Rindermeldungen innerhalb von sieben Tagen melden
Meldefrist von 7 Kalendertagen einhalten, Hinweis bei Überschreitung zukünftig per Informationsmail
Der überwiegende Anteil der Rinderbewegungen wird innerhalb der Meldefrist gemeldet, dieser Wert liegt innerhalb der letzten Jahre bei konstanten 97,50 %. Die AMA hat in den vergangenen Jahren bei Überschreitungen der Meldefrist per Informationsschreiben darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Meldefrist wichtig und die Einhaltung der 7 Tagesfrist für den aktuellen Datenstand der Rinderdatenbank zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit unter anderen für die Veterinärbehörden von Bedeutung ist.
Die Agrarmarkt Austria modernisiert den Informationsfluss ab dem 23.06.2026 zu rinderhaltenden Personen und informiert über Meldeverspätungen ab sofort per Informationsmail. Es wird jene E-Mail-Adresse verwendet, welche in den Stammdaten der AMA eingetragen wurde. Mit dieser Maßnahme wird die Information schneller und effizienter zu den rinderhaltenden Personen übermittelt. Eventuelle Antworten können direkt auf die Informationsmail und ohne Medienbruch erfolgen.