Kontrollkostenzuschuss Qplus Kuh/Schaf/Ziege 2025 wurde ausbezahlt
Der Zuschuss ist ein zentraler Baustein, um die hohen Standards in der Milch- und Fleischproduktion langfristig abzusichern. Gerade in Zeiten steigender Betriebskosten ist die Unterstützung ein spürbares Signal der Wertschätzung für die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern.
Die LKV Austria Geschäftsführer Markus Koblmüller und Franz Josef Auer betonen die Bedeutung der Auszahlung: Der Kontrollkostenzuschuss Qplus Kuh/Schaf/Ziege ist eine wichtige finanzielle Unterstützung unserer Betriebe und es freut uns sehr, dass das 82 % unserer Mitgliedsbetriebe mit 92 % aller Tiere in der Leistungsprüfung in Anspruch nehmen. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich bei EU, Bund und Land bedanken, die für die Maßnahme 15.000.000 Mio. Euro jährlich für unsere Mitgliedsbetriebe zur Verfügung stellen.
Die LKV Austria Geschäftsführer Markus Koblmüller und Franz Josef Auer betonen die Bedeutung der Auszahlung: Der Kontrollkostenzuschuss Qplus Kuh/Schaf/Ziege ist eine wichtige finanzielle Unterstützung unserer Betriebe und es freut uns sehr, dass das 82 % unserer Mitgliedsbetriebe mit 92 % aller Tiere in der Leistungsprüfung in Anspruch nehmen. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich bei EU, Bund und Land bedanken, die für die Maßnahme 15.000.000 Mio. Euro jährlich für unsere Mitgliedsbetriebe zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Tierhaltungsbetriebe mit Milchkühen, Mutterkühen, Jungviehaufzucht, Schafen oder Ziegen, die Mitglied eines österreichiscen Landeskontrollverbandes (LKV) sind. Grundvoraussetzung ist ein gültiger AMA Gütesiegelvertrag mit der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH.
Die teilnehmenden Betriebe müssen sowohl die AMA Gütesiegelrichtlinien als auch die Kriterien von Qplus -Kuh bzw. Qplus -Schaf/Ziege einhalten. Werden definierte Grenzwerte überschritten, sind die vorgesehenen Maßnahmen verpflichtend umzusetzen.
Alle gesetzten Maßnahmen sind vom Betrieb vollständig zu dokumentieren, zu archivieren und bei Vor-Ort-Kontrollen vorzulegen. Zusätzlich erfolgt einmal jährlich ein externes Audit im Auftrag der AMA, das die Einhaltung der Vorgaben überprüft.
Kontakt: LfL OÖ, 050/6902-1505, office@lfl.at
Die teilnehmenden Betriebe müssen sowohl die AMA Gütesiegelrichtlinien als auch die Kriterien von Qplus -Kuh bzw. Qplus -Schaf/Ziege einhalten. Werden definierte Grenzwerte überschritten, sind die vorgesehenen Maßnahmen verpflichtend umzusetzen.
Alle gesetzten Maßnahmen sind vom Betrieb vollständig zu dokumentieren, zu archivieren und bei Vor-Ort-Kontrollen vorzulegen. Zusätzlich erfolgt einmal jährlich ein externes Audit im Auftrag der AMA, das die Einhaltung der Vorgaben überprüft.
Kontakt: LfL OÖ, 050/6902-1505, office@lfl.at