Nitratinformationsdienst (NID) - Mais 2024
Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" (GRUNDWasser 2030) war in Oberösterreich eine Düngung zu Mais mit leichtlöslichen, stickstoffhaltigen Düngern generell erst ab 22. März möglich. Grundsätzlich muss die Düngung unmittelbar vor dem Anbau erfolgen.
Für die Empfehlungen wurden vom 14. bis 21. März 47 Schläge auf der nördlichen (19) und südlichen (28) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0 bis 90 cm beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0 - 30 cm, 30 - 60 cm und 60 - 90 cm) und der mineralische Stickstoff analysiert (Nitrat in allen drei Tiefenstufen, Ammonium in 0 - 30 cm). Ab einem bestimmten Vorrat an mineralischem Stickstoff im Boden kann Stickstoffdünger eingespart werden. Dabei ist von den Düngeempfehlungen der Richtlinien für die sachgerechte Düngung auszugehen.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Vorfrucht, die Zwischenfrucht, eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst, der Viehbesatz (Veredlungsbetrieb oder Marktfruchtbetrieb) und die Bodenverhältnisse.
Vorrat an pflanzenverfügbarem Stickstoff Anfang März 2024
Der Gehalt an mineralischem Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt (gerundet) 50 kg N/ha (im Vorjahr waren es 46 kg N/ha), in den einzelnen Tiefenstufen: durchschnittlich 29 kg in den obersten 30 cm, 14 kg in 30 - 60 cm und 6 kg in 60 - 90 cm Tiefe. Die Hälfte der Werte liegen in einem Bereich zwischen 32 und 64 kg N /ha in 0 - 90 cm Bodentiefe. Drei Schläge hatten einen Nmin-Gehalt unter 20 kg N/ha, sieben Schläge über 70 kg N/ha, der höchste Wert betrug 122 kg N/ha. Die Werte liegen heuer somit bis auf Einzelfälle auf niedrigem bis mittlerem Niveau.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Die Auswirkung der Vorfrucht auf die Höhe der Nmin-Gehalte ist signifikant. Die durchschnittlichen Nmin-Gehalte nach Wintergerste (60 kg N/ha) sind um 15 kg N/ha höher als nach Winterweizen (45 kg N/ha). Körnermais war in drei Fällen als Vorfrucht angegeben, die durchschnittlichen Nmin-Gehalte liegen bei 30 kg N/ha. Das Einsparungspotenzial bei der Düngung ist aber gering, da nur Beträge über 40 kg N/ha anzurechnen sind. Winterroggen, Sojabohne und Körnermaissaatgutvermehrung waren jeweils nur in zwei Fällen als Vorfrucht angegeben, weshalb nicht genügend Vergleichsfälle für eine Auswertung zur Verfügung standen. Nachdem fast alle untersuchten Schläge über den Winter begrünt waren, ist eine Aussage über Unterschiede zwischen begrünten und unbegrünten Schlägen nicht möglich.
Das ergibt nach Vorfrucht Wintergerste eine Einsparungsmöglichkeit bei der Düngung von 20 kg N/ha und nach der Vorfrucht Winterweizen von 5 kg N/ha. Die empfohlene Einsparung bezieht sich auf die gesamte für den Mais vorgesehene Düngemenge und kann daher beim ersten oder zweiten Düngetermin vorgenommen werden. Als Grundlage für die Einsparung ist eine exakte und realistische ertragslagenabhängige Einschätzung des Düngebedarfs vorzunehmen. Eine bereits erfolgte Herbstdüngung zur Zwischenfrucht muss bei der Gesamtdüngemenge berücksichtigt werden.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL und NAPV sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Die Auswirkung der Vorfrucht auf die Höhe der Nmin-Gehalte ist signifikant. Die durchschnittlichen Nmin-Gehalte nach Wintergerste (60 kg N/ha) sind um 15 kg N/ha höher als nach Winterweizen (45 kg N/ha). Körnermais war in drei Fällen als Vorfrucht angegeben, die durchschnittlichen Nmin-Gehalte liegen bei 30 kg N/ha. Das Einsparungspotenzial bei der Düngung ist aber gering, da nur Beträge über 40 kg N/ha anzurechnen sind. Winterroggen, Sojabohne und Körnermaissaatgutvermehrung waren jeweils nur in zwei Fällen als Vorfrucht angegeben, weshalb nicht genügend Vergleichsfälle für eine Auswertung zur Verfügung standen. Nachdem fast alle untersuchten Schläge über den Winter begrünt waren, ist eine Aussage über Unterschiede zwischen begrünten und unbegrünten Schlägen nicht möglich.
Das ergibt nach Vorfrucht Wintergerste eine Einsparungsmöglichkeit bei der Düngung von 20 kg N/ha und nach der Vorfrucht Winterweizen von 5 kg N/ha. Die empfohlene Einsparung bezieht sich auf die gesamte für den Mais vorgesehene Düngemenge und kann daher beim ersten oder zweiten Düngetermin vorgenommen werden. Als Grundlage für die Einsparung ist eine exakte und realistische ertragslagenabhängige Einschätzung des Düngebedarfs vorzunehmen. Eine bereits erfolgte Herbstdüngung zur Zwischenfrucht muss bei der Gesamtdüngemenge berücksichtigt werden.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL und NAPV sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 oder www.bwsb.at.