Video-Reihe: Digitale Landwirtschaft & Datenschutz
Digitale Technologien in Produktion und Betriebsführung haben auf vielen Betrieben bereits Einzug gehalten - dies bringt Vorteile in den Bereichen Ressourceneffizienz, Leistungssteigerung und Verwaltungsvereinfachung, wirft jedoch auch neue Fragen hinsichtlich Datenschutz und Datenhoheit landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber Technikanbietern und Dienstleistern auf.
Das Projekt "Rechtliche Rahmenbedingungen der Digitalisierung“ widmet sich diesen Themen und versucht, Antworten auf offene Fragen zu finden und aufzubereiten. So wurden in fünf Videos die grundlegenden Eckpfeiler der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der zentralen datenschutzrechtlichen Grundlage, auf landwirtschaftliche Fragestellungen umgelegt und anhand praktischer Beispiele erklärt.
Ab wann ist die DSGVO anwendbar?
Die Spielregeln der DSGVO gelten grundsätzlich immer dann, sobald ein sogenannter "Personenbezug“ vorliegt, d.h. sobald natürliche Personen (z.B. Bewirtschafter) mithilfe der Daten identifiziert werden können. Mag. Florian Graber (BOKU) erklärt dies in folgendem Video:
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Betroffene und Verantwortliche
Eine wichtige Unterscheidung trifft die DSGVO hinsichtlich der unterschiedlichen Rollen, die Personen bei Datenverarbeitungen einnehmen können. Dies ist entscheidend, da aufgrund dieser Rollenverteilung auch die Verantwortlichkeiten des korrekten und sorgsamen Umgangs mit Informationen festgesetzt sind. Mag. Patrick Majcen LL.M., Rechtsexperte der LK Österreich, versucht hier einen ersten Einblick zu geben:
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Welche Rechte hat man als Betroffener?
Bei der Nutzung vieler neuer Technologien werden eine Vielzahl von Informationen generiert, gespeichert und weitergegeben, die Aufschlüsse über Produktionsweise und Wirtschaftlichkeit eines bäuerlichen Betriebes zulassen. DI Ferdinand Hönigsberger (BOKU) erklärt, welche Rechte Betroffene grundsätzlich gegenüber Datenverarbeitern haben und wie diese geltend gemacht werden können:
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Grundsätze für Datenverarbeiter
Die DSGVO legt klar fest, ob, wann und in welchem Umfang Verantwortliche Daten von beispielsweise landwirtschaftlichen Betrieben verarbeiten dürfen. Univ.-Prof. Dr. Claudia Fuchs von der Johannes-Kepler-Universität Linz gibt einen Überblick, welche Maßstäbe durch die DSGVO an die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzt werden:
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Das Projekt “Rechtliche Rahmenbedingungen der Digitalisierung” ist Teil des österreichweiten Clusters "Digitalisierung in der Landwirtschaft“, dem insgesamt über 20 Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Bildung, Beratung und agrarische Verbände angehören und der von Bund, Ländern und EU unterstützt wird.