Neue Pflanzenschutzmittel und auslaufende Präparate für den Weinbau im Jahr 2020
Neue Zulassungen
Im Laufe des letzten Jahres wurden folgende Pflanzenschutzmittel für den Weinbau neu zugelassen:
Das Produkt Copforce Extra, bestehend aus den Wirkstoffen Kupferhydroxid und Cymoxanil, es ist ein Mittel zur Bekämpfung der Rebenperonospora. Es darf max. viermal pro Jahr verwendet werden, die Reinkupfergrenze liegt in Summe mit anderen Kupferpräparaten bei max. drei Kilogramm pro ha und Jahr. Bitte beachten Sie, dass das Mittel als bienengefährlich eingestuft ist und dass es eine Wartezeit von 28 Tagen aufweist. Auf Flächen, wo dieses Mittel eingesetzt wurde, darf keine Beweidung mit Schafen vorgenommen werden.
Weiters wurde auch das Präparat Vintec, bestehend aus dem Pilz Trichoderma atroviride, für die Anwendung in Weingärten zugelassen. Es darf max. zweimal pro Jahr in einem Abstand von mindestens 7 Tagen nach dem Winterschnitt und noch vor Beginn des „Blutens“ verwendet werden. Der im Mittel enthaltenen Pilz besiedelt die Schnittwunden und hemmt dadurch dort das Keimen und Eindringen von Erregern der Esca-Krankheit. Das Mittel soll bei ca. 4 °C gelagert werden. Bei der Anwendung soll eine Temperatur von mindestens 10°C vorherrschen. 48 Stunden nach der Anwendung soll es nicht frieren und regnen.
Das Produkt Copforce Extra, bestehend aus den Wirkstoffen Kupferhydroxid und Cymoxanil, es ist ein Mittel zur Bekämpfung der Rebenperonospora. Es darf max. viermal pro Jahr verwendet werden, die Reinkupfergrenze liegt in Summe mit anderen Kupferpräparaten bei max. drei Kilogramm pro ha und Jahr. Bitte beachten Sie, dass das Mittel als bienengefährlich eingestuft ist und dass es eine Wartezeit von 28 Tagen aufweist. Auf Flächen, wo dieses Mittel eingesetzt wurde, darf keine Beweidung mit Schafen vorgenommen werden.
Weiters wurde auch das Präparat Vintec, bestehend aus dem Pilz Trichoderma atroviride, für die Anwendung in Weingärten zugelassen. Es darf max. zweimal pro Jahr in einem Abstand von mindestens 7 Tagen nach dem Winterschnitt und noch vor Beginn des „Blutens“ verwendet werden. Der im Mittel enthaltenen Pilz besiedelt die Schnittwunden und hemmt dadurch dort das Keimen und Eindringen von Erregern der Esca-Krankheit. Das Mittel soll bei ca. 4 °C gelagert werden. Bei der Anwendung soll eine Temperatur von mindestens 10°C vorherrschen. 48 Stunden nach der Anwendung soll es nicht frieren und regnen.
Sivando prime, zugelassen zur Bekämpfung der Amerikanischen und der Grünen Rebzikade, weist eine rasche Anfangswirkung und eine gute Dauerwirkung auf. Das Mittel ist nützlingsschonend und darf nur einmal in zwei Jahren gegen die Amerikanische Rebzikade verwendet werden. Sivando prime soll nicht mit Dithianonmitteln wie z.B. Delan Pro, Aktuan Gold oder Delan WG und Spiroxaminepräparaten (Prosper, Spirox, Spirox D und Luna Max) gemeinsam ausgebracht werden. Die Wartezeit des Insektizides beträgt 14 Tage.
Das Herbizid Focus Ultra, das ausschließlich gegen einkeimblättrige Unkräuter wirksam ist, wurde ebenfalls im Vorjahr im Weinbau zugelassen und auch schon verwendet. Das Mittel darf in Ertrags- und Junganlagen bis zum Rebstadium „Gescheine voll entwickelt“ BBCH 57 maximal einmal pro Jahr eingesetzt werden. Da es keine Wirkung auf zweikeimblättrige Pflanzen aufweist ist eine Kombination mit einem zugelassenen Abbrennmittel sinnvoll.
Das Herbizid Focus Ultra, das ausschließlich gegen einkeimblättrige Unkräuter wirksam ist, wurde ebenfalls im Vorjahr im Weinbau zugelassen und auch schon verwendet. Das Mittel darf in Ertrags- und Junganlagen bis zum Rebstadium „Gescheine voll entwickelt“ BBCH 57 maximal einmal pro Jahr eingesetzt werden. Da es keine Wirkung auf zweikeimblättrige Pflanzen aufweist ist eine Kombination mit einem zugelassenen Abbrennmittel sinnvoll.
Nicht mehr erlaubt
Heuer nicht mehr erlaubt ist z.B. der Einsatz von Legend, Arius, Legend Power, Arius System Plus, Runner, Galben M sowie Basta 150 SL. Das Insektizid Reldan 2E verliert am 16.02.2020 seine Zulassung und darf nur noch bis 16.04.2020 aufgebraucht werden. Bis auf weiteres erlaubt ist dagegen der Einsatz der zugelassenen Glyphosateprodukte.
Einschränkungen und Informationen
Mittel, die in nächster Zeit auslaufen und daher nur noch eingeschränkt im chemischen Pflanzenschutz zur Verfügung stehen, sind z.B.: Ridomil Gold Combi, Folpan Gold Plus, Optica MP, Kupferol u.a.
Weiterführende Informationen zu den genannten Pflanzenschutzmitteln finden Sie im amtlichen Pflanzenschutzmittelverzeichnis auf der Homepage der BAES: www.baes.gv.at.
Neue Beratungsbroschüre
Heuer wieder neu aufgelegt wird die Beratungsbroschüre „Richtlinie für den Integrierten Weinbau 2020“ des Österreichischen Bundesweinbauverbandes. Darin enthalten sind eine Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht aller registrierten Pflanzenschutzmittel für den Integrierten und Biologischen Weinbau mit Stichtag 1. März 2020. Der Aufzeichnungsbogen in der Mitte der Broschüre kann zur Dokumentation aller Tätigkeiten in den Weingärten (Pflanzenschutz, Düngung, Bodenpflegemaßnahmen herangezogen werden.
Neue Beratungsbroschüre
Heuer wieder neu aufgelegt wird die Beratungsbroschüre „Richtlinie für den Integrierten Weinbau 2020“ des Österreichischen Bundesweinbauverbandes. Darin enthalten sind eine Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht aller registrierten Pflanzenschutzmittel für den Integrierten und Biologischen Weinbau mit Stichtag 1. März 2020. Der Aufzeichnungsbogen in der Mitte der Broschüre kann zur Dokumentation aller Tätigkeiten in den Weingärten (Pflanzenschutz, Düngung, Bodenpflegemaßnahmen herangezogen werden.
Nicht vergessen!
Viele Ausbildungsbescheinigungen laufen im Laufe des heurigen Jahres wieder ab. Bitte beantragen Sie zeitgerecht die Verlängerung dieser Bescheinigung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Für die Verlängerung sind ein EU-Passbild, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein Nachweis über eine fünfstündige Fortbildung gemäß § 6 Abs.11 des Stmk. Pflanzenschutzgesetzes erforderlich.