OÖ: Weiterbildungsveranstaltungen - Sachkunde
Voraussetzung für eine Neuausstellung
										- Absolvierte Weiterbildung im Ausmaß von fünf Stunden
 - Die Weiterbildung darf zum Zeitpunkt des Ansuchens nicht älter als drei Jahre sein, andernfalls muss wieder eine 5-stündige Weiterbildung gemacht werden
 
Verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten
- LFI - Kursangebote nützen - www.lfi.at
 - Onlinekurs von zu Hause aus absolvieren
 - Zertifizierte Veranstaltungen besuchen und dabei "Stunden sammeln“. Eine Liste aktueller Veranstaltungen finden Sie unten.
 
Absolvierte Sachkundestunden werden intern erfasst. Es werden keine Teilnahmebestätigungen ausgestellt!