Schlüssige Ertragsdokumentation ist Basis für die Düngerhöhe!
In der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung ist geregelt, mit wieviel Stickstoff einzelne Kulturen gedüngt werden dürfen. Ausgangsbasis für die Bemessung der Düngerhöhe sind die tatsächlichen Erträge der Vorjahre (Durchschnitt der vergangenen drei bis fünf Jahre).
Bei Betriebskontrollen der AMA werden seit zwei Jahren Nachweise über die Erntemengen der Ackerkulturen verlangt. Wenn Betriebe nicht über die "mittlere Ertragslage" hinausdüngen, muss keine Dokumentation der Erntemengen erfolgen. Auch für Ackerfutterflächen müssen die Erträge nicht explizit nachgewiesen werden.
Bei Betriebskontrollen der AMA werden seit zwei Jahren Nachweise über die Erntemengen der Ackerkulturen verlangt. Wenn Betriebe nicht über die "mittlere Ertragslage" hinausdüngen, muss keine Dokumentation der Erntemengen erfolgen. Auch für Ackerfutterflächen müssen die Erträge nicht explizit nachgewiesen werden.
Der Nachweis der Erträge kann folgendermaßen erfolgen:
- Verkaufsrechnungen mit Gewichtsangaben
- Wiegebelege
- Eigene Kalkulationen, die schlüssig und nachvollziehbar sind (z.B. Berechnungen über Hektolitergewicht)
Bei Erntegut das am eigenen Betrieb gelagert wird, kann die Erntemenge auch über das Volumen ermittelt werden. Der LK-Düngerrechner hat dafür ein eigenes Registerblatt.
Entscheidend im Falle einer Kontrolle ist der schlüssige und nachvollziehbare Nachweis der Erntemenge. Bei Körnermais ist die Ertragslage bezogen auf 14% Wassergehalt eingestuft. Bei der Erntedokumentation muss kein Schwundfaktor etc. berücksichtigt werden.
Nitratrisikogebiete
In den sogenannten "Nitratrisikogebieten" (Traun-Enns-Platte in OÖ) sowie bei Teilnahme am ÖPUL "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" gelten bei der Düngung und Dokumentation strengere Regelungen. Dies gilt auch für die Erntedokumentation. In diesen Gebieten müssen die Erträge für jede Ertragslage nachgewiesen werden und sind schlagbezogenen zu dokumentieren. Dabei unterstützen Aufzeichnungsprogramme, wie ÖDüPlan Plus.