PV-Tarifanlagen laufen aus: Was tun?
Bei den vielen PV-Volleinspeiseanlagen, die im Jahr 2012 errichtet wurden, laufen in den nächsten Monaten die hohen Fördertarife aus. Die OeMAG versendet dazu vier Monate vor dem Ende des Fördertarifes eine E-Mail. Darin wird mitgeteilt, dass der Liefervertrag mit der OeMAG bestehen bleibt, wenn keine Kündigung erfolgt. Dies jedoch zum jeweils herrschenden Marktpreis. Der ist trotzdem meist höher, als andere Stromhändler zahlen.
Umstellung zur Überschussanlage
Landwirtinnen und Landwirte, die neben der Volleinspeiseanlage noch keine Überschussanlage betreiben, sollten die PV-Anlage zu einer Überschussanlage "umstellen", um daraus Strom direkt verbrauchen zu können. Dazu muss der Elektriker beim Netzbetreiber die Zählerdemontage anmelden, bei der dann der Einspeisezählpunkt auf den normalen Bezugszähler programmiert wird, damit der Einspeisezählpunkt erhalten bleibt. Die Anlage kann dann als Überschussanlage geführt werden.
Achtung: Meist wurden Volleinspeiseanlagen bis 2014 umsatzsteuerlich in der Pauschalierung mit 13% Ust. geführt. Diese fällt nach Umstellung in den meisten Fällen weg bzw. der Steuersatz ist zu ändern, außer es wird deutlich mehr als die Hälfte des produzierten PV-Stromes in der eigenen, namentlich gleichlautenden Landwirtschaft verbraucht. Dies gelingt meist nur mit einem Stromspeicher und der Haushaltsverbrauch ist dabei noch herauszurechnen. Eine Umstellung des Steuertyps von "13%" auf "0%" (sofern die Kleinunternehmereigenschaft der oder des Betreibers gegeben ist) ist mit dem dafür vorgesehenen Formblatt möglich (Download auf der Homepage der OeMAG). Dies muss gemeinsam mit der nötigen Umstellungsmeldung an die OeMAG erfolgen. Kleinunternehmer sind Landwirte, deren gesamtbewirtschafteter Einheitswert (Pachtflächen müssen mit 3/3 des eigenen ha-Satzes berechnet werden) ca. 35.000 - 36.000 Euro nicht überschreiten.
Achtung: Meist wurden Volleinspeiseanlagen bis 2014 umsatzsteuerlich in der Pauschalierung mit 13% Ust. geführt. Diese fällt nach Umstellung in den meisten Fällen weg bzw. der Steuersatz ist zu ändern, außer es wird deutlich mehr als die Hälfte des produzierten PV-Stromes in der eigenen, namentlich gleichlautenden Landwirtschaft verbraucht. Dies gelingt meist nur mit einem Stromspeicher und der Haushaltsverbrauch ist dabei noch herauszurechnen. Eine Umstellung des Steuertyps von "13%" auf "0%" (sofern die Kleinunternehmereigenschaft der oder des Betreibers gegeben ist) ist mit dem dafür vorgesehenen Formblatt möglich (Download auf der Homepage der OeMAG). Dies muss gemeinsam mit der nötigen Umstellungsmeldung an die OeMAG erfolgen. Kleinunternehmer sind Landwirte, deren gesamtbewirtschafteter Einheitswert (Pachtflächen müssen mit 3/3 des eigenen ha-Satzes berechnet werden) ca. 35.000 - 36.000 Euro nicht überschreiten.
Zusammenlegung von PV-Anlagen
Landwirtinnen und Landwirte, die neben der Volleinspeise- auch eine Überschussanlage betreiben, können die beiden Zählpunkte bzw. Anlagen "zusammenlegen". Dazu meldet der Elektriker dies dem Netzbetreiber, der die Zusammenlegung dann durchführt.
Dabei ist unbedingt zu beachten:
Dabei ist unbedingt zu beachten:
- dass beide Anlagen schon vor der Zusammenlegung auf den gleichen Betreiber laufen
- dass beide Anlagen den gleichen Stromabnehmer haben
- dass auch der Strombezugsvertrag auf den gleichen Betreiber läuft (ggf. ist dazu der Strombezugsvertrag zu ändern oder ein Betreiberwechsel der PV durchzuführen) • dass die nötigen Sicherungen für die Gesamtanlage groß genug sind
- dass auch hier die umsatzsteuerliche Einstufung richtig gewählt wird und
- auch aus einkommensteuerlicher Sicht eventuell die 35 kWp-Grenze bzw. 25 kVa-Einspeisebegrenzung nicht überschritten wird .
Als Volleinspeiser belassen
Aus umsatzsteuerlicher Sicht hat dies einen zweiten Vorteil, da der 13%ige Umsatzsteuersatz erhalten bleibt, sofern die Anlage vom wirtschaftsführenden Landwirt betrieben wird. Ein Nachteil ist jedoch die weithin bestehende Zählergebühr und, dass "dem braucht und Strom aus einer Volleinspeiseanlage nutzen möchte, kann eine hausinterne Energiegemeinschaft, eine sogenannte GEA Anlage anmelden.
GEA Anlage anmelden
Mit der Anmeldung einer GEA (=Gemeinschaftliche ErzeugungsAnlage) kann mit kleinen technischen Änderungen auch Strom aus einer Volleinspeiseanlage ohne Netzgebühren "virtuell entnommen" werden und damit eigenen verbrauch oder auch ein Speicher gefüllt werden. Der Rest wird immer an den traditionellen Abnehmer (z.B. OeMAG) geliefert.
Teilnahme an Energiegemeinschaften
Weiters bietet sich die Teilnahme und Lieferung von PV-Strom an örtliche Energiegemeinschaften oder der Raiffeisen Energie an, die in den meisten Bankregionen Oberösterreichs regionale und auch eine österreichweite Genossenschaft gegründet hat. Dort bekommt man, zumindest im Sommer, wo die meiste Energie anfällt, meist einige Cent mehr.