LK-Vollversammlung fordert Inflationsanpassungen bei Pauschalierungsregelungen
Regelmäßige Inflationsanpassung bei den steuerlichen Umsatzgrenzen
Die Vollversammlung fordert eine regelmäßige Inflationsanpassung der Umsatzgrenzen in der Voll- und Teilpauschalierung sowie in der Buchführungspflicht. Im Jahr 2022 wurden diese Grenzen auf 600.000 Euro angehoben, was eine bedeutende Entlastung für die Landwirtschaft brachte. Dennoch bleibt die Teuerung in der Land- und Forstwirtschaft erheblich, sodass die Betriebe trotz gleichbleibendem Produktionsvolumen schnell an die neuen Grenzen stoßen. Die Betriebe laufen Gefahr, aufgrund steigender Umsätze aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung zu fallen, was zu erhöhtem bürokratischem Aufwand führen würde. „Es ist entscheidend, dass die Umsatzgrenzen regelmäßig und automatisch an die Inflation angepasst werden, um zu verhindern, dass landwirtschaftliche Betriebe aus steuerlichen Gründen ihren Produktionsumfang reduzieren. Nur so können wir die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln in Österreich langfristig gewährleisten. Zudem stellt dieser Schritt lediglich eine Gleichbehandlung mit anderen Bevölkerungsgruppen dar. Schließlich hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2023 die Abschaffung der kalten Progression beschlossen, wodurch die Grenzbeträge im Einkommensteuertarif und bestimmte Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden“, erklärt LK-Präsident Franz Waldenberger.