Landesrechnungshof bestätigt: OÖ Grundverkehr am richtigen Weg
Die vom Landtag beschlossenen
Vorschläge umfassen
unter anderem eine Aktualisierung
der Oö. Grundverkehrs-
Freigebieteverordnung,
wodurch zusätzliche Katastralgemeinden
als Freigebiete ausgewiesen
werden könnten. Zudem
sollen die Bezirksgrundverkehrskommissionen
organisatorisch
stärker gebündelt und
ihre Zuständigkeitsbereiche
erweitert werden, um Abläufe
noch effizienter zu gestalten.
Auch die Fachanwendung für
die Grundverkehrskommissionen
soll im Sinne einer modernen
und zeitgemäßen Verwaltung
weiterentwickelt werden.
„Wir sind auf Kurs – die vom
Kontrollausschuss beschlossenen
Maßnahmen befinden
sich derzeit in Umsetzung bzw.
wurden bereits erste Schritte
gesetzt. Umso mehr freut es
uns, dass dieser Weg nun auch
durch die Folgeprüfung des
Landesrechnungshofs bestätigt
und anerkannt wird“, so Landesrätin
Michaela Langer-Weninger.
Der Zugang zu Grund
und Boden zählt zu den zentralen
Herausforderungen der
Landespolitik. Das Oö. Grundverkehrsgesetz
regelt dabei den
Erwerb von Baugrundstücken
in Vorbehaltsgebietsgemeinden
und dient insbesondere
dem Schutz land- und forstwirtschaftlicher
Flächen. Ziel
ist es, Spekulation zu verhindern
und sicherzustellen, dass
landwirtschaftliche Grundstücke
vor allem jenen zur Verfügung
stehen, die sie tatsächlich
bewirtschaften.