Pflanzenschutz unter Anleitung einer sachkundigen Person
Diese Regelung ist insbesondere für Insektizid- und Herbizidmaßnahmen in Forstbetrieben, die Ampferbekämpfung im Grünland sowie andere Pflanzenschutzmaßnahmen relevant, bei denen Arbeitskräfte ohne land- oder forstwirtschaftliche Ausbildung und ohne Sachkundeausweis zum Einsatz kommen.
Um eine sachgerechte Unterweisung dieser Personen sicherzustellen, wurden entsprechende Unterweisungsunterlagen und eine Checkliste erstellt.
Die Unterlagen dienen der sachkundigen Person als Grundlage für die Einschulung und vermitteln die wesentlichen Kenntnisse zur sicheren und ordnungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Gleichzeitig dient die Checkliste als Dokumentation der durchgeführten Unterweisung. Nach Abschluss der Einschulung wird sie von der unterweisenden und der angeleiteten Person ausgefüllt und unterzeichnet. Die ausgefüllte Checkliste ist im Betrieb aufzubewahren und im Falle einer behördlichen Kontrolle vorzulegen.
Um eine sachgerechte Unterweisung dieser Personen sicherzustellen, wurden entsprechende Unterweisungsunterlagen und eine Checkliste erstellt.
Die Unterlagen dienen der sachkundigen Person als Grundlage für die Einschulung und vermitteln die wesentlichen Kenntnisse zur sicheren und ordnungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Gleichzeitig dient die Checkliste als Dokumentation der durchgeführten Unterweisung. Nach Abschluss der Einschulung wird sie von der unterweisenden und der angeleiteten Person ausgefüllt und unterzeichnet. Die ausgefüllte Checkliste ist im Betrieb aufzubewahren und im Falle einer behördlichen Kontrolle vorzulegen.
Die Einweisung ist ausschließlich für den Betrieb gültig, auf dessen Betriebsfläche sie durchgeführt wurde, und berechtigt nicht zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf anderen Betrieben. Die Spritzbrühe muss von einer sachkundigen Person angemischt und den angeleiteten Personen zur Verfügung gestellt werden.