LebensRealität Bauernhof
Zivildiener in der Landwirtschaft
Wenn durch Krankheit, Unfälle, oder sonstige schwerwiegende Ereignisse
bäuerliche Familienbetriebe bei der Arbeitserledigung in Schwierigkeiten kommen,
ist oft Hilfe von außen notwendig.
Dazu gibt es einerseits den Einsatz
von Betriebshelferinnen
und Betriebshelfern, die vielfach
über die Maschinenringe
organisiert werden und andererseits
den Einsatz von Zivildienern.
Die Landwirtschaftskammer
OÖ kann als zuständige Zivildiensteinrichtung
für die landwirtschaftliche
Betriebshilfe
zur Überbrückung einer Notsituation
und zur Aufrechterhaltung
der Bewirtschaftung
Zivildiener zuweisen. Diese
Möglichkeit gibt es seit 1982,
also seit nunmehr 44 Jahren.
Die Landwirtschaftskammer
Oberösterreich kann gleichzeitig
maximal 32 Zivildiener im
gesamten Bundesland einsetzen.
Diese 32 Zivildiener sind
aktuell auf 62 landwirtschaftlichen
Betrieben in ganz Oberösterreich
zugeteilt.
Einsatzbetriebe
Einsatzbetriebe sind landwirtschaftliche
Betriebe in Oberösterreich,
die sich aufgrund
eines längerfristigen Ausfalls
oder einer Beeinträchtigung
des Betriebsführers bzw. der
Betriebsführerin oder einer
Person, die maßgeblich bei der
Arbeitserledigung am Betrieb
mitwirkt, in einer Notlage befinden
und damit die Bewirtschaftung
des Betriebes erheblich
erschwert oder gefährdet
ist, beispielsweise durch Tod,
Unfall, Krankheit oder andauernde
Überlastung.
Antragstellung
https://ooe.lko.at/zivildiener-in-der-landwirtschaft+2400+3071331
Der Antrag auf Zuteilung eines Zivildienstpflichtigen hat mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular samt Verpflichtungserklärung zu erfolgen. Antragsteller ist der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Anträge sind bei der LK Oberösterreich, Abteilung Bildung und Beratung, einzureichen. Der Einsatz bzw. die Dauer wird nach Maßgabe der Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Zivildienstpflichtigen festgelegt.
Der Antrag auf Zuteilung eines Zivildienstpflichtigen hat mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular samt Verpflichtungserklärung zu erfolgen. Antragsteller ist der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Anträge sind bei der LK Oberösterreich, Abteilung Bildung und Beratung, einzureichen. Der Einsatz bzw. die Dauer wird nach Maßgabe der Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Zivildienstpflichtigen festgelegt.
Kosten für den Einsatzbetrieb
Zusätzlich zur Verpflegung und
allfälligen Unterkunft für den
Zivildiener, ist eine Barleistung
des Einsatzbetriebes in der
Höhe von 4,50 Euro je geleisteter
Arbeitsstunde an die LK
Oberösterreich zu entrichten.
- Weitere Informationen dazu gibt es in lk-online unter www.lko-ooe.at / Betriebsführung / Lebensqualität und Zeitmanagement / Zivildiener in der Landwirtschaft.