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Neue Netzkosten: Eine Viertelstunde im Monat entscheidet

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04.11.2026 | von Ing. Martin Schneeweiss, B.Eng., Ing. Günter Danninger akad. BT

Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 hängt ein Teil der Netzkosten davon ab, wie viel Strom ein Betrieb gleichzeitig bezieht. Wer seine Spitzen kennt und entzerrt, zahlt weniger. Ein Beispielbetrieb zeigt, wie das geht.

Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 bestimmt die höchste Viertelstunde im Monat einen Teil der Netzkosten..jpg © stock.adobe.com
Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 bestimmt die höchste Viertelstunde im Monat einen Teil der Netzkosten. © stock.adobe.com
Am Beispielbetrieb zählt eine einzige Viertelstunde im Dezember 18:00 Uhr mit 31.08 kW für den ganzen Monat..png © LK OÖ/Schneeweiss
Am Beispielbetrieb zählt eine einzige Viertelstunde im Dezember 18:00 Uhr mit 31,8 kW für den ganzen Monat. © LK OÖ/Schneeweiss
Ein Milchviehbetrieb mit Melkroboter, Photovoltaik und Batteriespeicher bezieht im Jahr rund 32.200 kWh Strom aus dem Netz. An einem Tag im Dezember bezieht er um 18.00 Uhr eine Viertelstunde lang im Schnitt 31,8 kW. Das ist die höchste Viertelstunde des ganzen Jahres. Bisher war sie egal, die Netzkosten wurden nur nach verbrauchten kWh Strom bezahlt. Künftig werden die monatlichen Netzkosten maßgeblich über die Spitzenleistung definiert.
Die Stromrechnung hat drei Teile. Der neue Leistungspreis betrifft nur die Netzkosten..png © LK OÖ/Schneeweiss

So wird künftig abgerechnet

Wichtig ist zu verstehen, dass es hier immer um Netzkosten geht und nicht um die Energiekosten beim Stromlieferanten. Die Stromrechnung hat drei Teile: Die Energiekosten gehen an den Stromlieferanten, die Netzkosten an den Netzbetreiber. Dazu kommen Abgaben und Steuern.

Das Netzentgelt ist der Teil der Stromrechnung, der an den Netzbetreiber geht. Bei Höfen mit kleinerem Anschluss bestanden die Netzkosten bisher fast nur aus dem Arbeitspreis, dazu kam ein fixer Grundpreis. Künftig gibt es zwei Teile:

• Arbeitspreis: ein Betrag für jede Kilowattstunde, die aus dem Netz bezogen wird. Er wird niedriger als bisher.

• Leistungspreis: Der Netzbetreiber sucht in jedem Monat die Viertelstunde mit der höchsten Bezugsleistung. Diese Leistung in Kilowatt wird mit dem Leistungspreis verrechnet.

Gezählt wird nicht die kurze Spitze beim Einschalten eines Motors, sondern der Durchschnitt über die ganze Viertelstunde. Auf Netzebene 7, also am Niederspannungsnetz, gelten voraussichtlich ab Anfang 2028 folgende Regelungen:

Bis 10 kW Leistungsabnahme erfolgt die Verrechnung des Leistungspreises mit der ersten Tarifstufe. Über 10 kW Leistungsabnahme erfolgt die Verrechnung in der zweiten Tarifstufe.

Nach den bisher genannten Zahlen der E-Control ist die zweite Stufe doppelt so teuer. Diese Monatsspitze ist nicht dasselbe wie die netzwirksame Leistung aus dem Anschlussvertrag.
Die höchste Viertelstunde jedes Monats am Beispielbetrieb. Bis 10 kW gilt die erste Preisstufe, darüber die zweite..png © LK OÖ/Schneeweiss
Die höchste Viertelstunde jedes Monats am Beispielbetrieb. Bis 10 kW gilt die erste Preisstufe, darüber die zweite. © LK OÖ/Schneeweiss
Beim Beispielbetrieb liegt die höchste Viertelstunde je nach Monat zwischen 16 und 32 kW. Alles über 10 kW fällt in die teurere zweite Stufe.
Netzentgelt des Beispielbetriebs im Jahr: heute 2.725 Euro, im neuen Tarif 3.167 Euro..png © LK OÖ/Schneeweiss
Netzentgelt des Beispielbetriebs im Jahr: heute 2.725 Euro, im neuen Tarif 3.167 Euro. © LK OÖ/Schneeweiss

Was das für den Beispielbetrieb kostet

Die E-Control hat für den Endausbau des neuen Tarifs folgende Preise genannt: 40,58 Euro je kW und Jahr bis 10 kW und 81,17 Euro (inkl. Ust) je kW über 10 kW Leistungsspitze. Damit ergeben sich für den Beispielbetrieb im Netzbereich Oberösterreich folgende Netzkosten: Heute zahlt er 2.725 Euro Netzentgelt im Jahr, künftig 3.167 Euro. Das sind 442 Euro mehr. Der Arbeitspreis sinkt um 743 Euro. Grundpreis und Messentgelt von zusammen 96 Euro fallen laut E-Control weg. Der Leistungspreis kommt mit 1.281 Euro neu dazu. Diesen Teil kann der Betrieb beeinflussen.

Die verwendeten Zahlen beschreiben den Endausbau der Verordnung und nicht den Start. Der Leistungspreis wird schrittweise angehoben, laut E-Control innerhalb von drei Jahren, bis Arbeit und Leistung je die Hälfte der Netzkosten tragen. Das gilt für den Durchschnitt über alle Kunden. Beim einzelnen Kunden kann das schwanken. Wer niedrige Leistungsspitzen hat, bei dem wird der Anteil für die Leistungsspitzen künftig geringer sein. Zu Beginn ist ein deutlich niedrigerer Leistungspreis angedacht.

Nicht jeder Betrieb zahlt mehr. Wer gleichmäßig Strom bezieht, wird entlastet. Mehr zahlt, wer im Verhältnis zum Verbrauch hohe Spitzen hat.

Was feststeht und was noch offen ist

Die Regeln stehen in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung der E-Control, die am 12. Oktober 2026 kundgemacht wurde. Sie sind verbindlich:

• Verrechnet wird die höchste Viertelstunde jedes Monats.
• Auf Netzebene 7 gibt es voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 zwei Preisstufen mit der Grenze bei 10 kW.
• Der Anteil der Leistung an den Netzkosten steigt schrittweise.
• Zu bestimmten Zeiten im Sommer und im Winter ist der Arbeitspreis niedriger.

Offen ist die Höhe der Preise. Sie kommt mit der Tarifverordnung, die zur Zeit noch nicht vorliegt. Die Preise werden je Netzbereich festgelegt und jedes Jahr angepasst.

Wann die Spitzen entstehen

Entscheidend ist nicht, welches Gerät am meisten Strom braucht, sondern welche Geräte gleichzeitig laufen.
Mit einer Grenze von 20 kW fällt die Spitze an diesem Tag weg..png © LK OÖ/Schneeweiss
Mit einer Grenze von 20 kW fällt die Spitze an diesem Tag weg. © LK OÖ/Schneeweiss

Was man tun kann

• Die eigenen Werte ansehen. Im Kundenportal des Netzbetreibers sind die Viertelstundenwerte und die Monatsspitzen einsehbar.

• Große Verbraucher nacheinander einschalten. Das kostet nichts. Die Mahl- und Mischanlage muss zum Beispiel nicht laufen, während gemolken und die Milch gekühlt wird.

• Geräte steuern. Eine Zeitschaltuhr oder ein Lastmanagement hält einzelne Verbraucher zurück, solange andere laufen. Ein Elektroauto kann mit weniger Leistung länger laden.

• Flexible Entnahme vereinbaren. Wer dem Netzbetreiber erlaubt, einen Teil der Leistung zeitweise einzuschränken, zahlt für diesen Teil voraussichtlich nur 25 Prozent des Leistungspreises. Diese Regelung löst den bisherigen unterbrechbaren Tarif ab.

• Speicher richtig einsetzen. Ein Batteriespeicher kann Spitzen abdecken, aber nur, wenn er zu dieser Zeit geladen ist. Nach der Nacht ist er oft leer, und genau dann fällt die Frühspitze an.

Was das bringt, zeigt der Beispielbetrieb: Bleibt er in jeder Viertelstunde unter 20 kW, spart er mit den genannten Preisen 161 Euro im Jahr.
Mit Regelung des Speichers liegen die Monatsspitzen im selben Jahr deutlich niedriger..png © LK OÖ/Schneeweiss
Mit Regelung des Speichers liegen die Monatsspitzen im selben Jahr deutlich niedriger. © LK OÖ/Schneeweiss

Photovoltaik und Speicher allein senken die Spitzen nicht

Der Beispielbetrieb hat Photovoltaik und einen Batteriespeicher. Trotzdem liegt seine höchste Viertelstunde bei 31,8 kW, der Leistungspreis im neuen Tarif bei 1.281 Euro im Jahr.

Der Grund: Die Spitzen fallen am frühen Morgen und an Winterabenden an. Dann liefert die Photovoltaik nichts, und ein Speicher ohne Regelung ist leer. Die Grafik zeigt dasselbe Jahr einmal ohne und einmal mit Regelung des Speichers.
Die Spitzenlastregelung mit Hilfe des Speichers spart 743 Euro im Jahr, das Netzentgelt sinkt in diesem Beispiel auf 2.424 Euro..png © LK OÖ/Schneeweiss

Erst mit einer entsprechenden Spitzenlastregelung können Spitzen gekappt werden

Ein Speicher, der nur auf Eigenverbrauch läuft, ist zur falschen Zeit leer. Nur das Spitzenlastmanagement oder Peak-Shaving, also die Kappung der Leistungsspitzen schafft hier Abhilfe. Wird ein Teil der Energiemenge des Speichers für das Spitzenlastmanagement im Speicher reserviert, kann bei hohem Leistungsbedarf die Spitzenkappung erfolgen.

Was sonst noch kommt

• Günstigere Stunden im Sommer: Von 1. April bis 30. September ist der Netz-Arbeitspreis von 10 bis 16 Uhr niedriger. Das gilt schon seit heuer.

• Günstigere Stunden im Winter: Von 1. Oktober bis 31. März ist der Netz-Arbeitspreis von 23 bis 5 Uhr niedriger, erstmals ab Oktober 2027.

• Unterbrechbare Tarife laufen aus. Sie werden innerhalb von drei Jahren durch die flexible Entnahme ersetzt.

• Der Start ist gestaffelt. Anschlüsse, die bisher nicht gemessen wurden, zahlen voraussichtlich bis Ende 2027 oder Anfang 2028 einen Pauschalbetrag. Je nach Netzbereich kann sich dieser Termin noch ändern, spätestens ab 1. Juli 2028 gilt der Leistungspreis überall.

Landwirtschaftskammer hat sich intensiv eingesetzt

Die Landwirtschaftskammer hat im Begutachtungsverfahren zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung mehrere Stellungnahmen abgegeben, mehrere persönliche Gespräche mit der E-Control als zuständiger Behörde geführt und sich intensiv für die Betriebe eingesetzt. Damit konnte der Verordnung einiges an Schärfe genommen werden. Die Elektrifizierung schreitet voran, und immer mehr Geräte wie Elektroauto und Wärmepumpe beziehen Strom aus dem Netz. Dazu kommt, dass durch immer mehr Photovoltaikanlagen teilweise weniger Energie aus dem Netz bezogen wird. Die Bezugsleistung muss aber trotzdem vorgehalten werden, für Zeiten, in denen keine Sonne scheint und der Speicher leer ist, insbesondere im Winter, wenn tagelang Schnee auf den Modulen liegt. Der Gesetzgeber will die Netzkosten deshalb fairer verteilen und gibt der Leistung mehr Gewicht. Bei Haushalten bestand das Netzentgelt laut E-Control bisher zu rund 90 Prozent aus dem Arbeitspreis für den verbrauchten Strom und zu rund 10 Prozent aus einer Grundpreispauschale. Ziel ist eine Aufteilung von je 50 Prozent auf Leistung und Verbrauch, die schrittweise innerhalb von drei Jahren erreicht werden soll.

Der Rechner für den eigenen Betrieb

Alle Zahlen und Auswertungen in diesem Artikel stammen aus dem Rechner der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Dort kann das eigene Lastprofil eingelesen werden. Der Rechner zeigt die Kosten heute und im neuen Tarif, die Spitzen je Monat, die Uhrzeiten und was eine niedrigere Spitze bringt.

Im Rechner ist für jeden Netzbetreiber eine Anleitung enthalten, wie man zu den eigenen Viertelstundenwerten kommt. Fast alle Netzbetreiber wurden dazu angefragt. Wo der Netzbetreiber die Anleitung selbst geliefert hat, ist sie genauer. Manche haben keine Auskunft gegeben.

Die Preise im Rechner und in diesem Artikel sind vorläufig. Sobald die Tarifverordnung erlassen ist, werden sie angepasst. Zeitgleich mit diesem Artikel erscheint ein Webartikel auf lk-online unter ooe.lko.at, dort kann der Rechner geöffnet werden. Rechner und Artikel werden dort laufend aktuell gehalten. Der Rechner zeigt immer, welche Version gerade gilt und was dabei zu beachten ist. Im Webartikel stehen auch die häufigen Fragen zum Thema, als HTML und als PDF. Sie werden dort laufend aktuell gehalten und um neue Fragen ergänzt.
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Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 bestimmt die höchste Viertelstunde im Monat einen Teil der Netzkosten. © stock.adobe.com

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Am Beispielbetrieb zählt eine einzige Viertelstunde im Dezember 18:00 Uhr mit 31,8 kW für den ganzen Monat. © LK OÖ/Schneeweiss

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Die Stromrechnung hat drei Teile. Der neue Leistungspreis betrifft nur die Netzkosten. © LK OÖ/Schneeweiss

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Die höchste Viertelstunde jedes Monats am Beispielbetrieb. Bis 10 kW gilt die erste Preisstufe, darüber die zweite. © LK OÖ/Schneeweiss

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Netzentgelt des Beispielbetriebs im Jahr: heute 2.725 Euro, im neuen Tarif 3.167 Euro. © LK OÖ/Schneeweiss

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Mit einer Grenze von 20 kW fällt die Spitze an diesem Tag weg. © LK OÖ/Schneeweiss

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Mit Regelung des Speichers liegen die Monatsspitzen im selben Jahr deutlich niedriger. © LK OÖ/Schneeweiss

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Die Spitzenlastregelung mit Hilfe des Speichers spart 743 Euro im Jahr, das Netzentgelt sinkt in diesem Beispiel auf 2.424 Euro. © LK OÖ/Schneeweiss

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