Meldung Rinderkennzeichnung über e-AMA durchführen
Rinder sind binnen sieben Tagen nach der Geburt mit Ohrmarken an beiden Ohren zu kennzeichnen. Die Nummer verbleibt von der Geburt bis zum Tod des Tieres. Geht eine Ohrmarke verloren, so ist diese unverzüglich nachzubestellen und nach Erhalt einzuziehen.
Jede Geburt eines Rindes, jeder Zu- und Abgang sowie jede Schlachtung und Verendung sind binnen sieben Tagen an die zentrale Rinderdatenbank der AMA zu melden. Die Meldungen erfolgen am besten direkt per Internet über das eAMA-Serviceportal www.eama.at.
Jede Geburt eines Rindes, jeder Zu- und Abgang sowie jede Schlachtung und Verendung sind binnen sieben Tagen an die zentrale Rinderdatenbank der AMA zu melden. Die Meldungen erfolgen am besten direkt per Internet über das eAMA-Serviceportal www.eama.at.
Meldung über eAMA bringt Vorteile
Wichtiger Vorteil von eAMA: Rinderhalter, die das eAMA verwenden, müssen kein Bestandsverzeichnis führen. Natürlich können Betriebe mit einem Onlinezugang ein schriftliches Bestandsverzeichnis führen. Dieses wird jedoch bei einer Vor-Ort-Kontrolle der AMA nicht mehr geprüft.
Anmeldung bei eAMA
Unter www.ama.at finden sich in der Rubrik Formulare und Merkblätter, Unterpunkt Lebendrinderkennzeichnung Benutzerhandbücher und Videoanleitungen.
Die Anmeldung im eAMA-Serviceportal ist jederzeit möglich. Bei der ersten Anmeldung ist ein PIN-Code anzufordern, der per Post verschickt wird, wodurch ein paar Tage Wartezeit entstehen können. Im eAMA-Portal besteht für die Kunden die Möglichkeit, Anträge, Meldungen, Abfragen und andere Verwaltungsabläufe direkt vom Hof mit der Behörde elektronisch abzuwickeln.
Die Anmeldung im eAMA-Serviceportal ist jederzeit möglich. Bei der ersten Anmeldung ist ein PIN-Code anzufordern, der per Post verschickt wird, wodurch ein paar Tage Wartezeit entstehen können. Im eAMA-Portal besteht für die Kunden die Möglichkeit, Anträge, Meldungen, Abfragen und andere Verwaltungsabläufe direkt vom Hof mit der Behörde elektronisch abzuwickeln.
Telefonisches Meldeservice muss reduziert werden, Faxmeldung muss eingestellt werden
Die Landwirtschaftskammer OÖ bietet zusätzlich zur elektronischen Meldung über das eAMA die Möglichkeit der telefonischen Meldung.
Die telefonische Anmeldung bleibt weiterhin bestehen, muss aber aus Kapazitätsgründen reduziert werden. Es kann daher künftig bei telefonischer Meldung zu längeren Wartezeiten kommen.
Es wird daher empfohlen, auf Anmeldung über das eAMA Internetserviceportal umzustellen.
Die telefonische Anmeldung bleibt weiterhin bestehen, muss aber aus Kapazitätsgründen reduziert werden. Es kann daher künftig bei telefonischer Meldung zu längeren Wartezeiten kommen.
Es wird daher empfohlen, auf Anmeldung über das eAMA Internetserviceportal umzustellen.
AMA-Hotline und E-Mail
Fragen und Anregungen zur Lebendrinderkennzeichnung können auch per E-Mail: tkz@ama.gv.at gerichtet werden. Eine Hotline unter der Tel.-Nr.: 050 3151 99 steht von Montag bis Donnerstag von 8 - 16 Uhr bzw. am Freitag von 8 - 12 Uhr zur Verfügung.