Der Gewinn ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (mit pauschalen Ausgaben) bei einem Einheitswert der selbstbewirtschafteten luf Fläche von mehr als 75.000 Euro bis max. 165.000 Euro, bei Ausübung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagenoption sowie bei der Antragsoption bei Betrieben mit Einheitswert bis 75.000 Euro zu ermitteln. Außerdem ist die Umsatzgrenze von max. 600.000 Euro jährlich (netto) einzuhalten.