Transport von Pflanzenschutzmitteln
Je nach Transportart (z.B. Traktor, PKW oder Kleintransporter) gelten unterschiedliche Regelungen und Erleichterungen. Besonders relevant sind Vorgaben zu Mengen, Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung und mitzuführenden Dokumenten.
Geeignete Transportmöglichkeiten, für die Erleichterungen bei den Bestimmungen bestehen, sind:
Die Zustellung durch den Händler stellt ebenso eine rechtssichere Möglichkeit des Bezugs bzw. Transports der Präparate dar.
Weitere mögliche Transportformen – abhängig von Produkt, Menge und Verpackung – sind:
Geeignete Transportmöglichkeiten, für die Erleichterungen bei den Bestimmungen bestehen, sind:
- Transport mit Traktor (land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen)
- PKW/Kleintransporter mit Sonderregelungen (für UN-Nummern 3077 und 3082)
- geprüfte Transportboxen für Gefahrgut
Die Zustellung durch den Händler stellt ebenso eine rechtssichere Möglichkeit des Bezugs bzw. Transports der Präparate dar.
Weitere mögliche Transportformen – abhängig von Produkt, Menge und Verpackung – sind:
- Begrenzte Mengen (Limited Quantities) in Originalverpackung
- Freigestellte Mengen (1000-Punkte-Regel) je Beförderungseinheit
Wichtig:
Auch bei Erleichterungen bleibt die Sorgfaltspflicht bestehen – Verstöße können rasch zu Strafen führen.
Weiterführende Details und konkrete Vorgaben finden Sie mittels QR-Codes bzw. unter: https://noe.lko.at/pflanzenschutzmittel-sicher-und-gesetzeskonform-transportieren+2400+4376682
Auch bei Erleichterungen bleibt die Sorgfaltspflicht bestehen – Verstöße können rasch zu Strafen führen.
Weiterführende Details und konkrete Vorgaben finden Sie mittels QR-Codes bzw. unter: https://noe.lko.at/pflanzenschutzmittel-sicher-und-gesetzeskonform-transportieren+2400+4376682