Merkblatt Bäderhygienegesetz
Jeder der ein Hallenbad, einen Swimmingpool, ein künstliches Freibad, einen Kleinbadeteich, Warmsprudelbäder (Whirlpools), Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder seinen Gästen zur Verfügung stellt, fällt unter das Bäderhygienegesetz und die Bäderhygieneverordnung. Das Bäderhygienegesetzt gilt auch für Whirlwannen in Gästezimmern oder Ferienwohnungen. Ebenso fallen transportable und aufblasbare Kinderplanschbecken ab einer Wassertiefe von 40 cm darunter. Eine Ausnahme stellen Fasslbadewannen oder Hotpots (für 1 Person) dar.
Da bei gewerblichen Betrieben jegliche Badereinrichtungen im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung genehmigungspflichtig sind und darin auch die Bäderhygiene integriert ist, sind gewerbliche Badeeinrichtungen aus dem Bäderhygienegesetz ausgenommen. Das Bäderhygienegesetz (BHygG) und seine Durchführungsverordnung gelten bundesweit (Ausnahmen können lediglich Baugesetze der Länder darstellen, zB Anforderungen an einen Sanitärraum).
Technische Anforderungen, wie eine Badeanlage errichtet und betrieben werden muss, wird in einem zweistufigen Verfahren vorgegeben. Zu diesem Bereich zählt auch der Einsatz von Desinfektionsmitteln, Zusatz von Frischwasser, Wasseraufbereitung, usw.
Detaillierte Inhalte finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Da bei gewerblichen Betrieben jegliche Badereinrichtungen im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung genehmigungspflichtig sind und darin auch die Bäderhygiene integriert ist, sind gewerbliche Badeeinrichtungen aus dem Bäderhygienegesetz ausgenommen. Das Bäderhygienegesetz (BHygG) und seine Durchführungsverordnung gelten bundesweit (Ausnahmen können lediglich Baugesetze der Länder darstellen, zB Anforderungen an einen Sanitärraum).
Technische Anforderungen, wie eine Badeanlage errichtet und betrieben werden muss, wird in einem zweistufigen Verfahren vorgegeben. Zu diesem Bereich zählt auch der Einsatz von Desinfektionsmitteln, Zusatz von Frischwasser, Wasseraufbereitung, usw.
Detaillierte Inhalte finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.