Richtlinie zur Übernahme von Energieholz nach Gewicht und nach Energiegehalt
Mit 1. März 2016 trat die von der Kooperationsplattform Forst Holz Papier (FHP) erarbeitete Richtlinie zur Übernahme von Energieholz in Kraft. Durch diese Richtlinie wird die Übernahme sowohl von Energieholz als auch von Schüttgut zur energetischen Verwertung nach Gewicht und nach dem Energieinhalt geregelt.
(Gratis-Download möglich)
Preis und Bestellung direkt bei
FHP (Forst Holz Papier):
www.forstholzpapier.at
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