LebensRealität Bauernhof
Soziale Betriebshilfe – Unterstützung, wenn es darauf ankommt
Fällt am Hof plötzlich eine wichtige Arbeitskraft aus, zählt jede Stunde.
Kamen früher oft Familienmitglieder
oder Nachbarn zur Hilfe,
ist dies heute aufgrund der
Betriebsstrukturen nicht mehr
so umfassend möglich. Die
Einsatzstunden steigen Jahr für
Jahr. Um die Betriebe zu schützen,
haben Maschinenring,
SVS und das Land Oberösterreich
ein Sicherheitsnetz geschaffen.
Die Soziale Betriebshilfe
sorgt dafür, dass notwendige
Arbeiten weiterlaufen und
entlastet bäuerliche Familien
in Ausnahmesituationen. So
bleibt der Betrieb handlungsfähig
– auch dann, wenn es
schwierig wird.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Soziale Betriebshilfe
haben vollversicherte Personen
am land- und forstwirtschaftlichen
Betrieb. Dazu zählen
Betriebsführerinnen und
Betriebsführer sowie hauptberuflich
beschäftigte Angehörige,
etwa Ehepartner, Kinder
sowie Wahl-, Stief-, Enkel- und
Schwiegerkinder.
Wann besteht Anspruch?
Ein Einsatz ist möglich, wenn
notwendige Arbeiten – etwa
im Stall, auf dem Feld oder im
Wald – nicht mehr selbst erledigt
werden können.
Typische Gründe sind:
Grundsätzlich muss der Arbeitsausfall länger als zwei Wochen dauern. Ein Krankenhausaufenthalt ab zwei Tagen gilt als gleichwertig. Bei der Begleitung eines Kindes müssen zumindest zwei aufeinanderfolgende Tage erforderlich sein.
- Krankenhausaufenthalt ab zwei Tagen
- Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen
- Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt
- Begleitung eines schwer kranken oder behinderten Kindes
- Mutterschutz
- Todesfall am Betrieb
Grundsätzlich muss der Arbeitsausfall länger als zwei Wochen dauern. Ein Krankenhausaufenthalt ab zwei Tagen gilt als gleichwertig. Bei der Begleitung eines Kindes müssen zumindest zwei aufeinanderfolgende Tage erforderlich sein.
Welche Formen gibt es?
In der Regel erfolgt die Soziale
Betriebshilfe durch eine Ersatzarbeitskraft
über den Maschinenring.
Ist dies nicht möglich,
greift sie auch für eigenes
Personal, das am Betrieb angemeldet
wird, bzw. kann als
pauschale Geldleistung abgegolten
werden.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Die Kosten werden durch Zuschüsse
deutlich reduziert.
Die SVS unterstützt mit rund
12 Euro pro Stunde. Zusätzlich
gibt es Förderungen des Landes
Oberösterreich (bis zu 90 Tage
pro Betrieb und Jahr) sowie Beiträge
aus dem Notfallfonds des
Maschinenring. Der Selbstbehalt
für den Betrieb liegt bei ca.
acht Euro netto, unabhängig
davon, ob die Betriebshilfe im
Rahmen der Nachbarschaftshilfe
oder über eine fest angestellte
Maschinenring-Agrarfachkraft
erfolgt.
Was ist unbedingt zu beachten?
Entscheidend ist eine rasche
Meldung: Zuschüsse werden
erst ab dem Tag der Verständigung
gewährt.
Die Antragsstellung kann
selbst auf der SVS-Webseite
erfolgen. Einfacher ist es, den
Maschinenring zu kontaktieren:
Ein Anruf genügt, und es
wird nicht nur eine passende
Arbeitskraft organisiert, sondern
auch der gesamte Schriftverkehr
inkl. Abrechnung mit
SVS und Land übernommen.
So kommt schnell und unbürokratisch
Hilfe auf den Betrieb
– genau dann, wenn sie
am dringendsten gebraucht
wird.