Sikawild Ausnahmeantrag für invasive Art stellen
Es besteht gemäß Artikel 9 die Möglichkeit unter damit verbundene strengen Auflagen für die Haltung einen Ausnahmeantrag an die Kommission zu stellen. Darin muss ein zwingend öffentliches Interesse in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht dargelegt und belegt werden. Es soll versucht werden, für diejenigen Betriebe, die möchten, einen einheitliches Ansuchen zu erstellen und dann gesammelt bei der zuständigen Behörde bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Für die Erarbeitung des Ansuchens sowie Erhebung der betroffenen Betriebe wird um dringende Rückmeldung bis 15.02.2026 unter tierhaltung@lk-ooe.at gebeten mit der Angabe der Kontaktdaten und gehaltenen Stückzahl Sikawild.
In weiterer Folge wird ein bundesweit gleicher Antrag von jedem Betrieb nochmal mit seinen betriebsindividuellen Daten auszufüllen sein.
Weiter wird auch um Rückmeldung von Betrieben, die keinen Antrag stellen möchten gebeten, damit der wirtschaftliche Schaden bewertet werden kann.
Für die Erarbeitung des Ansuchens sowie Erhebung der betroffenen Betriebe wird um dringende Rückmeldung bis 15.02.2026 unter tierhaltung@lk-ooe.at gebeten mit der Angabe der Kontaktdaten und gehaltenen Stückzahl Sikawild.
In weiterer Folge wird ein bundesweit gleicher Antrag von jedem Betrieb nochmal mit seinen betriebsindividuellen Daten auszufüllen sein.
Weiter wird auch um Rückmeldung von Betrieben, die keinen Antrag stellen möchten gebeten, damit der wirtschaftliche Schaden bewertet werden kann.