Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Oberösterreich
      • Offene Stellen
      • News und Einblicke
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Webinar Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe(current)2
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Hofübergabe

Parifizierung auf Bauernhöfen - Scheinlösung mit schwerwiegenden Folgen

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
13.01.2025 | von Rechtsabteilung, LK OÖ

Die Einräumung von Wohnungseigentum auf Bauernhöfen für weichende Kinder hat gravierende Nachteile für die Bewirtschaftung sowie den Fortbestand eines landwirtschaftlichen Betriebes und widerspricht den Zielsetzungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes.

DSC_0781.jpg © Landwirtschafskammer OÖ, Peterseil
© Landwirtschafskammer OÖ, Peterseil
Im OÖ. Grundverkehrsgesetz ist das Ziel der Schaffung, Erhaltung und Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes verankert. Bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben ist darauf zu achten, dass diese in ihrer Gesamtheit an ein Kind bzw. an dessen Ehegatten übergeben werden. Nur dadurch ist es den Betriebsführern möglich, die Entscheidungen für die Entwicklung ihrer Betriebe selbst zu treffen und auch die Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
Bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben werden nicht mehr benötigte Gebäudeteile zu Wohnungen umgebaut. Dies kann eine sinnvolle Nutzung der leerstehenden Gebäudeteile sein. Oftmals wird der Einbau dieser Wohnungen von Geschwistern des künftigen Hofübernehmers finanziert und es entsteht der Wunsch, Wohnungseigentum zu erwerben. Rechtlich ist dazu ein Parifizierungsgutachten erforderlich, mit dem der Wert der Wohnung im Verhältnis zum Gesamtwert der Liegenschaft festgestellt wird. Gemäß dem festgestellten Wertverhältnis wird dem/der Wohnungseigentümer:in ein Miteigentumsanteil an der gesamten Liegenschaft eingeräumt, verbunden mit dem Recht der ausschließlichen Nutzung der Wohnung. Rechtsgrundlage ist das für landwirtschaftliche Liegenschaften nicht geeignete Wohnungseigentumsgesetz.

Nachteile

Die Einräumung von Wohnungseigentum für weichende Kinder ist für landwirtschaftliche Betriebe mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden. Der Wohnungseigentümer bzw. die -eigentümerin hat als Miteigentümer:in Einfluss auf die Verwaltung der gesamten Liegenschaft. Außergewöhnliche Geschäfte und insbesondere die Veräußerung von Grundstücken bedürfen seiner bzw. ihrer Zustimmung. Daraus können sich heftige Streitigkeiten ergeben, da die Interessen der Wohnungseigentümer und des landwirtschaftlichen Betriebsführers in der Regel nicht ident sind.
Ein besonderer Nachteil liegt im Verlust der Erbhofeigenschaft. Wird eine bäuerliche Liegenschaft parifiziert und werden z.B. Geschwister ideelle Miteigentümer, unterliegt diese Liegenschaft nicht mehr den Bestimmungen des Anerbengesetzes. Dieses Gesetz sieht zum Schutz von sogenannten Erbhöfen vor, dass der Hofübernehmer bzw. die -übernehmerin (Anerbe/-in) für die Übernahme des Erbhofes nur solche Zahlungen an weichende Geschwister zu leisten hat, die wirtschaftlich vertretbar sind. In der Praxis wird hier der Ertragswert des Betriebes zur Berechnung der Ansprüche der weichenden Kinder herangezogen und nicht der sonst übliche Verkehrswert, der in der Regel ein Vielfaches darstellt. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist jedoch - neben anderen Voraussetzungen - nur dann ein Erbhof, wenn er sich im Alleineigentum einer Person, im Miteigentum von Ehegatten oder im Miteigentum eines Elternteiles und eines Kindes befindet. Das Miteigentum von Geschwistern oder anderen Personen würde die Erbhofeigenschaft ausschließen. Die Folge sind hohe Pflichtteilszahlungen an die weichenden Geschwister oder deren Anschreiben am Betrieb im Ausmaß ihrer Erbteile. Dies führt längerfristig zumeist zum Verkauf des Betriebes.
Aktiv bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten daher immer gemäß der Zielsetzung des Oö. Grundverkehrsgesetzes an einzelne Kinder oder an Ehegatten übergeben werden, ein Anschreiben weiterer Personen sollte unterbleiben.

Achtung

Eine Parifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften kann zumeist auch erhebliche finanzielle, steuer- und sozialrechtliche Auswirkungen haben:
  • Umbewertung ins Grundvermögen samt (tlw.) Verlust des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes
    • höhere Grundsteuer B
    • evtl. Verlust der Möglichkeit zur pauschalen Gewinnermittlung
    • deutlich höhere Kosten bei späterer Übergabe (Grunderwerbsteuer,...)
  • evtl. andere Bemessungsgrundlage bei der SVS sowie anderen einheitswertabhängigen Steuern, Gebühren und Beiträgen
  • wiederholte Kosten für Verträge und Nutzwertgutachten (z.B. bei Umbauten)
Im Vorfeld der Hofübergabe sollten daher entsprechende Beratungen in Anspruch genommen werden.
Vermeintliche Lösungen aus dem städtischen Wohnbau führen zu erheblichen Nachteilen bei landwirtschaftlichen Liegenschaften und ihren komplexen Anforderungen.

Links zum Thema

  • Hofübergabeberatung Die Hofübergabe wirft zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen auf. Holen Sie daher frühzeitig Beratung ein. Die Landwirtschaftskammer bietet umfangreiche Bildungs- und Beratungsprodukte an.
Zum vorigen voriger Artikel

Hofübergabe und Förderungen

Zum nächsten nächster Artikel

Hofübergabe - Checkliste

Weitere Fachinformation

  • Hofübergabe - Der Weg zum Übergabevertrag
  • Hofübergabe - Der richtige Zeitpunkt
  • Hofübergabe - Gemeinsam oder alleine übernehmen
  • Hofübergabe und Scheidung
  • Hofübergabe - Ansprüche der weichenden Erben
  • Hofübergabe - Wohnrecht
  • Hofübergabe - Pflege
  • Hofübergabe - Belastungs- und Veräußerungsverbot
  • Hofübergabe und Pension
  • Hofübergabe - Sozialhilfe und Kostenersatz
  • Hofübergabe und Steuern
  • Hofübergabe und Förderungen
  • Parifizierung auf Bauernhöfen - Scheinlösung mit schwerwiegenden Folgen
  • Hofübergabe - Checkliste
  • Hofübergabe - Broschüre
  • Ausgedinge - mit exakten Formulierungen Problemen vorbeugen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
DSC_0781.jpg © Landwirtschafskammer OÖ, Peterseil

© Landwirtschafskammer OÖ, Peterseil