Meisterausbildung mit neuer gesetzlicher Grundlage
April in Kraft trat, ist sichergestellt,
dass zukünftig österreichweit
statt den neun Ländergesetzen
ein einheitliches
Berufsausbildungsgesetz für
die land- und forstwirtschaftlichen
Lehrlinge, Facharbeiterinnen-
und Facharbeiter sowie
Meisterinnen und Meister gilt.
Folgende Änderungen treten
durch das neue Gesetz in Kraft:
- Befreiung von den Meisterinnen- bzw. Meisterprüfungsgebühren – für die angehenden Meisterinnen und Meister bedeutet dies, dass die Prüfungsgebühren von 300 Euro die öffentliche Hand übernimmt.
- Meister-Titel als eintragungsfähiger Titel: Der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ kann künftig auch in amtlichen Dokumenten eingetragen werden. Absolventinnen und Absolventn einer landund forstwirtschaftlichen Meisterinnen- und Meisterausbildung haben somit die Möglichkeit, den Titel via Abkürzung „Mst.“ bzw. „Mst.in“ vor dem Namen zu führen. Die Eintragung in amtlichen Dokumenten (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) erfolgt unter Vorlage des Meisterbriefs bei der zuständigen Behörde. Die Eintragungsfähigkeit gilt auch für bereits absolvierte und erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen.
Neuer Lehrberuf: „Berufsjagdwirtschaft“
Mit dem LFBAG 2024 wurde
zudem der neue Lehrberuf
„Berufsjagdwirtschaft“ geschaffen,
der die Qualität der
Fachkräfte in diesem Bereich
stärken soll. In diesem neuen
Ausbildungsgebiet gilt es, in
den nächsten Monaten die wesentlichen
Voraussetzungen,
wie Lehrbetriebsanerkennungen,
Berufsschulausbildung
etc. zu definieren. Insgesamt
gibt es nun 16 verschiedene
Lehrberufe im Agrarbereich.
Mit dem österreichweit einheitlichen
Gesetz ist ein Meilenstein
in der land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildung
gelungen. Die gesetzliche
Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium
für Land- und
Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft (BML).
Für die Vollziehung des
Gesetzes in Oberösterreich ist
weiterhin die Lehrlings- und
Fachausbildungsstelle (LFA
OÖ), als nachgelagerte Behörde
des Landes, bei der Landwirtschaftskammer
OÖ zuständig.
Wir erwarten, dass in
unserem Bundesland jährlich
rund 1.500 Personen einen
Facharbeiterabschluss sowie
rund 60 bis 100 Kandidatinnen
und Kandidaten eine Meisterqualifikation
in einem der 16
land- und forstwirtschaftlichen
Ausbildungsgebiete auf
Basis dieser neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen absolvieren
werden.