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MKS: Risikominimierende Maßnahmen & Empfehlungen für pferdehaltende Betriebe und den Transport von Pferden!

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09.04.2025

In Ungarn und der Slowakei wurden mittlerweile mehrere Fälle der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Nutztieren bestätigt. Hier einige Regelungen, um das Riksiko bestmöglich zu minimieren.

MKS ARGES 08.04.2025.png © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Einfuhrbeschränkungen

Um das Risiko einer Einschleppung der Seuche nach Österreich zu verringern, gibt es ab sofort Einfuhrbeschränkungen für Tiere und Güter aus Ungarn und der Slowakei für
  • lebende Tiere empfänglicher Arten
  • frisches Fleisch von empfänglichen Tieren
  • Rohmilch und Kolostrum empfänglicher Tiere
  • von empfänglichen Tieren
  • Gülle und Mist von empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtes Wild empfänglicher Arten
Zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wird dringend aufgerufen.

Übertragungswege

Die Übertragung des hochansteckenden Virus ist einerseits direkt durch Tierkontakt (Bläscheninhalt, Speichel, Aerosol, Milch, Ausscheidungen) möglich. Andererseits passiert die Verbreitung auch indirekt:  
  • durch tierische Erzeugnisse
  • Mechanische Übertragung: Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung, Hände
  • Wind
Die Einfuhrbeschränkungen gelten für „empfängliche Arten“, also Paarhufer und Rüsseltiere (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche, Wildschweine). Equiden (Pferde, Esel, Ponys und dgl.) sind für Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich und von den Einfuhrbeschränkungen per se nicht betroffen. Durch Pferde (ebenso wie Menschen und etwa Hunde) und den Transport von Pferden kann das Virus jedoch indirekt verschleppt werden.
MKS Pferde.png © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Empfehlungen

Es ergehen daher nachstehende Empfehlungen für pferdehaltende Betriebe sowie den Transport von Pferden (respektive aus Risikogebieten nach Österreich):
  • Transporte vermeiden!
    Das Virus kann beispielsweise durch kontaminiertes Material in Hufen, Schuhsohlen, Hundepfoten, Reifenprofilen u.v.m. verschleppt werden. Transporte von Pferden (sowohl innerhalb Österreichs, v.a. aber in Risikogebiete bzw. aus Risikogebieten) sollten derzeit vermieden werden (Pferdekauf, Turniere, Veranstaltungen). Auch, wenn sich am Heimatbetrieb bzw. der Destination nur Pferde befinden, so können auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten werden und eine Übertragung möglich sein. Eine Kontaminierung ist auch auf Raststationen (Wildtiere) möglich.
  • Keine Einfuhr von Futtermitteln und Einstreumaterial!
    Die Einfuhr von Stroh und pflanzlichen Futtermitteln aus betroffenen Ländern ist verboten! Ist der Transport eines Pferdes unerlässlich, ergeht die Empfehlung, kein Futter aus dem Risikogebiet einzuführen (bspw. am Turnier erworbenes Heu). Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
  • Kontakt zu empfänglichen Tieren bzw. Betrieben, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden, vermeiden.
    Werden auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten, so ergeht die Empfehlung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden und vermehrt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Auch Hunde sind Vektoren!
  • Desinfektionsmittel bereitstellen!
    Desinfektionsmittel für Hände, Schuhe und Kleidung sollte bereitgestellt werden.Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, sollten mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden (zumindest in Sperr- und Überwachungszonen).
  • Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern!
    Es besteht zudem in Überwachungszonen ein generelles Jagdverbot (gilt für alle Tiere).
Die Empfehlungen richten sich an alle pferdehaltenden Betriebe sowie Personen, die mit Pferden in Kontakt sind (Reiter:innen, Trainer:innen, Hufschmied:innen, u.v.m.). Zur besonderen Vorsicht ist aufgerufen, wenn
  • es sich um pferdehaltende Betriebe mit erhöhtem Personen- und Tierverkehr handelt (z.B. Einstellbetriebe, Deckstationen, Reitschulen, Turnierställe) oder
  • auf Betrieben nicht nur Pferde, sondern gleichzeitig auch empfängliche Tiere gehalten werden!

Hardfacts zur Maul- und Klauenseuche

  • Hochansteckende virale Erkrankung vor allem von Paarhufern (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Wildwiederkäuer, Zootiere).
  • Keine Behandlungsmöglichkeit.
  • Betroffene Bestände müssen gekeult werden (alle Klauentiere am Betrieb).
  • Impfung EU-weit grundsätzlich verboten.
  • Für Menschen nicht gefährlich! Keine Zoonose!
Weitere allgemeine Infos finden Sie hier.

Links zum Thema

  • Neue Verordnung gegen Maul- und Klauenseuche erlassen - 04. April 2025 In Österreich wurden bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt, alle bislang untersuchten Proben waren negativ. Dennoch bleibt die Lage angespannt: Angesichts der aktuellen Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei und auf Basis einer aktuellen Risikoeinschätzung der AGES hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMA SGPK) weitere Schutzmaßnahmen beschlossen.
  • Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich Am 02.04.2025 meldete Ungarn zwei weitere MKS-Fälle. Österreich ist hier nicht von einer Überwachungszone betroffen. Der MKS-Fall in der Slowakei vom 31. März und auch der MKS-Fall in Ungarn vom 26. März liegt jedoch in unmittelbarer Grenznähe, deshalb reichen diese beiden (gemäß EU-Recht einzurichtenden) Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet.
  • MKS-Infoblätter und Hinweisschilder
  • MKS-Info: Weidevorgabe kann in Überwachungs- und Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt werden Durch das aktuell sehr dynamische Ausbruchsgeschehen der Maul- und Klauenseuche nahe der österreichischen Staatsgrenze gilt auch für Bio-Betriebe der dringende Appell zur Einhaltung betrieblicher Biosicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards. Die mit 1. April gestartete Weidesaison kann auf Betriebe, die in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone liegen, bis auf Widerruf ausgesetzt werden, unter Einhaltung der geltenden Dokumentationsvorgaben.
  • Neue Maßnahmen gegen Einschleppung der Maul- und Klauenseuche
  • AGES: Maul- und Klauenseuche
  • FAQs zur Maul- und Klauenseuche
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Frauenpower in der Pferdezucht

Weitere Fachinformation

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  • Mit Schulterschluss zum Erfolg: Manifest der NÖ Pferdewirtschaft
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