Vollpauschalierung ab dem Jahr 2015 Die Vollpauschalierung ist anwendbar bei einem Einheitswert der selbstbewirtschafteten luf Fläche von max. 75.000 Euro und bei Einhaltung der Umsatzgrenze von max. 600.000 Euro jährlich (netto). Downloads zum Thema Vollpauschalierung ab dem Jahr 2015 - A5 Broschüre PDF 483,84 kB