Neue Jagdverordnungen beschlossen
In der Regierungssitzung vom
22. Juli wurden die neuen Jagdverordnungen
für Oberösterreich
beschlossen. Nach dem
Beschluss des OÖ. Jagdgesetzes
Anfang 2024 hat Agrar-Landesrätin
Michaela Langer-Weninger
gemeinsam mit Vertretern
der Jagd und der Landwirtschaftskammer
OÖ das
Jagdrecht nach über 60 Jahren
umfassend reformiert.
Die Jagdverordnungen bündeln die zuvor zersplitterte Rechtslage in drei übersichtliche Verordnungen und passen das Jagdrecht an aktuelle Gegebenheiten an. Agrar-Landesrätin Langer-Weninger erklärt:
„Die Jagdverordnungen wurden im Umfang verschlankt und im Inhalt verfeinert. Sie sichern den Aufwuchs eines gesunden Mischwalds und damit den Wald der Zukunft. Gerade die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es, flexibler und praxisnäher zu agieren. Das ist heute wichtiger denn je, denn mit großen Aufforstungsflächen gilt es, einen Ausgleich zwischen Wald und Wild zu finden.
“ Zu der Schonzeitenverordnung hält Langer-Weninger fest: „Die neue Schonzeiten-Regelung nimmt Rücksicht auf den veränderten Jahres zyklus der Tiere. Entsprechend der klimatisch bedingten Verschiebung von Brut- und Wurfzeiten werden Anpassungen in der Schonzeit vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ökologische Balance in unseren Wäldern, ebenso wie deren Artenreichtum, bewahrt bleiben.“
Die Jagdverordnungen bündeln die zuvor zersplitterte Rechtslage in drei übersichtliche Verordnungen und passen das Jagdrecht an aktuelle Gegebenheiten an. Agrar-Landesrätin Langer-Weninger erklärt:
„Die Jagdverordnungen wurden im Umfang verschlankt und im Inhalt verfeinert. Sie sichern den Aufwuchs eines gesunden Mischwalds und damit den Wald der Zukunft. Gerade die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es, flexibler und praxisnäher zu agieren. Das ist heute wichtiger denn je, denn mit großen Aufforstungsflächen gilt es, einen Ausgleich zwischen Wald und Wild zu finden.
“ Zu der Schonzeitenverordnung hält Langer-Weninger fest: „Die neue Schonzeiten-Regelung nimmt Rücksicht auf den veränderten Jahres zyklus der Tiere. Entsprechend der klimatisch bedingten Verschiebung von Brut- und Wurfzeiten werden Anpassungen in der Schonzeit vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ökologische Balance in unseren Wäldern, ebenso wie deren Artenreichtum, bewahrt bleiben.“
Details zu den Jagdverordnungen
Die neuen Verordnungen konkretisieren
die allgemeinen
Vorgaben des OÖ. Jagdgesetzes
und sind von großer Bedeutung
und Reichweite für die
Praxis.
Die wichtigsten Änderungen
- Reduktion der Verordnungen von elf auf drei:
2. Abschussplanverordnung und
3. Verordnung über den Musterpachtvertrag.
- Angepasste Regelungen zu Gemeindejagdvorstand, jagdliche Legitimation, Mindestversicherungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdprüfung, Jagdschutzorgane, Schonzeiten, Jagdhunde, Fallen, Schlichtungsverfahren und Abschussplan.
- Vereinfachte Vertragserstellung durch die Verordnung über den Musterpachtvertrag (und Entlastung der Bezirksverwaltungsbehörden bei der Kontrolle).
Das sagen Jagd und LK OÖ zur neuen Rechtslage
„Die Verordnungen zum neuen
Jagdgesetz sind für die oö.
Jägerinnen und Jäger sowohl
Anleitung, Werkzeug als auch
Rahmen für die Umsetzung der
Jagd in der Praxis. Die nachhaltige
Nutzung des Wildes als
naturnahes Lebensmittel, aber
auch der Artenschutz sowie die
zahlreichen wichtigen Aufgaben
für die Gesellschaft und
die Grundbesitzer wurden bei
den neuen Verordnungen gut
und zeitgemäß berücksichtigt.
Die Zukunft der Jagd ist damit
mit vielen Möglichkeiten, Herausforderungen
und Verantwortung
ausgestattet. In bester
Abstimmung zwischen Weiterentwicklung
und Bewahrung
ist der Weg für uns Jägerinnen
und Jäger sowie für alle Beteiligten
gut aufbereitet und in
jeder Hinsicht zukunftsorientiert
und zukunftsfähig. Ich
danke allen, die konstruktiv
daran mitgewirkt haben. Die
Natur sagt Weidmannsdank“ ,
betont Landesjägermeister
Herbert Sieghartsleitner.
Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ erklärt: „Die Landwirtschaftskammer OÖ hat sich intensiv in die Erstellung der neuen Jagdverordnungen eingebracht und wir halten fest, dass uns mit der neuen Jagdverordnung, der neuen Abschussplanverordnung und der neuen Verordnung zum Musterjagdpachtvertrag ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Stärkung des Grundeigentums gelungen ist. Für uns war wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz finden. Wir begrüßen ebenso das Schlichtungsverfahren, welches künftig die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll. Diese nominierten Schlichter leisten viel in der Mediation und fachlichen Objektivierung.“
Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ erklärt: „Die Landwirtschaftskammer OÖ hat sich intensiv in die Erstellung der neuen Jagdverordnungen eingebracht und wir halten fest, dass uns mit der neuen Jagdverordnung, der neuen Abschussplanverordnung und der neuen Verordnung zum Musterjagdpachtvertrag ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Stärkung des Grundeigentums gelungen ist. Für uns war wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz finden. Wir begrüßen ebenso das Schlichtungsverfahren, welches künftig die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll. Diese nominierten Schlichter leisten viel in der Mediation und fachlichen Objektivierung.“