Neuer Förderschub für agrarische Forschung und Entwicklung
Um am Puls der Zeit zu bleiben
und die Forschung und Entwicklung
in Oberösterreich
weiter voranzutreiben, hat die
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
des Landes OÖ im Auftrag
des Agrarressorts das Landesförderprogramm
„Agrarische Forschung
und Entwicklung“ überarbeitet.
Initiativen und Maßnahmen
im Zusammenhang
mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
zur Stärkung und
Entwicklung des Ländlichen
Raumes in Oberösterreich werden
dadurch künftig weiter unterstützt
und gefördert.
Als wesentliche Neuerung
wird das Förderprogramm nun
im Aufrufverfahren umgesetzt –
das heißt Förderanträge können
nur gestellt werden, wenn ein
Aufruf geöffnet ist.
- Der erste Aufruf für die Agrarische Forschung und Entwicklung läuft seit 3. August bis 29. September 2023.
Innovation und angewandte Forschung
sind in einer zukunftsorientierten
Landwirtschaft
besonders wichtig. Mit dem neuen
Förderangebot setzt das Land OÖ
hier einen bewussten Schwerpunkt.
DI Wolfgang Löberbauer, Leiter der Agrar- und Regionalförderung,
Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Land OÖ
Gefördert werden
- Forschungsprojekte, Innovationen und Entwicklungsaktivitäten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
- Initiativen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger heimischer Nahrungsmittel.
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im ländlichen Raum inklusive dem Erwerb von Fachwissen.
- Maßnahmen im Bereich der experimentellen Entwicklung.
Nicht förderbar sind Projekte, die im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 förderbar sind oder bereits eine andere öffentliche Unterstützung erhalten.
Wer kann Förderwerber sein?
- landwirtschaftliche Betriebe, deren Zusammenschlüsse und im Agrar- und Forstsektor tätige Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
- Vereine
- Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind
- Unternehmen, die im Fischereisektor tätig sind
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form
von Zuschüssen zu den beihilfefähigen
Investitions-, Sachund
Personalkosten, soweit
dies im Fördergegenstand nicht
weiter eingeschränkt wird. Beihilfefähig
sind nur Kosten, die
tatsächlich beim Förderwerber
wirksam werden. Die Förderquote
ist in der Richtlinie festgelegt
und je nach Art des Projektes
unterschiedlich.
Förderabwicklung
- Die Informationen zum aktuellen Aufruf und zur Fördermaßnahme sind auf der Website des Landes OÖ (Suchfunktion: „Förderung Agrarische Forschung und Entwicklung“) veröffentlicht.
- Projekte können nur zum Zeitpunkt, in denen ein Aufruf aktiv ist, mittels Förderformular eingereicht werden. Die vollständigen Förderanträge werden nach Ende des Aufrufzeitraumes von einer Fachjury bewertet und dann wird über die Förderung entschieden.
„Bäuerinnen und Bauern zeigen sich erpicht darauf, die Digitalisierung für sich zu nutzen. Es geht darum, neue Technologie und Datensätze so zu nutzen, dass so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig an Dünger, Pflanzenschutzmittel, Wasser etc. eingesetzt wird. Diese Bestrebungen werden von mir durch den Zukunftsfonds gefördert. Der mit zwei Millionen Euro gefüllte Topf steht jährlich für agrarische Forschung und die praktische Erprobung der theoretischen Ansätze bereit“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer- Weninger.
Mehr Informationen
Amt der Oö. Landesregierung:
Direktion für Landesplanung,
wirtschaftliche und ländliche
Entwicklung, Abteilung Landund
Forstwirtschaft, 4021 Linz,
Bahnhofplatz 1
Kontakt:
Internet: Land OÖ (Suchfunktion:
„Förderung Agrarische
Forschung und Entwicklung“)
T 0732/7720-11521
E lfw.post@ooe.gv.at