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Schweinehaltung: To-dos bis Jahresende

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20.10.2026 | von Lydia Krojnik, BEd.

Das letzte Quartal im Jahr ist ein guter Zeitpunkt, um Aufzeichnungen, Meldungen und Weiterbildungen zu kontrollieren.

Gerade bei ÖPUL, Tiergesundheit und Schwanzkupieren gibt es einige Punkte, die Schweinehalter:innen rechtzeitig erledigen bzw. vervollständigen sollten.
Dokumentation.jpg © stock.adobe.com
Wer seine Checkliste vor dem Jahreswechsel durchgeht, schafft eine gute Grundlage für den Start ins neue Förder- und Kontrolljahr. © stock.adobe.com

ÖPUL-Aufzeichnungen kontrollieren

Wer an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" teilnimmt, sollte zum Jahresende prüfen, ob die Anforderungen während des gesamten Förderjahres eingehalten wurden. Bei Stallhaltung betrifft das unter anderem die eingestreute, trockene Liegefläche, die Gruppenhaltung, das erforderliche Platzangebot und das ständig verfügbare Beschäftigungsmaterial. Wichtig: Eine Stallskizze und ein Belegungsplan sind seit dem Antragsjahr 2025 nicht mehr erforderlich. Sie gehören daher nicht mehr zu den laufenden Aufzeichnungen für die Maßnahme.

Einzeltierhaltung dokumentieren

Kann die vorgeschriebene Haltung bei einzelnen Tieren vorübergehend nicht eingehalten werden (kranke oder verletzte Tiere), ist eine Einzelhaltung möglich, wenn sie aus tiermedizinischen Gründen notwendig ist. Bis zu zehn Tage bleibt das Tier unter bestimmten Voraussetzungen in der Maßnahme. Erkrankung bzw. Verletzung und Dauer der Einzelhaltung müssen dokumentiert und die Aufzeichnungen am Betrieb aufbewahrt werden. Dauert die Einzelhaltung länger als zehn Tage, muss das Tier aus der betreffenden Kategorie abgemeldet werden. Grundsätzlich muss mit allen Tieren der jeweiligen Kategorie an der Maßnahme teilgenommen werden. Bei bestehenden Stallungen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nur jene Tiere teilnehmen, welche die Anforderungen vom Eintritt in die förderfähige Kategorie bis zum Ende der Haltung durchgehend erfüllen. Nicht teilnehmende Tiere sind entsprechend abzumelden. 

Abweichungen im Durchschnitts­tierbestand korrigieren

Ändert sich die Zahl der beantragten Tiere beispielsweise durch Verkauf, Verendung oder Schlachtung, muss der Jahresdurchschnitt in der Tierliste entsprechend korrigiert werden. Für nicht teilnehmende Tiere besteht ebenfalls eine Meldepflicht. Die AMA weist außerdem darauf hin, dass die Angaben mit den Meldungen im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) abgeglichen werden. Daher sollten Tierbewegungen und Bestandsangaben auf Übereinstimmung kontrolliert und die Tierzahl gegebenenfalls rechtzeitig im Mehrfachantrag korrigiert werden. Jahresend-Check: Stimmen die Tierzahlen, Tierbewegungen und Angaben im MFA bzw. in den erforderlichen Meldungen mit den tatsächlichen Verhältnissen überein? Muss ich meinen Mehrfachantrag korrigieren?

Tipp: Der LK-Düngerechner steht Ihnen für die Kalkulation des Jahresdurchschnittsbestandes als kostenloses EDV-Programm zur Verfügung. 

Verpflichtende Fortbildung

Die 1. Tierhalteverordnung schreibt seit 2023 vor: Für alle Schweinehalter:innen gilt eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung: Mindestens vier Stunden innerhalb von vier Jahren müssen nachweislich im Bereich Schweinehaltung und Schweinegesundheit absolviert werden. Auch entsprechende Weiterbildungen im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes können angerechnet werden. Der erste Vierjahreszeitraum endet mit 31. Dezember 2026. Wer noch Stunden offen hat, sollte diese daher rechtzeitig nachholen und die Teilnahmebestätigungen aufbewahren.

Beispiel: Wenn ein Betrieb erst im Jahr 2025 mit der Schweinehaltung begonnen hat, verlängert sich der Weiterbildungszeitraum bis zum Jahr 2028.

Dokumentation Schwanz-/Ohrenverletzungen

Auch bei der Dokumentation rund um Schwanz- und Ohrverletzungen lohnt sich ein Jahresend-Check. Die 1. Tierhalteverordnung sieht vor, dass alle schweinehaltenden Betriebe einmal jährlich die Häufigkeit von Schwanz- und Ohrverletzungen je Tierkategorie erheben. Das kann über zwei Stichtagserhebungen oder über die Auswertung der laufenden Dokumentation erfolgen. Betriebe, die kupierte Schweine halten, müssen zusätzlich jährlich eine Risikoanalyse durchführen und daraus notwendige Optimierungsmaßnahmen ableiten und dokumentieren.

Neu: Für Betriebe mit weniger als 50 Schweinen steht dafür eine verkürzte Risikoanalyse für Kleinbetriebe zur Verfügung. Weitere Informationen und das Dokument zur verkürzten Risikoanalyse finden Sie unter lko.at → Tiere → Schweine → Aktionsplan Schwanzkupieren. Wer das Jahr über bereits Beobachtungen zu Schwanzbeißen und Verletzungen, Stallklima, Beschäftigung, Fütterung oder anderen möglichen Risikofaktoren dokumentiert hat, sollte diese Unterlagen jetzt vervollständigen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die jährliche Tierhaltererklärung.

Jährliche Tierhaltererklärung

Die Tierhaltererklärung muss jährlich zwischen 1. Dezember und 31. März abgegeben werden. Sie enthält unter anderem die Ergebnisse der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen, bei der Haltung kupierter Schweine auch die Ergebnisse der Risikoanalyse und die gesetzten Optimierungsmaßnahmen. Für das Jahresende 2026 bedeutet das: Die im Jahr 2026 erhobenen Daten und durchgeführten Maßnahmen sind die Grundlage für die Tierhaltererklärung, die ab 1. Dezember 2026 bis spätestens 31. März 2027 abzugeben ist. Die Tierhaltererklärung für 2026 selbst wurde hingegen bereits zwischen 1. Dezember 2025 und 31. März 2026 abgegeben. Erleichterung: Bei Betrieben mit weniger als zehn Schweinen gelten Erleichterungen. Hier reicht grundsätzlich die Tierhaltererklärung in Papierform. Ab einem Bestand von mindestens zehn Schweinen im Jahresdurchschnitt oder MFA ist die Erklärung elektronisch über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) abzugeben. Bei Betrieben, die Schweine mit kupierten Schwänzen halten, ist das fristgerechte Vorliegen der Tierhaltererklärung außerdem Bestandteil der Konditionalitätskontrolle durch die AMA.

Check auf einen Blick

  • ÖPUL-Aufzeichnungen auf Vollständigkeit prüfen
  • Anforderungen der Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" kontrollieren
  • Dokumentation bei kranken/​verletzten Tieren bzw. Ausnahmen vervollständigen
  • Tierzahlen und Jahresdurchschnitt kontrollieren und ggf. im MFA korrigieren
  • Tierbewegungen und VIS-Meldungen auf Übereinstimmung prüfen
  • Fehlende Weiterbildungsstunden bis 31. Dezember 2026 nachholen
  • Teilnahmebestätigungen der Weiterbildungen ablegen
  • Schwanz- und Ohrverletzungen dokumentieren bzw. Jahresauswertung vorbereiten
  • Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen bei kupierten Schweinen dokumentieren
  • Tierhaltererklärung ab 1. Dezember vorbereiten bzw. fristgerecht bis 31. März abgeben
  • Wer diese Punkte noch vor dem Jahreswechsel durchgeht, schafft eine gute Grundlage für einen ordentlichen Start ins neue Förder- und Kontrolljahr.

Weiterbildung für Kärntner Betriebe

Diese Bildungssaison bietet Schweinehalter:innen aus Kärnten folgende Weiterbildungsangebote online und in Präsenz:
  • Schweinehaltung - Grundlagen, Recht und Tierwohl (Kurspaket): e.lfi-Kurs, ­4 Weiterbildungsstunden 
  • Onlinekurs für Schweinehaltung Teil 1: e.lfi-Kurs, 2 Weiterbildungsstunden
  • Onlinekurs für Schweinehaltung Teil 2: e.lfi-Kurs, 2 Weiterbildungsstunden
  • Grundlagen der Schweinehaltung: e.lfi-Kurs, 2 Weiterbildungsstunden
  • Bioschweinemast erleben: Stall, Fütterung und Vermarktung in der Praxis: Kappel am Krappfeld, 4. November, 15.30 Uhr, 2 Weiterbildungsstunden
  • Fachtag für Schweinehaltung: LFS Goldbrunnhof, 25. November, 9 Uhr, 4 Weiterbildungsstunden
  • Neue Fütterungskonzepte in der Schweinefütterung: online - Zoom, 9. Dezember, 19 Uhr, 2 Weiterbildungsstunden
  • Darmgesundheit beim Schwein - Schlüssel zum Erfolg: GH Karawankenblick/​VK, 17. Februar 2027, 19 Uhr, 2 Weiterbildungsstunden
  • Fruchtbarkeitsseminar für Sauenhalter:innen: HBLA Pitzelstätten, 26. Februar 2027, 9 Uhr, 4 Weiterbildungsstunden
  • Möglichkeit zum Eigenbestandsbesamungskurs Schwein: 25. und 26. Februar 2027, HBLA Pitzelstätten
Weitere Informationen zu den Bildungsveranstaltungen entnehmen Sie dem Terminteil im Kärntner Bauer sowie der Website des LFI Kärnten: ktn.lfi.at

Links zum Thema

  • LK Düngerechner
  • Aktionsplan Schwanzkupieren
  • LFI Kärnten
  • Verkürzte Risikoanalyse für Kleinbetriebe Schweine: Wie die Risikoanalyse für Betriebe mit weniger als 50 Tieren vereinfacht wird.
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  • VLV-Vollversammlung am 3.9.2026 in Wels, Haus der Landwirtschaft
  • Neue TGD-Broschüre: Transportfähigkeit von Schweinen zur Schlachtung
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