Leitfaden zur Bewertung von Wildschäden an Soja
Formular für "Vereinbarung über einen Wildschaden an Soja"
Der Wert des entstandenen Schadens an Soja lässt sich nach dem Oö. Jagdgesetz 2024 erst zum Zeitpunkt der Ernte bemessen. Da es aber notwendig ist, den Schaden innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden, hat die Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine neue Vorlage zur "Vereinbarung über einen Wildschaden an Soja" zwischen Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigten für die Erhebung von Wildschäden an Soja erstellt.
In dieser rechtlich bindenden Vereinbarung wird festgehalten, wie die Ermittlung des Ertragsausfalles objektiv durchgeführt werden kann. Das Ermittlungsverfahren muss von beide Seiten akzeptiert werden.
Das Formular "Vereinbarung über einen Wildschaden an Soja" und der "Leitfaden zur Bewertung von Wildschäden an Soja" stehen unterhalb zum Download bereit.