Schlichtungsverfahren löst Jagd- und Wildschadenskommissionen mit 1. Jänner 2025 ab
Die Liste der Schlichter wurde vom Land Oberösterreich am 1. Jänner 2025 veröffentlicht. Mit diesem Datum werden die Jagd und Wildschadenskommissionen durch die Schlichter ersetzt.
Die Jagd und Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene sind nur mehr für den Ab-schluss der bereits anhängigen Verfahren zuständig, für neue Fälle sind ab Veröffentlichung der Liste (01. Jänner 2025) die Schlichter anzurufen. Die Details zum Schlichtungsverfahren sind in der Oö Jagdverordnung 2024 im 9. Abschnitt geregelt.
Die Jagd und Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene sind nur mehr für den Ab-schluss der bereits anhängigen Verfahren zuständig, für neue Fälle sind ab Veröffentlichung der Liste (01. Jänner 2025) die Schlichter anzurufen. Die Details zum Schlichtungsverfahren sind in der Oö Jagdverordnung 2024 im 9. Abschnitt geregelt.