Freizeitwohnungsabgabe teilweise verfassungswidrig
Wohnungseigentümer von Wohnungen ohne aktive Hauptwohnsitzmeldung in Oberösterreich mussten bisher auch für leer stehende oder sanierungsbedürftige Wohnungen eine Freizeitwohnungsabgabe entrichten. Der VfGH wertet diese Vorgangsweise als verfassungswidrig (Erkenntnis vom 23.06.2022, E 710/2021-11).