Verbesserungen der Tierschutzkontrollen
In einigen Fällen hat es Probleme und Beschwerden über die Vorgehensweise bei der Durchführung der Kontrollen gegeben. Dies führt zu Verunsicherungen. Daher haben das Präsidium der LK OÖ gemeinsam mit der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen (ESV) mit Jahresende 2025 einen Prozess zur verbesserten Standardisierung der Kontrollen gestartet. Der Ablauf von Kontrollen wird noch stärker standardisiert und für alle Beteiligten transparent dargestellt. Informationen dazu sind u.a. auf der Homepage des Landes OÖ 👉 Land Oberösterreich - Tierschutz und Tiertransport verfügbar.
Auswahl der Betriebe
Jährlich sind routinemäßig laut Tierschutzkontroll-Verordnung mindestens 2% der landwirtschatlichen tierhaltenden Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren. Zur Reduktion der Kontrollanzahl und der Nutzung von Synergien wird in Oberösterreich seit Jahren ein Großteil der Tierschutzkontrollen auch als Konditionalitätskontrollen im Auftrag der AMA durchgeführt. Durch diese Form der Doppekontrollen kann die Zahl der Vor-Ort-Besuche auf den Betrieben möglichst geringgehalten, z.T. fast um die Hälfte reduziert werden.
Dazu kommen Nachkontrollen, bei denen allfällige Mängel am Betrieb nachkontrolliert werden. Weiters sind Tierschutzanlasskontrollen durchzuführen. Dabei handelt es sich um Kontrollen aufgrund von Meldungen aus dem Schlachthof, Anzeigen etc. Diese sind jedenfalls unangekündigt (Milchhygiene, Rückstandsprobe, BLI-Proben (Brucellose - Leukose - IBR/IPV), Tiernarzneimittel-Kontrolle).
Die Auswahl der Betriebe erfolgt durch eine externe Stelle vorwiegend nach vorgegebenen Risikokriterien, ein geringer Prozentsatz wird rein zufällig ausgewählt. Auf dieselbe Art und Weise werden auch die Betriebe ausgewählt, in denen eine Probenziehung hinsichtlich Futtermittel, Rückstandsüberwachung oder für die Tiergesundheitsüberwachung erfolgt.
Grundsätzlich wird bei allen Betriebskontrollen ein Blick auf die Tierhaltung, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz, geworfen.
Dazu kommen Nachkontrollen, bei denen allfällige Mängel am Betrieb nachkontrolliert werden. Weiters sind Tierschutzanlasskontrollen durchzuführen. Dabei handelt es sich um Kontrollen aufgrund von Meldungen aus dem Schlachthof, Anzeigen etc. Diese sind jedenfalls unangekündigt (Milchhygiene, Rückstandsprobe, BLI-Proben (Brucellose - Leukose - IBR/IPV), Tiernarzneimittel-Kontrolle).
Die Auswahl der Betriebe erfolgt durch eine externe Stelle vorwiegend nach vorgegebenen Risikokriterien, ein geringer Prozentsatz wird rein zufällig ausgewählt. Auf dieselbe Art und Weise werden auch die Betriebe ausgewählt, in denen eine Probenziehung hinsichtlich Futtermittel, Rückstandsüberwachung oder für die Tiergesundheitsüberwachung erfolgt.
Grundsätzlich wird bei allen Betriebskontrollen ein Blick auf die Tierhaltung, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz, geworfen.
Rechte und Pflichten - Ablauf der Kontrolle
Gemäß den EU-rechtlichen Vorschriften sind amtliche Kontrollen an sich ohne Vorankündigung durchzuführen. Eine Ankündigung von Routinekontrollen ist grundsätzlich möglich und wird kurzfristig gemacht (ca. ein Tag vorher), um u.a. Unterlagen vorbereiten zu können. Hier besteht auch die Möglichkeit den Betreuungstierarzt zu informieren. Eine vorherige Terminkoordination mit dem Betreuungstierarzt ist nicht vorgesehen bzw. kann nicht erwartet werden.
Das Kontrollorgan stellt sich vor, weist sich aus und gibt Art bzw. Grund der Kontrolle bekannt. Zur Einhaltung der Biosicherheit werden im Stall Einwegkleidung oder frisch gewaschene Mehrweg-Schutzkleidung und Überschuhe verwendet. Es kann auch Kleidung vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrollorgane sind bemüht, die Dauer der Kontrollen kurz zu halten, wofür griffbereite und übersichtliche Unterlagen ebenso hilfreich sind wie eine entsprechende Kooperationsbereitschaft.
Das Kontrollorgan stellt sich vor, weist sich aus und gibt Art bzw. Grund der Kontrolle bekannt. Zur Einhaltung der Biosicherheit werden im Stall Einwegkleidung oder frisch gewaschene Mehrweg-Schutzkleidung und Überschuhe verwendet. Es kann auch Kleidung vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrollorgane sind bemüht, die Dauer der Kontrollen kurz zu halten, wofür griffbereite und übersichtliche Unterlagen ebenso hilfreich sind wie eine entsprechende Kooperationsbereitschaft.
Die Kontrollen werden so dürchgeführt, dass der "Geschäftsbetrieb" möglichst nicht oder wenig gestört wird.
In besonderen Fällen kann eine Kontrolle in Abstimmung zwischen Tierhalter:in und Kontrollorgan verschoben werden bzw. kann das Kontrollorgan bei Vorliegen plausibler Gründe die Kontrolle verschieben oder nach einem kurzen Rundgang durch den Stall an einem anderem Tag fortsetzen, etwa um dann die Unterlagen einzusehen. Sollte allerdings ein hinreichender Verdacht bzw. Gefahr im Verzug bestehen, muss eine Kontrolle dennoch durchgeführt werden.
In besonderen Fällen kann eine Kontrolle in Abstimmung zwischen Tierhalter:in und Kontrollorgan verschoben werden bzw. kann das Kontrollorgan bei Vorliegen plausibler Gründe die Kontrolle verschieben oder nach einem kurzen Rundgang durch den Stall an einem anderem Tag fortsetzen, etwa um dann die Unterlagen einzusehen. Sollte allerdings ein hinreichender Verdacht bzw. Gefahr im Verzug bestehen, muss eine Kontrolle dennoch durchgeführt werden.
Wer muss anwesend sein
Für die ausschließliche Besichtigung der Tierhaltung ist es ausreichend, wenn am Betrieb tätige Personen (die Stallarbeit verrichten) anwesend sind. Eine Vollkontrolle kann nur unter Anwesenheit des Betriebsleiters, der Betriebsleiterin bzw. der am Betrieb sachkundigen Personen stattfinden - vor allen im Hinblick auf Unterlagen und Aufzeichnungen.
Bericht über die Kontrolle
Über jede Kontrolle ist unmittelbar ein Bericht zu erstellen. Dies erfolgt mittlerweile fast ausschließlich elektronisch in einer digitalen Anwendung. Das Ergebnis der Kontrolle ist jedenfalls direkt mit dem Tierhalter bzw. der Tierhalterin zu besprechen, von beiden Seiten digital zu unterfertigten und unmittelbar per E-Mail zu übermitteln. Alternativ kann das Kontrollorgan auch eine handschriftliche Zusammenfassung mittels eines Formulars erstellen, was bei Feststellung von Mängeln jedenfalls zu erfolgen hat. Dabei werden auch Fristen für die Behebung festgelegt. Eine handschriftliche Zusammenfassung mit dem Formular ist jedenfalls auch bei Vorliegen keiner Mängel zu hinterlassen, sofern die digitale Übermittlung nicht sofort möglich ist.
Was ist bereitzustellen?
Je nach Kontrollzweck sind ein Bestandsregister inkl. der Zu- und Abgänge, allfällige TKV-Bestätigungen, Unterlagen zum Zukauf von Futtermitteln, Aufzeichnungen über den Tierarzneimittelbezug und deren Anwendung an den Tieren und Aufzeichnungen über durchgeführte Eingriffe bereitzustellen. Im Falle von Milchlieferbetrieben kommen noch Untersuchungsbefunde zum Trinkwasser sowie zur Keim- und Zellzahl hinzu. Bei Geflügelbetrieben sind die Eigenkontrollen auf Salmonellen relevant.
Wie kann man sich auf eine Kontrolle vorbereiten?
So wie auch beim KFZ eine regelmäßige Überprüfung nicht nur wegen einer möglichen Kontrolle Sinn macht, so ist auch im landwirtschaftlichen Bereich die beste Vorbereitung auf eine Kontrolle, laufend selbst seinen Betrieb samt Aufzeichnungen kurz durchzuchecken und "auf Vordermann" zu halten. Checklisten und dazugehörige Handbücher der jeweiligen Tierkategorien stehen online zur Verfügung und sind auch Grundlage der Kontrolle.
👉 Handbücher & Checklisten - Tierschutzkonform
👉 Handbücher & Checklisten - Tierschutzkonform
Was geschieht nach der Kontrolle?
Die Kontrollberichte gehen an die entsendenden Behörden (Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft) und werden dort bewertet. Handelt es sich um eine Konditionalitätskontrolle oder werden im Zuge anderer Kontrollen konditionalitätsrelevante Verstöße festgestellt, wird der Kontrollbericht jedenfalls der AMA übermittelt, was bei Verstößen Auswirkungen auf die Direkt- und Ausgleichszahlungen haben kann.
Liegt eine Übertretung rechtlicher Vorgaben vor, so kann dies von Seiten der Bezirkshauptmannschaft zu Verbesserungsaufträgen, Verwarnungen oder Strafverfahren führen. Werden kranke oder verletzte Tiere vorgefunden, die nicht entsprechend versorgt und behandelt wurden, und führt dies zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren, so liegt ein Verstoß gemäß $ 5 Tierschutzgesetz vor (Verbot der Tierquälerei), der entsprechend höhere Sanktionen nach sich zieht.
Zum überwiegenden Teil aber werden bei Tierschutzkontrollen keine Mängel festgestellt, was für die Kontrollorgane ebenso erfreulich ist wie für die Kontrollierten, denn dann stellen die Kontrollen unter Beweis, dass das Tierwohl und die Hygiene in den bäuerlichen Betrieben hochgehalten werden.
Liegt eine Übertretung rechtlicher Vorgaben vor, so kann dies von Seiten der Bezirkshauptmannschaft zu Verbesserungsaufträgen, Verwarnungen oder Strafverfahren führen. Werden kranke oder verletzte Tiere vorgefunden, die nicht entsprechend versorgt und behandelt wurden, und führt dies zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren, so liegt ein Verstoß gemäß $ 5 Tierschutzgesetz vor (Verbot der Tierquälerei), der entsprechend höhere Sanktionen nach sich zieht.
Zum überwiegenden Teil aber werden bei Tierschutzkontrollen keine Mängel festgestellt, was für die Kontrollorgane ebenso erfreulich ist wie für die Kontrollierten, denn dann stellen die Kontrollen unter Beweis, dass das Tierwohl und die Hygiene in den bäuerlichen Betrieben hochgehalten werden.
Kontrollsituation entstressen
Die Durchführung von Tierschutzkontrollen stellt in vielen Fällen sowohl für Bäuerinnen und Bauern als auch für die Kontrollorgane eine Stress-Situation dar. Mit einer noch stärkeren Standardisierung der Kontrollabläufe sowie der klaren Festlegung von Rechten und Pflichten beider beteiligten Partner sollen Tierschutzkontrollen in der gegenseitigen Kommunikation nach Möglichkeit entkrampft und so auch Missverständnisse in der Kommunikation bestmöglich vermieden werden.
Eine weitere Stressreduktion kann für bäuerliche Nutztierhalter:innen durch die bestmögliche Vorbereitung auf Tierschutzkontrollen erfolgen. Tierschutzthemen und deren konkrete Einhaltung am Betrieb können insbesondere auch bei Tiergesundheitsdienst-Visiten mit dem Betreuungstierarzt bzw. der -ärztin gemeinsam besprochen und reflektiert werden. Damit ist man auf Tierschutzkontrollen bestmöglich vorbereitet und kann diesen wesentlich gelassener entgegensehen.
Eine weitere Stressreduktion kann für bäuerliche Nutztierhalter:innen durch die bestmögliche Vorbereitung auf Tierschutzkontrollen erfolgen. Tierschutzthemen und deren konkrete Einhaltung am Betrieb können insbesondere auch bei Tiergesundheitsdienst-Visiten mit dem Betreuungstierarzt bzw. der -ärztin gemeinsam besprochen und reflektiert werden. Damit ist man auf Tierschutzkontrollen bestmöglich vorbereitet und kann diesen wesentlich gelassener entgegensehen.