Neue Netzkosten: Eine Viertelstunde im Monat entscheidet
So wird künftig abgerechnet
Das Netzentgelt ist der Teil der Stromrechnung, der an den Netzbetreiber geht. Bei Höfen mit kleinerem Anschluss bestanden die Netzkosten bisher fast nur aus dem Arbeitspreis, dazu kam ein fixer Grundpreis. Künftig gibt es zwei Teile:
• Arbeitspreis: ein Betrag für jede Kilowattstunde, die aus dem Netz bezogen wird. Er wird niedriger als bisher.
• Leistungspreis: Der Netzbetreiber sucht in jedem Monat die Viertelstunde mit der höchsten Bezugsleistung. Diese Leistung in Kilowatt wird mit dem Leistungspreis verrechnet.
Gezählt wird nicht die kurze Spitze beim Einschalten eines Motors, sondern der Durchschnitt über die ganze Viertelstunde. Auf Netzebene 7, also am Niederspannungsnetz, gelten voraussichtlich ab Anfang 2028 folgende Regelungen:
Bis 10 kW Leistungsabnahme erfolgt die Verrechnung des Leistungspreises mit der ersten Tarifstufe. Über 10 kW Leistungsabnahme erfolgt die Verrechnung in der zweiten Tarifstufe.
Nach den bisher genannten Zahlen der E-Control ist die zweite Stufe doppelt so teuer. Diese Monatsspitze ist nicht dasselbe wie die netzwirksame Leistung aus dem Anschlussvertrag.
Was das für den Beispielbetrieb kostet
Die verwendeten Zahlen beschreiben den Endausbau der Verordnung und nicht den Start. Der Leistungspreis wird schrittweise angehoben, laut E-Control innerhalb von drei Jahren, bis Arbeit und Leistung je die Hälfte der Netzkosten tragen. Das gilt für den Durchschnitt über alle Kunden. Beim einzelnen Kunden kann das schwanken. Wer niedrige Leistungsspitzen hat, bei dem wird der Anteil für die Leistungsspitzen künftig geringer sein. Zu Beginn ist ein deutlich niedrigerer Leistungspreis angedacht.
Nicht jeder Betrieb zahlt mehr. Wer gleichmäßig Strom bezieht, wird entlastet. Mehr zahlt, wer im Verhältnis zum Verbrauch hohe Spitzen hat.
Was feststeht und was noch offen ist
• Verrechnet wird die höchste Viertelstunde jedes Monats.
• Auf Netzebene 7 gibt es voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 zwei Preisstufen mit der Grenze bei 10 kW.
• Der Anteil der Leistung an den Netzkosten steigt schrittweise.
• Zu bestimmten Zeiten im Sommer und im Winter ist der Arbeitspreis niedriger.
Offen ist die Höhe der Preise. Sie kommt mit der Tarifverordnung, die zur Zeit noch nicht vorliegt. Die Preise werden je Netzbereich festgelegt und jedes Jahr angepasst.
Wann die Spitzen entstehen
Was man tun kann
• Große Verbraucher nacheinander einschalten. Das kostet nichts. Die Mahl- und Mischanlage muss zum Beispiel nicht laufen, während gemolken und die Milch gekühlt wird.
• Geräte steuern. Eine Zeitschaltuhr oder ein Lastmanagement hält einzelne Verbraucher zurück, solange andere laufen. Ein Elektroauto kann mit weniger Leistung länger laden.
• Flexible Entnahme vereinbaren. Wer dem Netzbetreiber erlaubt, einen Teil der Leistung zeitweise einzuschränken, zahlt für diesen Teil voraussichtlich nur 25 Prozent des Leistungspreises. Diese Regelung löst den bisherigen unterbrechbaren Tarif ab.
• Speicher richtig einsetzen. Ein Batteriespeicher kann Spitzen abdecken, aber nur, wenn er zu dieser Zeit geladen ist. Nach der Nacht ist er oft leer, und genau dann fällt die Frühspitze an.
Was das bringt, zeigt der Beispielbetrieb: Bleibt er in jeder Viertelstunde unter 20 kW, spart er mit den genannten Preisen 161 Euro im Jahr.
Photovoltaik und Speicher allein senken die Spitzen nicht
Der Grund: Die Spitzen fallen am frühen Morgen und an Winterabenden an. Dann liefert die Photovoltaik nichts, und ein Speicher ohne Regelung ist leer. Die Grafik zeigt dasselbe Jahr einmal ohne und einmal mit Regelung des Speichers.
Erst mit einer entsprechenden Spitzenlastregelung können Spitzen gekappt werden
Was sonst noch kommt
• Günstigere Stunden im Winter: Von 1. Oktober bis 31. März ist der Netz-Arbeitspreis von 23 bis 5 Uhr niedriger, erstmals ab Oktober 2027.
• Unterbrechbare Tarife laufen aus. Sie werden innerhalb von drei Jahren durch die flexible Entnahme ersetzt.
• Der Start ist gestaffelt. Anschlüsse, die bisher nicht gemessen wurden, zahlen voraussichtlich bis Ende 2027 oder Anfang 2028 einen Pauschalbetrag. Je nach Netzbereich kann sich dieser Termin noch ändern, spätestens ab 1. Juli 2028 gilt der Leistungspreis überall.
Landwirtschaftskammer hat sich intensiv eingesetzt
Der Rechner für den eigenen Betrieb
Im Rechner ist für jeden Netzbetreiber eine Anleitung enthalten, wie man zu den eigenen Viertelstundenwerten kommt. Fast alle Netzbetreiber wurden dazu angefragt. Wo der Netzbetreiber die Anleitung selbst geliefert hat, ist sie genauer. Manche haben keine Auskunft gegeben.
Die Preise im Rechner und in diesem Artikel sind vorläufig. Sobald die Tarifverordnung erlassen ist, werden sie angepasst. Zeitgleich mit diesem Artikel erscheint ein Webartikel auf lk-online unter ooe.lko.at, dort kann der Rechner geöffnet werden. Rechner und Artikel werden dort laufend aktuell gehalten. Der Rechner zeigt immer, welche Version gerade gilt und was dabei zu beachten ist. Im Webartikel stehen auch die häufigen Fragen zum Thema, als HTML und als PDF. Sie werden dort laufend aktuell gehalten und um neue Fragen ergänzt.