Pflanzenschutz-Sachkundeausweis rechtzeitig verlängern: So geht’s
Zentrale Voraussetzung sind fünf Stunden anerkannte Weiterbildung innerhalb der letzten drei Jahre. Für Ausweise, die am 25. November 2025 enden, zählen daher Weiterbildungen ab dem 26. November 2022. Wer unsicher ist, kann den eigenen Stand beim LK-Kundenservice unter der Tel.-Nr.: 050 6902 1000 erfragen.
Für die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden stehen verschiedene Angebote bereit: LFI-Kurse und Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer bieten praxisnahe Inhalte. Ein Onlinekurs ermöglicht zeit- und ortsunabhängiges Lernen, während Präsenzkurse vor allem zwischen September und April stattfinden.
Sind die fünf Stunden absolviert, folgt der Antrag auf Verlängerung.
Es muss vollständig ausgefüllt und mit einem Passfoto versehen werden. Der Antrag kann per E-Mail (kundenservice@lk-ooe.at), Post (Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz) oder direkt in der zuständigen Bezirksbauernkammer eingereicht werden.
Für die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden stehen verschiedene Angebote bereit: LFI-Kurse und Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer bieten praxisnahe Inhalte. Ein Onlinekurs ermöglicht zeit- und ortsunabhängiges Lernen, während Präsenzkurse vor allem zwischen September und April stattfinden.
Sind die fünf Stunden absolviert, folgt der Antrag auf Verlängerung.
Es muss vollständig ausgefüllt und mit einem Passfoto versehen werden. Der Antrag kann per E-Mail (kundenservice@lk-ooe.at), Post (Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz) oder direkt in der zuständigen Bezirksbauernkammer eingereicht werden.
Wichtig: Wer frühzeitig einreicht, verliert keine Gültigkeit. Der neue Ausweis wird rund zwei Wochen vor Ablauf des aktuellen Ausweises verschickt. Ist der Sachkundeausweis bereits abgelaufen wird der neue Ausweis innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung verschickt.
Wer aktuell keine Pflanzenschutzmittel verwendet, kann den Ausweis auch nach Ablauf verlängern – doch wer Pflanzenschutzmittel lagert oder anwendet, muss jederzeit einen gültigen Nachweis besitzen.
Wer aktuell keine Pflanzenschutzmittel verwendet, kann den Ausweis auch nach Ablauf verlängern – doch wer Pflanzenschutzmittel lagert oder anwendet, muss jederzeit einen gültigen Nachweis besitzen.