Mit den neuen Netzentgelten kommen zwei Änderungen, die getrennt zu sehen sind. Die eine Änderung ist der Leistungspreis. Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 wird jedes Monat auch die höchste Leistung einer Viertelstunde verrechnet. Dieses Thema wird in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine weitere Änderung betrifft das Netzanschlussentgelt. Bis 31. Dezember 2026 entscheidet sich, wie viel Leistung jedem Anschluss künftig ohne Nachzahlung zusteht. Darum geht es in diesem Artikel.
Das Netzanschlussentgelt ist eine einmalige Zahlung für die Leistung, die ein Netzkunde beziehen kann. Diese mögliche Bezugsleistung ist auf der Stromrechnung zu finden und wird als Netzbereitstellungsleistung (NBE) bezeichnet.
Welche Betriebe sind betroffen?
Betroffen sind vor allem zwei Gruppen: Betriebe, die davon ausgehen, dass sie künftig mehr Leistung benötigen, und Betriebe, die heuer weniger Leistung bezogen haben als sonst. Ein Beispiel: Auf einem Hof wurde heuer die Säge nicht eingesetzt, die 16 kW Leistung vom Netz bezieht. Die höchste Spitze (Viertelstundenleistung) lag heuer bei 8 kW, sonst läge sie bei rund 24 kW. Um das Bezugsrecht für die höhere Leistung auf Dauer zu sichern, lohnt es sich für solche Betriebe, bis Jahresende höhere Leistungen zu beziehen.
Beispiel Milchviehbetrieb
Ein Morgen auf einem Milchviehbetrieb: Die Mahl- und Mischanlage läuft vor dem Melken, die Heubelüftung erst danach. Am meisten Strom auf einmal braucht der Hof von 7.15 bis 7.30 Uhr, wenn Heubelüftung und Milchkühlung zusammen laufen. In dieser Viertelstunde bezieht er 21 kW aus dem Netz. Verbraucht hat er dabei nur 5,25 kWh, also ein Viertel davon.
Unterschied zwischen aktuellem Bezugsrecht und technisch möglichem Leistungsbezug
Technisch ist es eigentlich möglich, deutlich höhere Leistungen zu beziehen als jene, die auf der Stromrechnung vertraglich ausgewiesen sind. Viele gehen davon aus, dass mit der Sicherung auch die volle Leistung bezahlt ist. Das stimmt nicht. Welche Leistung zu einer Sicherung bezahlt wurde, legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Ein Beispiel von einem oberösterreichischen Netzbetreiber: Zu einer 50-Ampere-Sicherung gehören dort 20 kW Netzbezugsrecht (NBE, Netzbereitstellung), technisch möglich sind rund 35 kW. Zu einer 25-Ampere-Sicherung gehören nur 4 kW. Der eigene Wert kann davon abweichen, auf einer Rechnung mit 50-Ampere-Sicherung stehen zum Beispiel nur 13,7 kW. Bei einem oberösterreichischen Netzbetreiber steht er auf der Stromrechnung als Netzbereitstellungsleistung.
Ein Beispiel mit einer 50-Ampere-Sicherung und 20 kW bezahlter Leistung: Erreicht der Milchviehbetrieb seine gewohnten 21 kW in zwei Monaten, sind ihm ab 2027 21 kW gesichert, ohne dass er etwas tun muss. Braucht er künftig mehr, kann er heuer in zwei Monaten je einmal für eine halbe Stunde die Mahl- und Mischanlage dazuschalten. Dann sind es 28 kW, die er ab 2027 beziehen kann, ohne dafür nachzuzahlen. Wer in einem Monat 24 kW und in einem anderen 28 kW erreicht, kommt auf 26 kW. Wer unter 20 kW bleibt, behält die bezahlten 20 kW. Ist laut Rechnung eine niedrigere Netzbereitstellungsleistung vereinbart, zum Beispiel 13,7 kW, kann man sich heuer noch durch höhere Leistungsabnahmen entsprechende Leistungsbezugsrechte kostenlos sichern.
Worauf es jetzt bis Ende 2026 beim Netzanschlussentgelt ankommt
Für den Monatswert zählt die eine Viertelstunde mit der höchsten Leistung. Es reicht nicht, wenn die Geräte nur kurz gemeinsam laufen. Die Leistung muss wirklich über eine ganze Viertelstunde bezogen werden. Gemessen wird in ganzen Viertelstunden. Angefangen werden die Viertelstundenmessungen jeweils zur vollen Stunde, gemessen wird also etwa von 13.45 bis 14 Uhr und von 14 bis 14.15 Uhr. Die Leistung sollte zur Sicherheit 30 Minuten gehalten werden. Einmal im Monat genügt, aber in zwei verschiedenen Monaten des Jahres 2026, weil der Durchschnitt aus den zwei höchsten Monatswerten gilt.
Das Jahr 2026 zählt nur, wenn die Viertelstundenwerte heuer schon gemessen werden. Fast alle Betriebe haben diese Monatsauswertung bereits, sie ist online beim Netzbetreiber einsehbar. Wer die Viertelstundenmessung noch nicht aktiv hat, für den werden die zwei höchsten Monatswerte aus dem Jahr 2027 herangezogen. Die Übergangsregel gilt außerdem nicht für Kleinstanschlüsse und unterbrechbare Anschlüsse wie Nachtstrom.
Wichtig bei hohem Leistungsbezug: Die elektrischen Anlagen am Hof müssen dafür ausgelegt sein. Sind die Leitungen für die eingebauten Leitungssicherungen zu schwach dimensioniert, kann es gefährlich werden. Im schlimmsten Fall könnte es auch zu Kabelbränden kommen. Das passiert aber nur, wenn die Leitungen nicht ordnungsgemäß abgesichert wurden und unsachgemäß installiert wurde. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass bei derartigen Maßnahmen (hohen Leistungsbezügen) besonders auf die Sicherheit Wert gelegt werden muss. Es sollte unbedingt vorher geprüft werden, ob die Stromleitungen ausreichend dimensioniert sind und mit der richtigen Sicherung abgesichert wurden.
Welche Leistung ist gemeint?
Rund um den Anschluss sind mehrere Leistungen im Umlauf, die leicht verwechselt werden:
• Sicherung: die technische Obergrenze des Anschlusses in Ampere. Sie sagt nicht, wie viel Leistung bezahlt ist.
• Netzbereitstellungsleistung: die bisher bezahlte Leistung, so steht sie etwa auf der Rechnung eines oberösterreichischen Netzbetreibers.
• Netzwirksame Leistung: So heißt in der Verordnung die Leistung, die dem Anschluss ab 2027 vertraglich zusteht. Für bestehende Anschlüsse ist es der höchste der drei Werte im nächsten Abschnitt.
• Monatsspitze: die höchste Viertelstunde eines Monats. Nach ihr richtet sich der monatliche Leistungspreis, voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 werden mindestens 2 kW verrechnet.
• Einschaltspitze: der kurze Stromstoß beim Anlaufen eines Motors. Sie zählt nicht, gemessen wird der Durchschnitt über die ganze Viertelstunde.
Stufenmodell für „bereits bezahlte“ Anschlussleistung
Die Übergangsbestimmungen der SNE-G-V regeln, welche Anschlussleistung bei bestehenden Netzanschlüssen künftig als bereits abgegolten gilt. Maßgeblich dafür sind die in der jeweiligen Übergangsphase herangezogenen Vertragswerte oder gemessenen Leistungswerte. Betriebe sollten sich daher bis zum Inkrafttreten der SNE-G-V mit 1. Jänner 2027 mit ihrer individuellen Situation auseinandersetzen, dabei geplante betriebliche Entwicklungen berücksichtigen und die Beratungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammern in Anspruch nehmen.
Für bestehende Netzanschlüsse sieht die Verordnung eine Übergangsregelung vor. Dabei wird die bereits abgegoltene Anschlussleistung anhand eines dreistufigen Modells festgelegt. Maßgeblich ist jeweils der höchste der folgenden Werte:
• 10 kW
• die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Leistung oder
• der Durchschnitt der zwei höchsten monatlichen Viertelstunden-Leistungswerte (aus zwei unterschiedlichen Monaten) des Kalenderjahres 2026 (bzw. 2027, wenn für 2026 keine entsprechenden Messwerte vorliegen).
Wer erst später mehr Leistung braucht, als ihm zusteht, muss dafür voraussichtlich je Kilowatt nachzahlen. Diese Zahlung fällt einmalig an, wenn die Leistung des Anschlusses erhöht wird. Der Preis hängt bisher vom Netzbetreiber ab, bei einem oberösterreichischen Netzbetreiber sind es zum Beispiel 249,60 Euro je Kilowatt inklusive Umsatzsteuer. Dieser Betrag wird sich voraussichtlich noch ändern, das hängt von der Tarifverordnung ab.
Beratungsangebote und Seminare zum Thema Netzkosten
Was die künftige Leistungsmessung und Abrechnung der Netzentgelte für den eigenen Betrieb bedeutet, zeigt ein Online-Rechner der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Der Rechner ist im Online-Artikel auf lk-online unter ooe.lko.at zu finden. Dort kann das eigene Lastprofil eingelesen werden.
Die Kapazitäten der Energieberatung sind ausgelastet. Die Energieberatung der Landwirtschaftskammer OÖ bittet deshalb, zu diesem Thema von telefonischen Anfragen abzusehen. Antworten gibt es in den Bildungsprogrammen und bei den Energieberatungsstammtischen, dort können auch Fragen gestellt werden.
Weitere Informationen zu Netzkosten, Photovoltaik und Stromspeicher findet man in lk-online unter ooe.lko.at in der Rubrik Bauen, Energie und Technik.