Resolutionen der Vollversammlung der LK OÖ
Stark gestiegene Biber-Bestände erfordern Regulierung
Einstimmig beschlossen am 26. Juni 2025
In den letzten Jahren sind die Biberbestände in Oberösterreich massiv angestiegen und mittlerweile in fast alle Regionen des Landes vorgedrungen. Gleichzeitig sind damit auch die Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie Kulturen über die Jahre hinweg stark angestiegen. Das massive Auftreten des Bibers gefährdet die Sicherheit von Menschen, indem dieser Straßen und Wege untergräbt, Bäume neben Straßen annagt und Gehölze im Gewässer verbaut, die durch Verklausungen die Hochwassersituation erheblich verschärfen. Zudem werden Hochwasserdämme zunehmend durch Grabungen des Bibers unterminiert. Darüber hinaus verursacht der Biber große Schäden, indem er die Funktion von genossenschaftlichen und privaten Entwässerungsanlagen sowie von Vorflutern beeinträchtigt, großflächige Vernässungen durch Aufstauungen verursacht, Wälder entlang von Gewässern zerstört, die Wiederbewaldung verunmöglicht und Gebäude durch die Anhebung des Grundwasserspiegels vernässt. Bisher rechtlich zulässige Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren und Schäden durch Betroffene erweisen sich regelmäßig als weitgehend erfolglos. Damit liegen nach Auffassung der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer flächig die rechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Regulierung zur Entnahme des Bibers vor. Den betroffenen Grundeigentümern ist es zudem nicht zuzumuten, dass sie in jedem Einzelfall alle Nachweise für eine letale Vergrämung des Bibers erbringen müssen. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert daher den zuständigen Landesrat für Naturschutz mit allem Nachdruck auf, auch für Oberösterreich eine Regulierungsverordnung zu erlassen. Damit soll die Entnahme von Bibern rasch, unbürokratisch und effizient zur Abwehr von Gefahren und zur Verhinderung von ernsten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft ermöglicht werden. Zudem muss damit auch eine unkomplizierte Beseitigung von Biber- Dämmen ermöglicht werden. Den gegenüber der Landund Forstwirtschaft erfolgten Ankündigungen für Biberentnahmen müssen nun durch den zuständigen politischen Verantwortlichen endlich auch konkrete Taten folgen.
In den letzten Jahren sind die Biberbestände in Oberösterreich massiv angestiegen und mittlerweile in fast alle Regionen des Landes vorgedrungen. Gleichzeitig sind damit auch die Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie Kulturen über die Jahre hinweg stark angestiegen. Das massive Auftreten des Bibers gefährdet die Sicherheit von Menschen, indem dieser Straßen und Wege untergräbt, Bäume neben Straßen annagt und Gehölze im Gewässer verbaut, die durch Verklausungen die Hochwassersituation erheblich verschärfen. Zudem werden Hochwasserdämme zunehmend durch Grabungen des Bibers unterminiert. Darüber hinaus verursacht der Biber große Schäden, indem er die Funktion von genossenschaftlichen und privaten Entwässerungsanlagen sowie von Vorflutern beeinträchtigt, großflächige Vernässungen durch Aufstauungen verursacht, Wälder entlang von Gewässern zerstört, die Wiederbewaldung verunmöglicht und Gebäude durch die Anhebung des Grundwasserspiegels vernässt. Bisher rechtlich zulässige Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren und Schäden durch Betroffene erweisen sich regelmäßig als weitgehend erfolglos. Damit liegen nach Auffassung der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer flächig die rechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Regulierung zur Entnahme des Bibers vor. Den betroffenen Grundeigentümern ist es zudem nicht zuzumuten, dass sie in jedem Einzelfall alle Nachweise für eine letale Vergrämung des Bibers erbringen müssen. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert daher den zuständigen Landesrat für Naturschutz mit allem Nachdruck auf, auch für Oberösterreich eine Regulierungsverordnung zu erlassen. Damit soll die Entnahme von Bibern rasch, unbürokratisch und effizient zur Abwehr von Gefahren und zur Verhinderung von ernsten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft ermöglicht werden. Zudem muss damit auch eine unkomplizierte Beseitigung von Biber- Dämmen ermöglicht werden. Den gegenüber der Landund Forstwirtschaft erfolgten Ankündigungen für Biberentnahmen müssen nun durch den zuständigen politischen Verantwortlichen endlich auch konkrete Taten folgen.
Freihandel mit Ukraine muss für Landwirtschaft auf wirtschaftlich verkraftbare EU-Importmengen begrenzt werden
Einstimmig beschlossen am 26. Juni 2025
Die in den letzten drei Jahren in Geltung befindlichen, jeweils einjährigen autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) der EU mit der Ukraine sind am 5. Juni 2025 ausgelaufen. Damit gelten für Agrar- und Lebensmittelimporte aus der Ukraine in die EU seit 6. Juni wieder die ursprünglichen zollbegünstigten Importkontingente aus dem EU-Ukraine- Assoziierungsabkommen. Derzeit laufen auf EU-Ebene umfangreiche Vorbereitungen für neuerliche Verhandlungen mit der Ukraine zur Vertiefung des bisherigen Assoziierungsabkommens. Deren Ziel ist es, weitere gegenseitige Liberalisierungsschritte zu setzen und ein weiterhin stabiles Umfeld für den Handel zwischen der Ukraine und der EU zu schaffen. Die Verhandlungskompetenz liegt dazu bei der EU-Kommission, Änderungen können mit qualifizierter Mehrheit im Rat der EU-Handelsminister umgesetzt werden. Die Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt die Rückkehr zum ursprünglichen Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, äußert aber massive Sorge bezüglich einer weiteren Ausweitung der Liberalisierung im Agrar- und Lebensmittelhandel. Die zuletzt in Geltung befindlichen Liberalisierungsschritte für den Agrar- und Lebensmittelhandel waren für die EULand- und Lebensmittelwirtschaft keinesfalls längerfristig wirtschaftlich tragbar. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die ukrainische Landwirtschaft trotz des Krieges wirtschaftlich weiterhin äußerst wettbewerbsfähig ist. Die Absatzmöglichkeiten auf dem EU-Markt haben in der Ukraine insbesondere zu einer starken Forcierung des Ölsaaten- und Zuckerrübenanbaus geführt. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf, sich in den anstehenden EU-Verhandlungen zur Regelung der Handelsbeziehungen mit der Ukraine mit allem Nachdruck für die Beibehaltung der im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens bestehenden Zollkontingente für Agrarprodukte und Lebensmittel einzusetzen. Darüber hinausgehende Liberalisierungsschritte sind insbesondere für die heimische bäuerliche Landwirtschaft und hier vor allem für den Ackerbau und die Geflügelproduktion wirtschaftlich in keinster Weise tragbar.
Die in den letzten drei Jahren in Geltung befindlichen, jeweils einjährigen autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) der EU mit der Ukraine sind am 5. Juni 2025 ausgelaufen. Damit gelten für Agrar- und Lebensmittelimporte aus der Ukraine in die EU seit 6. Juni wieder die ursprünglichen zollbegünstigten Importkontingente aus dem EU-Ukraine- Assoziierungsabkommen. Derzeit laufen auf EU-Ebene umfangreiche Vorbereitungen für neuerliche Verhandlungen mit der Ukraine zur Vertiefung des bisherigen Assoziierungsabkommens. Deren Ziel ist es, weitere gegenseitige Liberalisierungsschritte zu setzen und ein weiterhin stabiles Umfeld für den Handel zwischen der Ukraine und der EU zu schaffen. Die Verhandlungskompetenz liegt dazu bei der EU-Kommission, Änderungen können mit qualifizierter Mehrheit im Rat der EU-Handelsminister umgesetzt werden. Die Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt die Rückkehr zum ursprünglichen Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, äußert aber massive Sorge bezüglich einer weiteren Ausweitung der Liberalisierung im Agrar- und Lebensmittelhandel. Die zuletzt in Geltung befindlichen Liberalisierungsschritte für den Agrar- und Lebensmittelhandel waren für die EULand- und Lebensmittelwirtschaft keinesfalls längerfristig wirtschaftlich tragbar. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die ukrainische Landwirtschaft trotz des Krieges wirtschaftlich weiterhin äußerst wettbewerbsfähig ist. Die Absatzmöglichkeiten auf dem EU-Markt haben in der Ukraine insbesondere zu einer starken Forcierung des Ölsaaten- und Zuckerrübenanbaus geführt. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf, sich in den anstehenden EU-Verhandlungen zur Regelung der Handelsbeziehungen mit der Ukraine mit allem Nachdruck für die Beibehaltung der im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens bestehenden Zollkontingente für Agrarprodukte und Lebensmittel einzusetzen. Darüber hinausgehende Liberalisierungsschritte sind insbesondere für die heimische bäuerliche Landwirtschaft und hier vor allem für den Ackerbau und die Geflügelproduktion wirtschaftlich in keinster Weise tragbar.
Zulassungspraxis bei Pflanzenschutzmitteln bedarf dringender Änderung
Mehrheitlich beschlossen am 26. Juni 2025
Die fehlende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen führt seit mehreren Jahren insbesondere bei Sonderkulturen, immer mehr aber auch bei Großkulturen zu erheblichen Herausforderungen und Einschnitten in der Pflanzenproduktion. Bei vielen Kulturen wird das Resistenzmanagement (Wechsel von Pflanzenschutzwirkstoffen) im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zunehmend schwieriger und immer öfter sind bäuerliche Betriebe gerade bei wertschöpfungsintensiven Kulturen mit Bekämpfungslücken konfrontiert. Zudem laufen in den kommenden Jahren viele EU-Wirkstoffgenehmigungen aus, sodass der gänzliche Wegfall weiterer unverzichtbarer Wirkstoffe droht. Ohne gezielte Maßnahmen in der Pflanzenschutzmittelzulassung sind daher in den kommenden Jahren erhebliche Einschränkungen im Bereich der Agrobiodiversität, bei der Inlandsversorgung mit Obst und Gemüse sowie in der wirtschaftlichen Wertschöpfung für bäuerliche Betriebe zu erwarten. Weiters ergeben sich damit immer stärkere wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zur Produktion in den EU-Nachbarländern. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) sowie vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) die volle Ausschöpfung des unionsrechtlichen Rahmens zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittel- Zulassungssituation in Österreich. Unabdingbar ist insbesondere eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durch eine direkte Anerkennung dieser Zulassungen. Bei in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln muss auf eine defacto Neuzulassung auf nationaler Ebene verzichtet werden. Im Hinblick auf die Kleinheit des österreichisches Marktes gerade bei Sonderkulturen ist zudem eine gezielte Gebührensenkung bei Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Weiters wird gefordert, dass Verfahren zur Erteilung von Notfallzulassungen künftig rascher durchgeführt werden. Das BMLUK wird von der Vollversammlung der LK OÖ zudem dazu aufgefordert, sich auf EU-Ebene mit allem Nachdruck für Wirkstoffzulassungen ausschließlich auf Basis wissenschaftlich fundierter Bewertungen einzusetzen. Im Hinblick auf die immer drängenderen Probleme in der Pflanzenschutzmittelzulassung und den nun schon länger dauernden Arbeitsprozess dazu ist es nun absolut unverzichtbar, möglichst rasch zu konkreten Ergebnissen und Verbesserungen zu kommen.
Die fehlende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen führt seit mehreren Jahren insbesondere bei Sonderkulturen, immer mehr aber auch bei Großkulturen zu erheblichen Herausforderungen und Einschnitten in der Pflanzenproduktion. Bei vielen Kulturen wird das Resistenzmanagement (Wechsel von Pflanzenschutzwirkstoffen) im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zunehmend schwieriger und immer öfter sind bäuerliche Betriebe gerade bei wertschöpfungsintensiven Kulturen mit Bekämpfungslücken konfrontiert. Zudem laufen in den kommenden Jahren viele EU-Wirkstoffgenehmigungen aus, sodass der gänzliche Wegfall weiterer unverzichtbarer Wirkstoffe droht. Ohne gezielte Maßnahmen in der Pflanzenschutzmittelzulassung sind daher in den kommenden Jahren erhebliche Einschränkungen im Bereich der Agrobiodiversität, bei der Inlandsversorgung mit Obst und Gemüse sowie in der wirtschaftlichen Wertschöpfung für bäuerliche Betriebe zu erwarten. Weiters ergeben sich damit immer stärkere wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zur Produktion in den EU-Nachbarländern. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) sowie vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) die volle Ausschöpfung des unionsrechtlichen Rahmens zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittel- Zulassungssituation in Österreich. Unabdingbar ist insbesondere eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durch eine direkte Anerkennung dieser Zulassungen. Bei in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln muss auf eine defacto Neuzulassung auf nationaler Ebene verzichtet werden. Im Hinblick auf die Kleinheit des österreichisches Marktes gerade bei Sonderkulturen ist zudem eine gezielte Gebührensenkung bei Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Weiters wird gefordert, dass Verfahren zur Erteilung von Notfallzulassungen künftig rascher durchgeführt werden. Das BMLUK wird von der Vollversammlung der LK OÖ zudem dazu aufgefordert, sich auf EU-Ebene mit allem Nachdruck für Wirkstoffzulassungen ausschließlich auf Basis wissenschaftlich fundierter Bewertungen einzusetzen. Im Hinblick auf die immer drängenderen Probleme in der Pflanzenschutzmittelzulassung und den nun schon länger dauernden Arbeitsprozess dazu ist es nun absolut unverzichtbar, möglichst rasch zu konkreten Ergebnissen und Verbesserungen zu kommen.
EU-Entwaldungsverordnung erfordert dringend Überarbeitung
Einstimmig beschlossen am 26. Juni 2025
Die EU-Entwaldungsverordnung muss, nach der auf Drängen der Bauernvertretung erfolgten einjährigen Verschiebung, dringend vereinfacht und für die bäuerliche Praxis umsetzbar gestaltet werden. Die von Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf EU-Ebene eingebrachte Forderung zur Einführung einer vierten Risikokategorie für Null Risiko-Länder (kein Risiko einer Entwaldung) wird von der Landwirtschaftskammer OÖ ausdrücklich unterstützt. Damit sollen diese Länder von den umfassenden Sorgfaltspflichten und den damit einhergehenden bürokratischen Belastungen ausgenommen werden. Die Umsetzung des vom BMLUK in Erarbeitung befindlichen Online-Tools zur Erstellung der erforderlichen Sorgfaltserklärungen für Holz, Rinder und Soja wird für den Fall einer aufrecht bleibenden Umsetzungsverpflichtung der EU-Entwaldungsverordnung ausdrücklich begrüßt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und insbesondere Bundesminister Norbert Totschnig auf, sich auf EU-Ebene weiterhin mit allem Nachdruck für die oben dargestellten Vereinfachungen einzusetzen. Für den Fall einer weiter aufrecht bleibenden EU-rechtlichen nationalen Umsetzungsverpflichtung ist zudem sicher zu stellen, dass nationale Umsetzungsregelungen keinesfalls über die zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben hinaus gehen.
Die EU-Entwaldungsverordnung muss, nach der auf Drängen der Bauernvertretung erfolgten einjährigen Verschiebung, dringend vereinfacht und für die bäuerliche Praxis umsetzbar gestaltet werden. Die von Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf EU-Ebene eingebrachte Forderung zur Einführung einer vierten Risikokategorie für Null Risiko-Länder (kein Risiko einer Entwaldung) wird von der Landwirtschaftskammer OÖ ausdrücklich unterstützt. Damit sollen diese Länder von den umfassenden Sorgfaltspflichten und den damit einhergehenden bürokratischen Belastungen ausgenommen werden. Die Umsetzung des vom BMLUK in Erarbeitung befindlichen Online-Tools zur Erstellung der erforderlichen Sorgfaltserklärungen für Holz, Rinder und Soja wird für den Fall einer aufrecht bleibenden Umsetzungsverpflichtung der EU-Entwaldungsverordnung ausdrücklich begrüßt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und insbesondere Bundesminister Norbert Totschnig auf, sich auf EU-Ebene weiterhin mit allem Nachdruck für die oben dargestellten Vereinfachungen einzusetzen. Für den Fall einer weiter aufrecht bleibenden EU-rechtlichen nationalen Umsetzungsverpflichtung ist zudem sicher zu stellen, dass nationale Umsetzungsregelungen keinesfalls über die zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben hinaus gehen.
EU-Kommissions-Idee eines „Einzelfonds“ gefährdet Gemeinsame Agrarpolitik
Einstimmig beschlossen am 26. Juni 2025
Die EU-Kommission hat angekündigt, am 16. Juli einen Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach dem Jahr 2027 vorzulegen. Die anstehende EU-Budgetdiskussion steht unter dem Eindruck einer EU-weit angespannten Haushaltslage nach mehreren wirtschaftlichen Krisenjahren sowie neuer politischer Prioritäten in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Innovation und Außenbeziehungen. Traditionelle Politikbereiche wie die Agrar- und Kohäsionspolitik drohen damit weiter unter Druck zu kommen. Verschärft wird die Situation durch die von der EU-Kommission ventilierte Idee, die Finanzierung für unterschiedliche Politikbereiche in einem Einzelfonds zusammenzufassen und die tatsächliche Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Politikbereichen verstärkt den Mitgliedstaaten zu überlassen. Im Zeitraum 2021 bis 2027 stellt die Gemeinsame Agrarpolitik mit einem Budget von 378,5 Mrd. Euro knapp ein Drittel und damit die größte Position im EU-Budget dar. Österreichs Anteil am gesamten GAP-Budget macht mit 8,94 Mrd. Euro rund 2,3 Prozent der GAP-Mittel aus, im Bereich der Ländlichen Entwicklung sind es mit rund 4,1 Mrd. Euro ca. 4,3 Prozent der EU-Gesamtmittel. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert den Bundeskanzler auf, sich bei den auf EU-Ebene anstehenden Finanzverhandlungen konsequent für eine Beibehaltung der bisherigen EU-Budgetstruktur und eine eigenständige Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen. Die ventilierten EU-Ideen für gemeinsame politikübergreifende nationale Umsetzungspläne sowie für einen „Einzelfonds“ in der Finanzierung werden mit allem Nachdruck abgelehnt. Für eine wirksame Gemeinsame Agrarpolitik ist weiterhin eine zentrale Stellung der Agrarpolitik im Mehrjährigen Finanzrahmen mit einer ausreichenden zweckgebundenen auf EU-Ebene festgelegten Dotierung erforderlich. Nur damit kann die dringend erforderliche Wirksamkeit und Effektivität der Gemeinsamen Agrarpolitik auch in den kommenden Jahren sichergestellt werden. Tendenzen zur Renationalisierung gefährden den Gemeinschaftscharakter und damit die Wirksamkeit der EU-Agrarpolitik. Zudem würde mit einer Umstellung der EU-Budgetstruktur die seit dem EU-Beitritt für Österreich sichergestellte höhere Finanzierung im Bereich der Ländlichen Entwicklung nachhaltig in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich auf EU-Ebene mit allem Nachdruck für eine Beibehaltung der bisherigen EU-Budgetstruktur und insbesondere für eine eigenständige Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie für eine entsprechende Indexanpassung im Bereich der EU-Direktzahlungen einzusetzen. Nur damit kann das in Österreich bewährte Modell einer bäuerlichen Familienlandwirtschaft mit hoher Lebensmittelqualität, umfassender Kulturlandschaftspflege und hoher gesellschaftlicher Anerkennung auch für die Zukunft sichergestellt werden.
Die EU-Kommission hat angekündigt, am 16. Juli einen Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach dem Jahr 2027 vorzulegen. Die anstehende EU-Budgetdiskussion steht unter dem Eindruck einer EU-weit angespannten Haushaltslage nach mehreren wirtschaftlichen Krisenjahren sowie neuer politischer Prioritäten in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Innovation und Außenbeziehungen. Traditionelle Politikbereiche wie die Agrar- und Kohäsionspolitik drohen damit weiter unter Druck zu kommen. Verschärft wird die Situation durch die von der EU-Kommission ventilierte Idee, die Finanzierung für unterschiedliche Politikbereiche in einem Einzelfonds zusammenzufassen und die tatsächliche Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Politikbereichen verstärkt den Mitgliedstaaten zu überlassen. Im Zeitraum 2021 bis 2027 stellt die Gemeinsame Agrarpolitik mit einem Budget von 378,5 Mrd. Euro knapp ein Drittel und damit die größte Position im EU-Budget dar. Österreichs Anteil am gesamten GAP-Budget macht mit 8,94 Mrd. Euro rund 2,3 Prozent der GAP-Mittel aus, im Bereich der Ländlichen Entwicklung sind es mit rund 4,1 Mrd. Euro ca. 4,3 Prozent der EU-Gesamtmittel. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert den Bundeskanzler auf, sich bei den auf EU-Ebene anstehenden Finanzverhandlungen konsequent für eine Beibehaltung der bisherigen EU-Budgetstruktur und eine eigenständige Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen. Die ventilierten EU-Ideen für gemeinsame politikübergreifende nationale Umsetzungspläne sowie für einen „Einzelfonds“ in der Finanzierung werden mit allem Nachdruck abgelehnt. Für eine wirksame Gemeinsame Agrarpolitik ist weiterhin eine zentrale Stellung der Agrarpolitik im Mehrjährigen Finanzrahmen mit einer ausreichenden zweckgebundenen auf EU-Ebene festgelegten Dotierung erforderlich. Nur damit kann die dringend erforderliche Wirksamkeit und Effektivität der Gemeinsamen Agrarpolitik auch in den kommenden Jahren sichergestellt werden. Tendenzen zur Renationalisierung gefährden den Gemeinschaftscharakter und damit die Wirksamkeit der EU-Agrarpolitik. Zudem würde mit einer Umstellung der EU-Budgetstruktur die seit dem EU-Beitritt für Österreich sichergestellte höhere Finanzierung im Bereich der Ländlichen Entwicklung nachhaltig in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich auf EU-Ebene mit allem Nachdruck für eine Beibehaltung der bisherigen EU-Budgetstruktur und insbesondere für eine eigenständige Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie für eine entsprechende Indexanpassung im Bereich der EU-Direktzahlungen einzusetzen. Nur damit kann das in Österreich bewährte Modell einer bäuerlichen Familienlandwirtschaft mit hoher Lebensmittelqualität, umfassender Kulturlandschaftspflege und hoher gesellschaftlicher Anerkennung auch für die Zukunft sichergestellt werden.
Nachhaltige Beschaffung umsetzen
Mehrheitlich angenommen am 26. Juni 2025
Die Nachhaltige Beschaffung mit verpflichtendem Bioanteil in Einrichtungen des Bundes von 30 Prozent im Jahr 2025 und 55 Prozent bis 2030 wurde als wichtige Maßnahme zur Unterstützung des Biolandbaus in Österreich beschlossen. In allen Ministerien und deren nachgeordneten Einrichtungen sollte diese Vorgabe konsequent umgesetzt werden. Bis heute ist die Umsetzung allerdings nur in Ansätzen erfolgt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Nachhaltige Beschaffung in allen Ministerien und öffentlichen Einrichtungen umzusetzen.
Die Nachhaltige Beschaffung mit verpflichtendem Bioanteil in Einrichtungen des Bundes von 30 Prozent im Jahr 2025 und 55 Prozent bis 2030 wurde als wichtige Maßnahme zur Unterstützung des Biolandbaus in Österreich beschlossen. In allen Ministerien und deren nachgeordneten Einrichtungen sollte diese Vorgabe konsequent umgesetzt werden. Bis heute ist die Umsetzung allerdings nur in Ansätzen erfolgt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Nachhaltige Beschaffung in allen Ministerien und öffentlichen Einrichtungen umzusetzen.
Agrarimporte aus Ländern mit in der EU verbotenem Pestizideinsatz verhindern
Einstimmig beschlossen am 26. Juni 2025
Das Pflanzenschutzmittelrecht in der Europäischen Union und in Österreich ist eines der strengsten weltweit. Viele der hierzulande verbotenen Wirkstoffe werden aber weiterhin in anderen Teilen der Welt verbreitet eingesetzt. Oft stammen diese Pestizide von europäischen Herstellern. Bäuerinnen und Bauern, Landarbeiterinnen und Landarbeiter und die lokale Bevölkerung in den betroffenen Ländern sind dadurch den schädlichen Auswirkungen von bei uns verbotenen Substanzen ausgesetzt. Diese belasten außerdem die dortige Umwelt und verunreinigen Böden und Grundwasser. Durch den Import von Agrarprodukten in die EU und nach Österreich gelangen Rückstände dieser in Europa verbotenen Wirkstoffe dann wieder zurück in den Europäischen Markt und auf den Teller Europäischer Konsumentinnen und Konsumenten. Durch das Vorantreiben des Mercosur-Abkommens ist eine Ausweitung der Importe von Agrarprodukten nach Europa zu erwarten. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Import von Agrarprodukten aus Ländern, in denen in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, zu verbieten.
Das Pflanzenschutzmittelrecht in der Europäischen Union und in Österreich ist eines der strengsten weltweit. Viele der hierzulande verbotenen Wirkstoffe werden aber weiterhin in anderen Teilen der Welt verbreitet eingesetzt. Oft stammen diese Pestizide von europäischen Herstellern. Bäuerinnen und Bauern, Landarbeiterinnen und Landarbeiter und die lokale Bevölkerung in den betroffenen Ländern sind dadurch den schädlichen Auswirkungen von bei uns verbotenen Substanzen ausgesetzt. Diese belasten außerdem die dortige Umwelt und verunreinigen Böden und Grundwasser. Durch den Import von Agrarprodukten in die EU und nach Österreich gelangen Rückstände dieser in Europa verbotenen Wirkstoffe dann wieder zurück in den Europäischen Markt und auf den Teller Europäischer Konsumentinnen und Konsumenten. Durch das Vorantreiben des Mercosur-Abkommens ist eine Ausweitung der Importe von Agrarprodukten nach Europa zu erwarten. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Import von Agrarprodukten aus Ländern, in denen in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, zu verbieten.