TGD-Betriebserhebungen
Zentrale Verrechnung durch den TGD
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Betriebserhebung wird am Deckblatt dokumentiert, welches an die TGD-Geschäftsstelle zu übermitteln ist. Das Deckblatt dient zur Sicherstellung und Kontrolle der Dokumentationspflicht und ist die Grundlage für die zentrale Verrechnung. Da die Aufgaben der TGD-Verordnung den Gemeinnützigkeitsvorschriften der Bundesabgaben-ordnung entsprechen, kommt bei der Rechnungslegung ein vergünstigter Steuersatz von 10% zur Anwendung.
Festlegung der Tarife
Die Tarife für die Durchführung der TGD-Betriebserhebungen werden zwischen den Tarifpartnern der Landwirtschaftskammer Österreich und der österreichischen Tierärztekammer ausverhandelt und errechnen sich aus einem Mischindex aus Verbraucherpreisindex und Agrarpreisindex. Die festgelegten Entgelte umfassen das tierärztliche Honorar für die TGD-Betreuung entsprechend den Vorgaben der TGD-Verordnung inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten. Die Kategorisierung sowie die Anzahl der vorzunehmenden Betriebserhebungen pro Jahr sind in der TGD-Verordnung vorgegeben. Für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege gibt es eine Mitbetreuungsregelung. Das heißt, werden auf einem Betrieb mehrere dieser Tierkategorien im TGD betreut, wird die Tierkategorie mit dem höchsten Beitrag als Hauptkategorie herangezogen und die anderen Tierkategorien mit einem Betrag pro GVE zur Hauptkategorie dazugerechnet. Für das Jahr 2026 beträgt der Mitbetreuungstarif 2,6 Euro pro GVE.
Bei der Tarifhöhe der TGD-Betriebserhebung ist ein TGD-Stundentarif von aktuell 150 Euro netto hinterlegt. Damit ist die Zahl am Betrieb inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten abgedeckt.
Zusammenfassung
Der Wert einer Betriebserhebung ist unbestritten. Wie wertvoll diese am Betrieb umgesetzt werden, hängt von den handelnden Personen ab.
Gemäß europäischen und nationalen Tiergesundheitsrecht (Geflügelhygiene-VO, Schweinegesundheits-VO, MKS-Bekämpfungs-VO, etc) dienen Tiergesundheitsbesuche der Seuchenprävention. Dies geschieht durch Beratung in Fragen des Schutzes vor biologischen Gefahren sowie Feststellung von Anzeichen für das Auftreten von Seuchen und Tierkrankheiten.
Darüber hinaus können Tiergesundheitsbesuche noch viel mehr Vorteile bringen. Daher liegt es an jedem einzelnen von uns, Tiergesundheitsbesuche als sinnvoll anzuerkennen und als wertvolles Werkzeug im Betriebsmanagement zu integrieren.
Gemäß europäischen und nationalen Tiergesundheitsrecht (Geflügelhygiene-VO, Schweinegesundheits-VO, MKS-Bekämpfungs-VO, etc) dienen Tiergesundheitsbesuche der Seuchenprävention. Dies geschieht durch Beratung in Fragen des Schutzes vor biologischen Gefahren sowie Feststellung von Anzeichen für das Auftreten von Seuchen und Tierkrankheiten.
Darüber hinaus können Tiergesundheitsbesuche noch viel mehr Vorteile bringen. Daher liegt es an jedem einzelnen von uns, Tiergesundheitsbesuche als sinnvoll anzuerkennen und als wertvolles Werkzeug im Betriebsmanagement zu integrieren.