Photovoltaikanlagen auf Dächern oder doch vielleicht auf landwirtschaftlichen Flächen?
Österreich will bis zum Jahr 2030 seinen Strombedarf (national bilanziell) zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen decken. Dies erfordert einen Zubau von aktuell 55 TWh auf 77 TWh im Jahr 2030. Somit müssten zirka 40% des Zubaus aus der Photovoltaikbranche kommen. Den wesentlichen Rahmen dafür bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Viele Firmen haben diese Situation erkannt, und kontaktieren Grundeigentümer, um sich die bestgeeigneten Flächen dafür zu sichern. Grundeigentümer stehen vor der Frage: "Sollen derartige Verträge, zumeist sind es Optionsverträge samt dazugehörigen Pacht- oder Nutzungsvertrag, unterschrieben werden oder soll selbst in eine Freifläche investiert werden?" Die in Pachtverträgen angeführten Preise von zum Beispiel 4.000 Euro und mehr je Hektar und Jahr wecken das Interesse vieler Grundbesitzer. Die Landwirtschaftskammer OÖ empfiehlt, vorab entsprechende Informationen einzuholen und einen kritischen Blick auf die konkreten Klauseln im Vertrag zu werfen.
Mit dem Thema Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen bewegen wir uns in einem Spannungsfeld aus allfällig möglichen neuen Flächenerträgen für Photovoltaik-Anlagen und der Erhaltung der ertragreichen Acker- und Grünlandflächen für die Urproduktion.
Seminarinfo:
Nähere Informationen zum Thema Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind im Seminar am Dienstag, 22. Oktober, in der LK Oberösterreich in Linz erhältlich.
Anmeldung unter der Kursnummer: 5244 telefonisch unter 050 6902 1500 oder per E-Mail: info@lfi-ooe.at oder im Internet unter www.lfi-ooe.at
Kosten: 47 Euro
Dachflächenpotential bestmöglich nutzen durch offensiven Netzausbau
Vorrang sollte die Erschließung der verfügbaren Dachflächen (auch bei landwirtschaftlichen Betrieben) haben. In der Praxis wird oft die Umsetzung von Photovoltaik-Dachflächenprojekten für den Einzelbetrieb durch überbordende Netzzugangskosten verhindert. Die in den Zielvorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes priorisierten Photovoltaik-Dachflächenprojekte sind vielfach wirtschaftlich nicht darstellbar, wodurch die Teilnahme an einer Ausschreibung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen unterbunden wird.
Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten und bereits versiegelten Flächen
Für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen könnten in einem ersten Schritt Parkplätze oder vorbelastete Flächen, wie ausgekieste Schottergruben, Lagerplätze, Gewerbebrachen oder ehemalige Verkehrsanlagen herangezogen werden. Auch Flächen aufgrund bestehender Emissionsbelastungen, die nur eingeschränkt für andere Nutzungen geeignet sind, wären für PV-Freiflächen denkbar.
Forcierung von Photovoltaik-Mehrfachnutzungen und Kleinanlagen
Es wären auch Flächen in Zusammenhang mit sogenannten PV-Mehrfachnutzungen bzw. Agrar-Photovoltaik in den Sparten Geflügelauslauf, Gemüse, Obst, Weinbau und Ackerbau (Biodiversitätsstreifen zur Förderung von Wildbienen, Laufkäfern und Bodenbrütern, Hühnerweiden, Schafweiden, usw.) denkbar. In diesem Bereich sollten auch in Oberösterreich einige Demonstrationsanlagen errichtet werden um Erfahrungen bei der Umsetzung derartiger Projekte zu gewinnen. Im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist besonders darauf zu achten, dass auch die gesellschaftliche Akzeptanz vorhanden ist.
Viele Firmen haben diese Situation erkannt, und kontaktieren Grundeigentümer, um sich die bestgeeigneten Flächen dafür zu sichern. Grundeigentümer stehen vor der Frage: "Sollen derartige Verträge, zumeist sind es Optionsverträge samt dazugehörigen Pacht- oder Nutzungsvertrag, unterschrieben werden oder soll selbst in eine Freifläche investiert werden?" Die in Pachtverträgen angeführten Preise von zum Beispiel 4.000 Euro und mehr je Hektar und Jahr wecken das Interesse vieler Grundbesitzer. Die Landwirtschaftskammer OÖ empfiehlt, vorab entsprechende Informationen einzuholen und einen kritischen Blick auf die konkreten Klauseln im Vertrag zu werfen.
Mit dem Thema Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen bewegen wir uns in einem Spannungsfeld aus allfällig möglichen neuen Flächenerträgen für Photovoltaik-Anlagen und der Erhaltung der ertragreichen Acker- und Grünlandflächen für die Urproduktion.
Seminarinfo:
Nähere Informationen zum Thema Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind im Seminar am Dienstag, 22. Oktober, in der LK Oberösterreich in Linz erhältlich.
Anmeldung unter der Kursnummer: 5244 telefonisch unter 050 6902 1500 oder per E-Mail: info@lfi-ooe.at oder im Internet unter www.lfi-ooe.at
Kosten: 47 Euro
Dachflächenpotential bestmöglich nutzen durch offensiven Netzausbau
Vorrang sollte die Erschließung der verfügbaren Dachflächen (auch bei landwirtschaftlichen Betrieben) haben. In der Praxis wird oft die Umsetzung von Photovoltaik-Dachflächenprojekten für den Einzelbetrieb durch überbordende Netzzugangskosten verhindert. Die in den Zielvorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes priorisierten Photovoltaik-Dachflächenprojekte sind vielfach wirtschaftlich nicht darstellbar, wodurch die Teilnahme an einer Ausschreibung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen unterbunden wird.
Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten und bereits versiegelten Flächen
Für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen könnten in einem ersten Schritt Parkplätze oder vorbelastete Flächen, wie ausgekieste Schottergruben, Lagerplätze, Gewerbebrachen oder ehemalige Verkehrsanlagen herangezogen werden. Auch Flächen aufgrund bestehender Emissionsbelastungen, die nur eingeschränkt für andere Nutzungen geeignet sind, wären für PV-Freiflächen denkbar.
Forcierung von Photovoltaik-Mehrfachnutzungen und Kleinanlagen
Es wären auch Flächen in Zusammenhang mit sogenannten PV-Mehrfachnutzungen bzw. Agrar-Photovoltaik in den Sparten Geflügelauslauf, Gemüse, Obst, Weinbau und Ackerbau (Biodiversitätsstreifen zur Förderung von Wildbienen, Laufkäfern und Bodenbrütern, Hühnerweiden, Schafweiden, usw.) denkbar. In diesem Bereich sollten auch in Oberösterreich einige Demonstrationsanlagen errichtet werden um Erfahrungen bei der Umsetzung derartiger Projekte zu gewinnen. Im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist besonders darauf zu achten, dass auch die gesellschaftliche Akzeptanz vorhanden ist.
PV-Freiflächen auf landwirtschaftlichen Flächen
Eine generelle Verneinung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist langfristig auch zu hinterfragen. Allerdings sollten in einem ersten Schritt auch hier Pilot- und Demonstrationsanlagen errichtet werden.
Vorstellbar wären Flächen in Hanglagen, welche aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen nur eingeschränkt bewirtschaftet werden können.
Schonung hochwertiger Acker- und Grünlandböden
Grundsätzlich sollte bedacht auf die Schonung landwirtschaftlich hochwertiger Acker- und Grünlandböden genommen werden. Dennoch sollte auch hier im Rahmen eines Demonstrationsprojektes untersucht werden inwieweit die Umsetzung von sogenannten Agro-PV-Anlagen denkbar und sinnvoll sein könnten. Agro-PV-Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass noch immer rund 80% der Ackerfläche landwirtschaftlich, also zur Nahrungsmittelproduktion, herangezogen wird.
Ziel sollte es jedenfalls sein, dass die besten landwirtschaftlichen Böden in einer Gemeinde bei der Standortwahl für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Regelfall erst gar nicht in Betracht gezogen werden, um die Gesamtmenge der für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen so gering als möglich zu halten. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen.
Wer soll der Betreiber von PV-Freiflächenanlagen sein?
Das Ziel sollte sein, dass unsere Betriebe nicht primär als Verpächter, sondern viel mehr als Betreiber, zumindest aber als aktive Partner an den PV-Projekten auftreten. Eine Möglichkeit dazu könnten auch die "Erneuerbare Energiegemeinschaften" oder Bürgerbeteiligungsprojekte sein.
PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Dachflächen
Photovoltaikanlagen machen gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben Sinn. Es sind meist ausreichend Dachflächen verfügbar und der Strombedarf ist höher als bei Privathaushalten. Daher rechnen sich Photovoltaikanlagen bei landwirtschaftlichen Betrieben besser.
Was bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage zu beachten ist und wie am Betrieb Energiekosten reduziert werden können, wird wiederum bei einer Reihe von Seminaren im Rahmen des LFI´s erläutert.
Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage)?
Die in den Modulen eingebauten Solarzellen wandeln das Sonnenlicht direkt in Gleichstrom um. Dieser wird dann vom Wechselrichter in herkömmlichen Wechselstrom umgewandelt.
Wird der erzeugte Strom zuerst im eigenen Haus verwendet und nur die überschüssige Strommenge ins Netz geliefert, spricht man von einer "Überschusseinspeisung". "Volleinspeiser" hingegen liefern die gesamte erzeugte Strommenge ins Stromnetz. Volleinspeiser machen nur dann wirtschaftlich Sinn, wenn der Einspeisetarif höher ist als der Strompreis vom Energieversorger.
Stromertrag von PV-Anlagen:
Mit 1 kWp (Kilowatt peak – Spitzenleistung) installierter Leistung kann man in der Regel zwischen 900 kWh und 1.200 kWh Strom pro Jahr "ernten". Dieser Wert variiert je nach Jahresverlauf sowie durch Ausrichtung und Neigung der Modulfläche. Der Ertrag in den Wintermonaten ist erheblich geringer. Den wesentlichen Ertrag erreicht eine PV-Anlage in den "sonnenstarken" Monaten.
Erträge: Anfang April bis Ende September (6 "Sommer"-Monate): rd. 70% des Jahresertrages
Eine generelle Verneinung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist langfristig auch zu hinterfragen. Allerdings sollten in einem ersten Schritt auch hier Pilot- und Demonstrationsanlagen errichtet werden.
Vorstellbar wären Flächen in Hanglagen, welche aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen nur eingeschränkt bewirtschaftet werden können.
Schonung hochwertiger Acker- und Grünlandböden
Grundsätzlich sollte bedacht auf die Schonung landwirtschaftlich hochwertiger Acker- und Grünlandböden genommen werden. Dennoch sollte auch hier im Rahmen eines Demonstrationsprojektes untersucht werden inwieweit die Umsetzung von sogenannten Agro-PV-Anlagen denkbar und sinnvoll sein könnten. Agro-PV-Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass noch immer rund 80% der Ackerfläche landwirtschaftlich, also zur Nahrungsmittelproduktion, herangezogen wird.
Ziel sollte es jedenfalls sein, dass die besten landwirtschaftlichen Böden in einer Gemeinde bei der Standortwahl für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Regelfall erst gar nicht in Betracht gezogen werden, um die Gesamtmenge der für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen so gering als möglich zu halten. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen.
Wer soll der Betreiber von PV-Freiflächenanlagen sein?
Das Ziel sollte sein, dass unsere Betriebe nicht primär als Verpächter, sondern viel mehr als Betreiber, zumindest aber als aktive Partner an den PV-Projekten auftreten. Eine Möglichkeit dazu könnten auch die "Erneuerbare Energiegemeinschaften" oder Bürgerbeteiligungsprojekte sein.
PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Dachflächen
Photovoltaikanlagen machen gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben Sinn. Es sind meist ausreichend Dachflächen verfügbar und der Strombedarf ist höher als bei Privathaushalten. Daher rechnen sich Photovoltaikanlagen bei landwirtschaftlichen Betrieben besser.
Was bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage zu beachten ist und wie am Betrieb Energiekosten reduziert werden können, wird wiederum bei einer Reihe von Seminaren im Rahmen des LFI´s erläutert.
Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage)?
Die in den Modulen eingebauten Solarzellen wandeln das Sonnenlicht direkt in Gleichstrom um. Dieser wird dann vom Wechselrichter in herkömmlichen Wechselstrom umgewandelt.
Wird der erzeugte Strom zuerst im eigenen Haus verwendet und nur die überschüssige Strommenge ins Netz geliefert, spricht man von einer "Überschusseinspeisung". "Volleinspeiser" hingegen liefern die gesamte erzeugte Strommenge ins Stromnetz. Volleinspeiser machen nur dann wirtschaftlich Sinn, wenn der Einspeisetarif höher ist als der Strompreis vom Energieversorger.
Stromertrag von PV-Anlagen:
Mit 1 kWp (Kilowatt peak – Spitzenleistung) installierter Leistung kann man in der Regel zwischen 900 kWh und 1.200 kWh Strom pro Jahr "ernten". Dieser Wert variiert je nach Jahresverlauf sowie durch Ausrichtung und Neigung der Modulfläche. Der Ertrag in den Wintermonaten ist erheblich geringer. Den wesentlichen Ertrag erreicht eine PV-Anlage in den "sonnenstarken" Monaten.
Erträge: Anfang April bis Ende September (6 "Sommer"-Monate): rd. 70% des Jahresertrages
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen:
Je größer die PV-Anlagen gebaut werden und je höher der Eigenstromverbrauch ist, umso wirtschaftlicher sind diese im Regelfall und zwar deshalb, weil größere Anlagen erheblich niedrigere spezifische Investitionskosten verursachen und es darüber hinaus Sinn macht auch noch die Rückerstattung der Vorsteuer vom Finanzamt zu beantragen. Photovoltaikanlagen produzieren je nach Investitions-, Finanzierungs- und Instandhaltungskosten bzw. auch nach Berücksichtigung der steuerlichen Abgaben Strom zwischen 8 und 16 cent je Kilowattstunde. Somit sind die Stromerzeugungskosten bereits deutlich unter den Strombezugskosten. Förderungen verbessern die Wirtschaftlichkeit und bieten entsprechende Anreize in diese Technologie zu investieren.
Vor der Förderantragstellung muss auch bereits eine entsprechende Netzprüfung erfolgen. Das Energieversorgungsunternehmen berechnet dabei welche Leistung tatsächlich eingespeist werden kann ohne das Netz zu überfordern. Das Energieversorgungsunternehmen weist einen Zählpunkt für die Stromeinspeisung von der Photovoltaikanlage zu und übermittelt einen Netzzutrittsvertrag. Wie das alles geht wird im Seminar "Photovoltaik-Strom aus Sonnenlicht" erläutert.
Je größer die PV-Anlagen gebaut werden und je höher der Eigenstromverbrauch ist, umso wirtschaftlicher sind diese im Regelfall und zwar deshalb, weil größere Anlagen erheblich niedrigere spezifische Investitionskosten verursachen und es darüber hinaus Sinn macht auch noch die Rückerstattung der Vorsteuer vom Finanzamt zu beantragen. Photovoltaikanlagen produzieren je nach Investitions-, Finanzierungs- und Instandhaltungskosten bzw. auch nach Berücksichtigung der steuerlichen Abgaben Strom zwischen 8 und 16 cent je Kilowattstunde. Somit sind die Stromerzeugungskosten bereits deutlich unter den Strombezugskosten. Förderungen verbessern die Wirtschaftlichkeit und bieten entsprechende Anreize in diese Technologie zu investieren.
Vor der Förderantragstellung muss auch bereits eine entsprechende Netzprüfung erfolgen. Das Energieversorgungsunternehmen berechnet dabei welche Leistung tatsächlich eingespeist werden kann ohne das Netz zu überfordern. Das Energieversorgungsunternehmen weist einen Zählpunkt für die Stromeinspeisung von der Photovoltaikanlage zu und übermittelt einen Netzzutrittsvertrag. Wie das alles geht wird im Seminar "Photovoltaik-Strom aus Sonnenlicht" erläutert.