PRAKTIKA
Pflichtpraktika
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich ermöglicht Schülerinnen und Schülern sowie
Studierenden vorgeschriebene Pflichtpraktika zu absolvieren und wertvolle Berufserfahrung
zu sammeln.
Insbesondere wenden wir uns an Interessierte aus:
Studierenden vorgeschriebene Pflichtpraktika zu absolvieren und wertvolle Berufserfahrung
zu sammeln.
Insbesondere wenden wir uns an Interessierte aus:
- Höheren Bundeslehranstalten der Land- und Forstwirtschaft (z.B. HLBLA St. Florian, HBLA Elmberg etc.) und landwirtschaftlichen Fachschulen
- Landwirtschaftlichen Studienrichtungen
- Fachhochschulen
- Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (HAUP)
Ferialjobs
Außerdem besteht für Schülerinnen und Schüler (ab vollendetem 16. Lebensjahr) sowie Studierende die Möglichkeit Ferialjobs zu übernehmen.
Dauer und Termin werden bei Praktika (unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsvorschriften) und bei Ferialjobs individuell vereinbart.
Ferialjobs finden in der Regel in den Monaten Juli, August und September statt.
Dauer und Termin werden bei Praktika (unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsvorschriften) und bei Ferialjobs individuell vereinbart.
Ferialjobs finden in der Regel in den Monaten Juli, August und September statt.