Neue Haftungsregeln für Bäume
Mit dem am 1. Mai 2024 in Kraft getretenen Haftungsrechtsänderungsgesetz 2024 wurde erstmals eine eigene Bestimmung zur Haftung für Schäden durch Bäume ins Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) eingeführt. Der neue § 1319b ABGB wird der Haftungsproblematik bei Bäumen besser gerecht und bringt für Baumhalter auch Verbesserungen.