Resolutionen der Vollversammlung der LK OÖ
Renaturierung braucht Kooperation mit Bäuerinnen und Bauern sowie Waldeigentümern.
Einstimmig beschlossen am 27. Juni 2024
Die politisch nicht koordinierte Zustimmung des Klimaschutzministeriums zur EU-Renaturierungsverordnung hat in der heimischen Bauernschaft eine massive Verunsicherung und erhebliches Unverständnis ausgelöst. Bäuerinnen und Bauern bekennen sich zum Umwelt-, Natur- und Biodiversitätsschutz. Alleine in Oberösterreich nehmen über 85 Prozent der Betriebe an den freiwilligen Agrar-Umweltmaßnahmen des ÖPUL teil. Über 3.000 Betriebe bringen Flächen für freiwillige Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL ein. Die Teilnahmeraten konnten gerade in den letzten beiden Jahren wesentlich gesteigert werden, weil die verantwortlichen Abteilungen des Landes in den Bereichen Wasser-, Boden- und Naturschutz auf Augenhöhe mit den bäuerlichen Betrieben zusammenarbeiten und die dafür erforderlichen Budgetmittel zur Verfügung stellen. Seitens des Klimaschutzministeriums fehlt diese dringend notwendige Zusammenarbeit bei Naturschutz- und Biodiversitätsfragen seit Jahren. So wurde eine „nationale Biodiversitätsstrategie“ vom Bundesministerium für Klimaschutz einfach im Alleingang veröffentlicht, ohne diese vorher final mit den verschiedenen Interessensgruppen in der Biodiversitätskommission abzustimmen. Die Finanzmittel des mit 80 Millionen Euro dotierten Biodiversitätsfonds wurden vor allem für Studien, Projekte und Konzepte ausgegeben, ohne in Abstimmung mit bäuerlichen Vertretern die Erbringung konkreter Naturschutzleistungen durch die Grundeigentümer direkt zu unterstützen. Damit profitieren von diesen Budgetmitteln vor allem Umwelt- und Naturschutz- NGOs sowie Öko- Büros. Zudem wurde der erfolgte Beschluss der EU-Renaturierungsverordnung zuletzt mit einer Reihe offenbar bewusst falsch kommunizierten Fakten argumentiert. Entgegen der erfolgten Darstellung der Klimaschutzministerin enthält die EU-Renaturierungsverordnung sehr wohl auch Möglichkeiten für Außer-Nutzung- Stellungen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbote, Umbruchsverbote für Grünland und Verringerungen der Bewirtschaftungsintensitäten. Insbesondere bleibt die Frage der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen mit Ausnahme auf den Verweis der Möglichkeit der Umschichtung von EU-(Agrar)Mitteln völlig unbeantwortet. Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert das Klimaschutzministerium mit allem Nachdruck auf, die nationale Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung mit intensiver Einbindung der hauptbetroffenen Stakeholder (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundeigentümer) und in einem partnerschaftlichen transparenten politischen Prozess zu gestalten. Weitere Fortschritte im Natur-, Biodiversitätsund Klimaschutz werden nur dann erzielbar sein, wenn die dazugehörigen Maßnahmen auch wirtschaftlich und in der Praxis machbar gestaltet werden. Dazu gehören auch partnerschaftliche Verhandlungen zum Erzielen konsensualer Lösungen als zentrales Element unserer Demokratie. Die zuletzt in diesem Themenbereich erfolgten Alleingänge und politischen Diktate entsprechen diesem Anspruch in keinster Weise und haben daher die bäuerlichen Familienbetriebe zurecht stark verunsichert.
Die politisch nicht koordinierte Zustimmung des Klimaschutzministeriums zur EU-Renaturierungsverordnung hat in der heimischen Bauernschaft eine massive Verunsicherung und erhebliches Unverständnis ausgelöst. Bäuerinnen und Bauern bekennen sich zum Umwelt-, Natur- und Biodiversitätsschutz. Alleine in Oberösterreich nehmen über 85 Prozent der Betriebe an den freiwilligen Agrar-Umweltmaßnahmen des ÖPUL teil. Über 3.000 Betriebe bringen Flächen für freiwillige Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL ein. Die Teilnahmeraten konnten gerade in den letzten beiden Jahren wesentlich gesteigert werden, weil die verantwortlichen Abteilungen des Landes in den Bereichen Wasser-, Boden- und Naturschutz auf Augenhöhe mit den bäuerlichen Betrieben zusammenarbeiten und die dafür erforderlichen Budgetmittel zur Verfügung stellen. Seitens des Klimaschutzministeriums fehlt diese dringend notwendige Zusammenarbeit bei Naturschutz- und Biodiversitätsfragen seit Jahren. So wurde eine „nationale Biodiversitätsstrategie“ vom Bundesministerium für Klimaschutz einfach im Alleingang veröffentlicht, ohne diese vorher final mit den verschiedenen Interessensgruppen in der Biodiversitätskommission abzustimmen. Die Finanzmittel des mit 80 Millionen Euro dotierten Biodiversitätsfonds wurden vor allem für Studien, Projekte und Konzepte ausgegeben, ohne in Abstimmung mit bäuerlichen Vertretern die Erbringung konkreter Naturschutzleistungen durch die Grundeigentümer direkt zu unterstützen. Damit profitieren von diesen Budgetmitteln vor allem Umwelt- und Naturschutz- NGOs sowie Öko- Büros. Zudem wurde der erfolgte Beschluss der EU-Renaturierungsverordnung zuletzt mit einer Reihe offenbar bewusst falsch kommunizierten Fakten argumentiert. Entgegen der erfolgten Darstellung der Klimaschutzministerin enthält die EU-Renaturierungsverordnung sehr wohl auch Möglichkeiten für Außer-Nutzung- Stellungen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbote, Umbruchsverbote für Grünland und Verringerungen der Bewirtschaftungsintensitäten. Insbesondere bleibt die Frage der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen mit Ausnahme auf den Verweis der Möglichkeit der Umschichtung von EU-(Agrar)Mitteln völlig unbeantwortet. Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert das Klimaschutzministerium mit allem Nachdruck auf, die nationale Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung mit intensiver Einbindung der hauptbetroffenen Stakeholder (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundeigentümer) und in einem partnerschaftlichen transparenten politischen Prozess zu gestalten. Weitere Fortschritte im Natur-, Biodiversitätsund Klimaschutz werden nur dann erzielbar sein, wenn die dazugehörigen Maßnahmen auch wirtschaftlich und in der Praxis machbar gestaltet werden. Dazu gehören auch partnerschaftliche Verhandlungen zum Erzielen konsensualer Lösungen als zentrales Element unserer Demokratie. Die zuletzt in diesem Themenbereich erfolgten Alleingänge und politischen Diktate entsprechen diesem Anspruch in keinster Weise und haben daher die bäuerlichen Familienbetriebe zurecht stark verunsichert.
Praxistaugliche Ausgestaltung und zeitlicher Aufschub der EU-Entwaldungsverordnung.
Einstimmig beschlossen am 27. Juni 2024
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) wurde bereits intensiv und wiederholt von land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen und betroffenen Branchenverbänden aufgrund des unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwandes kritisiert und in diversen Petitionen adressiert. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, insbesondere Bundesminister Norbert Totschnig, hat sich auf EU-Ebene intensiv und mit Nachdruck für Vereinfachungen und einen zeitlichen Aufschub der Verordnung eingesetzt. Dieses Bemühen wird ausdrücklich anerkannt. Gleichzeitig erfolgt der Aufruf das auch weiterhin zu tun. Vorgeschlagen wird neben einer Verschiebung des Inkrafttretens, dass Länder mit nachweislich stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, einer gesetzlich geregelten Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug („low-risk“-Länder) von den unnötigen bürokratischen Hürden ausgenommen werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) wurde bereits intensiv und wiederholt von land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen und betroffenen Branchenverbänden aufgrund des unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwandes kritisiert und in diversen Petitionen adressiert. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, insbesondere Bundesminister Norbert Totschnig, hat sich auf EU-Ebene intensiv und mit Nachdruck für Vereinfachungen und einen zeitlichen Aufschub der Verordnung eingesetzt. Dieses Bemühen wird ausdrücklich anerkannt. Gleichzeitig erfolgt der Aufruf das auch weiterhin zu tun. Vorgeschlagen wird neben einer Verschiebung des Inkrafttretens, dass Länder mit nachweislich stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, einer gesetzlich geregelten Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug („low-risk“-Länder) von den unnötigen bürokratischen Hürden ausgenommen werden.
Erhalt heimischer Produktionsvielfalt erfordert Harmonisierung bei Pflanzenschutzmittelzulassung.
Einstimmig beschlossen am 27. Juni 2024
Die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen fällt in den Aufgabenbereich der EU. Es werden basierend auf umfassenden immer strenger werdenden Bewertungskriterien nur Wirkstoffe zugelassen, die keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Die Mitgliedsstaaten sind dafür zuständig, Produkte mit diesen genehmigten Wirkstoffen zuzulassen. Die EU-Verordnung 1107/ 2009 erlaubt in Artikel 51 eindeutig eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen. In Deutschland können die zuständigen Behörden der Bundesländer auf Antrag und im Einzelfall durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in anderen als den ursprünglich genehmigten Anwendungsgebieten erlauben. Diese Regelung kommt insbesondere bei Kulturen zum Einsatz, die nur in geringem Umfang angebaut werden, oder bei Schadorganismen, die regional begrenzt erhebliche Schäden verursachen. Diese Praxis ist in Deutschland üblich und ermöglicht eine flexible Handhabung im Pflanzenschutz. Anders als in Deutschland wird diese Artikel 51 Zulassung in Österreich nicht für Einzelgenehmigungen oder vereinfachte Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln angewandt. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (inkl. Ausweitung des Geltungsbereiches eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels) fällt in Österreich in die Bundeskompetenz. Die Bundesländer verfügen nicht über die Kompetenz, um Artikel 51 Zulassungen oder Einzelgenehmigungen (vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für kleine Kulturen) auszusprechen, deshalb ist die Bundeszulassungsbehörde gefragt, diesen massiven Wettbewerbsnachteile für die Produktion kleinflächiger Kulturen zu beseitigen und die Regelungen laut Artikel 51 Zulassungen auch entsprechend für Einzelgenehmigungen und vereinfachte Zulassungen zu nutzen. Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert daher das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich mit Nachdruck für faire Wettbewerbsbedingungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz einzusetzen. Es braucht auf Bundesebene eine Möglichkeit für vereinfachte günstige Einzelgenehmigungen, die punktuell und spezifisch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für kleine Kulturen wie Obst, Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen sowie bei der Kleeund Grassamenvermehrung ermöglicht, sofern der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen ist. Damit kann die Kulturvielfalt und Wertschöpfung in der Lebensmittelproduktion in Österreich gehalten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln weiter gestärkt werden.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen fällt in den Aufgabenbereich der EU. Es werden basierend auf umfassenden immer strenger werdenden Bewertungskriterien nur Wirkstoffe zugelassen, die keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Die Mitgliedsstaaten sind dafür zuständig, Produkte mit diesen genehmigten Wirkstoffen zuzulassen. Die EU-Verordnung 1107/ 2009 erlaubt in Artikel 51 eindeutig eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen. In Deutschland können die zuständigen Behörden der Bundesländer auf Antrag und im Einzelfall durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in anderen als den ursprünglich genehmigten Anwendungsgebieten erlauben. Diese Regelung kommt insbesondere bei Kulturen zum Einsatz, die nur in geringem Umfang angebaut werden, oder bei Schadorganismen, die regional begrenzt erhebliche Schäden verursachen. Diese Praxis ist in Deutschland üblich und ermöglicht eine flexible Handhabung im Pflanzenschutz. Anders als in Deutschland wird diese Artikel 51 Zulassung in Österreich nicht für Einzelgenehmigungen oder vereinfachte Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln angewandt. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (inkl. Ausweitung des Geltungsbereiches eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels) fällt in Österreich in die Bundeskompetenz. Die Bundesländer verfügen nicht über die Kompetenz, um Artikel 51 Zulassungen oder Einzelgenehmigungen (vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für kleine Kulturen) auszusprechen, deshalb ist die Bundeszulassungsbehörde gefragt, diesen massiven Wettbewerbsnachteile für die Produktion kleinflächiger Kulturen zu beseitigen und die Regelungen laut Artikel 51 Zulassungen auch entsprechend für Einzelgenehmigungen und vereinfachte Zulassungen zu nutzen. Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert daher das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich mit Nachdruck für faire Wettbewerbsbedingungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz einzusetzen. Es braucht auf Bundesebene eine Möglichkeit für vereinfachte günstige Einzelgenehmigungen, die punktuell und spezifisch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für kleine Kulturen wie Obst, Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen sowie bei der Kleeund Grassamenvermehrung ermöglicht, sofern der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen ist. Damit kann die Kulturvielfalt und Wertschöpfung in der Lebensmittelproduktion in Österreich gehalten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln weiter gestärkt werden.
Best- vor Billigstbieter-Prinzip in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung konsequent umsetzen und Transparenz herstellen.
Mehrheitlich beschlossen am 27. Juni 2024
Am 23. Juni 2021 hat die Bundesregierung eine aktualisierte Version des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beschlossen. Explizites Ziel des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung ist die 100-prozentige regionale und saisonale öffentliche Beschaffung bei Lebensmitteln mit Erhöhung des Bio-Anteils. Der Aktionsplan sieht unter anderem ab 2023 einen Mindestanteil von 25 Prozent der beschafften Lebensmittel aus biologischer Erzeugung vor. Bis 2030 soll er auf 55 Prozent steigen. Leider hat diese Änderung nicht den erwünschten Effekt erzielt. Tatsächlich bekommen im Lebensmittelbereich immer noch oft die Billigstbieter den Zuschlag. Das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung wird mangels Rücksicht auf Herkunft, Produktionsbedingungen, Transportwege etc. nicht erreicht. Die Erhöhung des Bio- und Regionalanteils muss unbedingt weiter forciert werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist für die Koordination der Maßnahmen zur Implementierung des österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zuständig. Bedauerlicherweise ist die Faktenlage völlig unzureichend und es fehlt an Transparenz und Überprüfbarkeit der Zielerreichung über alle Länder und Institutionen hinweg, wie die Beantwortung des Finanzministeriums einer parlamentarischen Anfrage im Mai 2024 zutage brachte. Der Bio- und Regionalanteil in öffentlichen Küchen muss lückenlos erfüllt werden, nicht nur sporadisch im eigenen Wirkungsbereich einzelner Institutionen bzw. in den Rahmenvereinbarungen der Ausschreibungen lediglich erwähnt werden. Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) daher auf, ein bundesweites Monitoringsystem für die Zielerreichung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu implementieren. Neben verstärkten Anreizen zur Erfüllung der Beschaffungsziele braucht es auch Kontrollen und Sanktionen bei Nichterfüllung. Die Vollversammlung fordert daher das Bundesministerium für Klimaschutz weiters auf, die Kriterien des NaBe-Aktionsplans verbindlich zu machen und Kontrollen und Sanktionen zu ermöglichen. Weiters fordert die Vollversammlung vom Bundesministerium für Justiz eine Konkretisierung und Vereinfachung im Bundesvergaberecht, um Kriterien wie regionale und biologische Wirtschaftsweise bei der Lebensmittelbeschaffung in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung zu verankern. Sinnvoll und notwendig ist dafür auch eine Erhöhung der Direktvergabemöglichkeit bei Lebensmitteln, die derzeit bei 100.000 Euro liegt.
Am 23. Juni 2021 hat die Bundesregierung eine aktualisierte Version des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beschlossen. Explizites Ziel des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung ist die 100-prozentige regionale und saisonale öffentliche Beschaffung bei Lebensmitteln mit Erhöhung des Bio-Anteils. Der Aktionsplan sieht unter anderem ab 2023 einen Mindestanteil von 25 Prozent der beschafften Lebensmittel aus biologischer Erzeugung vor. Bis 2030 soll er auf 55 Prozent steigen. Leider hat diese Änderung nicht den erwünschten Effekt erzielt. Tatsächlich bekommen im Lebensmittelbereich immer noch oft die Billigstbieter den Zuschlag. Das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung wird mangels Rücksicht auf Herkunft, Produktionsbedingungen, Transportwege etc. nicht erreicht. Die Erhöhung des Bio- und Regionalanteils muss unbedingt weiter forciert werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist für die Koordination der Maßnahmen zur Implementierung des österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zuständig. Bedauerlicherweise ist die Faktenlage völlig unzureichend und es fehlt an Transparenz und Überprüfbarkeit der Zielerreichung über alle Länder und Institutionen hinweg, wie die Beantwortung des Finanzministeriums einer parlamentarischen Anfrage im Mai 2024 zutage brachte. Der Bio- und Regionalanteil in öffentlichen Küchen muss lückenlos erfüllt werden, nicht nur sporadisch im eigenen Wirkungsbereich einzelner Institutionen bzw. in den Rahmenvereinbarungen der Ausschreibungen lediglich erwähnt werden. Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) daher auf, ein bundesweites Monitoringsystem für die Zielerreichung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu implementieren. Neben verstärkten Anreizen zur Erfüllung der Beschaffungsziele braucht es auch Kontrollen und Sanktionen bei Nichterfüllung. Die Vollversammlung fordert daher das Bundesministerium für Klimaschutz weiters auf, die Kriterien des NaBe-Aktionsplans verbindlich zu machen und Kontrollen und Sanktionen zu ermöglichen. Weiters fordert die Vollversammlung vom Bundesministerium für Justiz eine Konkretisierung und Vereinfachung im Bundesvergaberecht, um Kriterien wie regionale und biologische Wirtschaftsweise bei der Lebensmittelbeschaffung in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung zu verankern. Sinnvoll und notwendig ist dafür auch eine Erhöhung der Direktvergabemöglichkeit bei Lebensmitteln, die derzeit bei 100.000 Euro liegt.
Lebensmittelkompetenz fördern – Tierwohl mit dem Markt weiterentwickeln.
Einstimmig beschlossen am 27. Juni 2024
Die Diskussion um Tierschutz
und Tierwohl in der Nutztierhaltung
hat in Österreich in
den letzten Jahrzehnten an Intensität
gewonnen. Umfangreiche
Bemühungen zeigen,
wie ernst Österreich das Thema
Tierwohl nimmt und wie
durch gezielte Investitionen
und die Ausgestaltung agrarpolitscher
Rahmenbedingungen
eine nachhaltige Landwirtschaft
gefördert wird.
Langfristig kann das aber
nur Hand in Hand mit einer
entsprechenden Änderung des
Kaufverhaltens der Konsumentinnen
und Konsumenten vorangetrieben
werden. Umfragen
zeigen es deutlich: Die Konsumentinnen
und Konsumenten
wünschen sich Tierwohl-Produkte
aus Österreich. Das spiegelt
sich aber nicht im Einkauf
wider. Außerdem brauchen die
Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit.
Die aktuelle
Unsicherheit, beispielsweise in
der Schweinebranche (Spaltenboden
– VfGH-Urteil) zeigt das
deutlich und hemmt derzeit
die Investitionsbereitschaft der
bäuerlichen Familienbetriebe.
Lebensmittelkompetenz als Schlüssel
Daher muss bei der Konsumentenbildung angesetzt werden - Stichwort „Lebensmittelkompetenz“. Mit der Vermittlung dieser sollte schon bei angehenden Pädagogen in der Ausbildung begonnen werden. Weiters ist der Ausbau von Kooperationen zwischen Schulen und bäuerlichen Familienbetrieben, wie sie bereits bei „Schule am Bauernhof“ praktiziert werden, eine wesentliche Maßnahme, um Kindern und Jugendlichen Wissen über Landwirtschaft, Ernährung, Natur und Gesundheit zu vermitteln. Aber auch z.B. im Rahmen einer Projektwoche können sich Schüler mit dem Thema „Lebensmittelkompetenz“ auseinandersetzen. Generell braucht es jedoch eine bundesweite Informationsoffensive in der Bevölkerung, in der die hohen landwirtschaftlichen Produktionsstandards (Tierwohl, Umwelt etc.) den Konsumenten nähergebracht werden. Ziel muss es sein, dass sich die Konsumenten der hohen Qualität österreichischer Lebensmittel bewusst sind und daher auch bereit sind, mehr für diese Produkte zu bezahlen. Das sichert einerseits das wirtschaftliche Fortbestehen der bäuerlichen Familienbetriebe sowie die Versorgungssicherheit, andererseits können Fleischimporte aus Ländern mit niedrigeren Tierwohlstandards reduziert werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, dementsprechende Konzepte zu entwickeln.
Lebensmittelkompetenz als Schlüssel
Daher muss bei der Konsumentenbildung angesetzt werden - Stichwort „Lebensmittelkompetenz“. Mit der Vermittlung dieser sollte schon bei angehenden Pädagogen in der Ausbildung begonnen werden. Weiters ist der Ausbau von Kooperationen zwischen Schulen und bäuerlichen Familienbetrieben, wie sie bereits bei „Schule am Bauernhof“ praktiziert werden, eine wesentliche Maßnahme, um Kindern und Jugendlichen Wissen über Landwirtschaft, Ernährung, Natur und Gesundheit zu vermitteln. Aber auch z.B. im Rahmen einer Projektwoche können sich Schüler mit dem Thema „Lebensmittelkompetenz“ auseinandersetzen. Generell braucht es jedoch eine bundesweite Informationsoffensive in der Bevölkerung, in der die hohen landwirtschaftlichen Produktionsstandards (Tierwohl, Umwelt etc.) den Konsumenten nähergebracht werden. Ziel muss es sein, dass sich die Konsumenten der hohen Qualität österreichischer Lebensmittel bewusst sind und daher auch bereit sind, mehr für diese Produkte zu bezahlen. Das sichert einerseits das wirtschaftliche Fortbestehen der bäuerlichen Familienbetriebe sowie die Versorgungssicherheit, andererseits können Fleischimporte aus Ländern mit niedrigeren Tierwohlstandards reduziert werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, dementsprechende Konzepte zu entwickeln.