Aktionsplan Schwanzkupieren - Abgabe der Tierhaltererklärung bis 31. März notwendig
Wenn Sie dazu Hilfe brauchen stehen Ihnen Mitarbeiter der Beratungsstelle für Schweinehaltung telefonisch (050 6902 4850) oder persönlich zur Verfügung. Kommen Sie daher bis Ende März jeweils Dienstags von 8.00 – 11.00 in die Dienststelle in Wels. Es ist keine Voranmeldung notwendig. Die Interessenten werden der Reihe nach beraten. Es kann daher zu Wartezeiten kommen.
Wird die Tierhaltererklärung im VIS nicht abgegeben, stellt das einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Wird die Tierhaltererklärung im VIS nicht abgegeben, stellt das einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.