Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige
Der Pflegebedürftige oder das
Kind, für welches Pflegegeld
bezogen wird, muss mindestens
Anspruch auf ein Pflegegeld
der Stufe 3 haben. Gefördert
werden die Urlaube unabhängig
davon, ob der Urlaub
mit oder ohne die zu pflegende
Person/das pflegebedürftige
Kind verbracht wird.
Der Zuschuss für einen Urlaub
in Österreich beträgt
206,95 Euro, unabhängig von
der Dauer des Urlaubs (mindestens
eine Übernachtung).
Wurde der Urlaub in Oberösterreich
verbracht, beträgt der
Zuschuss 266,08 Euro. Der Zuschuss
wird nach Vorlage aller
erforderlichen Unterlagen
(Rechnung des Beherbergungsbetriebes
auf die antragstellende
Person, Bescheid über die
Festlegung der Pflegegeldstufe)
und des vollständig ausgefüllten
Antragsformulars an die
antragstellende Person ausbezahlt.
Der Hauptwohnsitz des pflegenden
Angehörigen muss
sich mindestens sechs Monate
vor Urlaubsantritt in Oberösterreich
befinden. Die Gewährung
der Förderung ist unabhängig
von der Höhe des Einkommens
des Antragstellers.
- Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs beim Amt der OÖ. Landesregierung von der Hauptpflegeperson gestellt werden.
- Mehr Details und Formulare unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236719.htm