Statistik Österreich mit den Zugangsdaten (Aktivierungscode) mitzunehmen.
Für eine zügige Abwicklung und vollständige Erfassung aller Daten ist eine entsprechende Vorbereitung und die Mitnahme der dafür vorbereiteten Unterlagen zwingend notwendig.
Zu diesem Termin ist unbedingt das Anschreiben der Bundesanstalt Statistik Österreich mit den Zugangsdaten (Aktivierungscode) mitzunehmen.
Für eine zügige Abwicklung und vollständige Erfassung aller Daten ist eine entsprechende Vorbereitung und die Mitnahme der dafür vorbereiteten Unterlagen zwingend notwendig.