LebensRealität Bauernhof
Was tun, wenn eine Arbeitskraft am Betrieb ausfällt?
In landwirtschaftlichen Betrieben kommt es immer wieder zu Notlagen, wenn ein Betriebsführer oder ein hauptberuflich am Betrieb beschäftigter Ehegatte bzw. Kind aufgrund von Unfall, Krankheit, andauernder Überlastung längerfristig ausfällt und nicht arbeiten kann.
Hier ist die Kontaktaufnahme
mit der Sozialversicherungsanstalt
der Selbständigen sehr
wichtig. Einerseits kann über
die Rehabilitationsberatung die
Weiterführung des Betriebes geplant
werden und andererseits
gibt es hier auch Zuschüsse für
Betriebshilfeeinsätze für unaufschiebbare
Arbeiten.
Wichtig für die Förderung
des Betriebshilfeeinsatzes
durch die SVS ist, dass der Betriebsführer
oder eine hauptberuflich
beschäftigte Person
(Ehegatte bzw. Kind) am Betrieb
ausfällt, welche nach dem
Bauernsozialversicherungsgesetz
(BSVG) versichert ist. Es ist
dann eine Bedarfsmeldung vor
Einsatzbeginn direkt bei der jeweiligen
Maschinenring-Geschäftsstelle
oder bei der SVS
erforderlich.
Die Zuschusshöhe der SVS beträgt für soziale Betriebshilfe:
Die Zuschusshöhe der SVS beträgt für soziale Betriebshilfe:
- für 90 Einsatztage maximal acht Stunden pro Tag zwölf Euro pro Stunde für maximal 80 Prozent der anerkannten Gesamtkosten
- für weitere Einsatztage maximal sechs Stunden pro Tag zwölf Euro pro Stunde für maximal 80 Prozent der anerkannten Gesamtkosten
- Zwölf Euro pro Stunde für vorbewilligte Einsatzstunden für maximal die anerkannten Gesamtkosten
- Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer OÖ unter ooe.lko.at, Rubrik Betriebsführung/Lebensqualität und Zeitmanagement im Beitrag „Zivildiener in der Landwirtschaft“.